Hallo,
folgendes: Meine Freundin hat gestern einen Handyvertrag abgeschlossen. Nun haben wir Abends festgestellt, dass man für ihr Handy (sie hat ein Blackberry) eine Zusatzoption braucht, damit die ganzen Internetoptionen überhaupt erst richtig funktionieren. Leider hat die Dame das gestern wohl ganz vergessen. Und auch, dass es diese Zusatzoption gar nicht bei myMTVmobile(so heißt der Provider) nicht gibt. Sie wusste, dass meine Freundin ein Blackberry hat, wir haben es ihr gesagt und auch gezeigt.
Nun würden wir den Vertrag heute gerne widerrufen, ist dies möglich? Hier die Widerrufsbelehrungen auf der Hompage:
https://mymtvmobile.eplus.de/AGB/Widerrufsbelehrung_SIM.pdf
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Handyvertrag Widerruf?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Da Ihre Freundin den Handyvertrag im Laden abgeschlossen hat, besteht kein Widerrufsrecht.
Dass die Verkäuferin wusste, welches Handy Ihre Freundin hat, spielt keine Rolle. Denn nach Ihrer eigenen Aussage kann das Handy jedenfalls mit einer Zusatzfunktion verwendet werden. Mal davon abgesehen ist alleine mit der Tatsache, dass Sie das Handy der Verkäuferin gezeigt haben, noch keine vertragliche Vereinbarung darüber getroffen worden, dass der Handyvertrag für das Handy tauglich ist.
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buche doch einfach die BB Option und schon kann man alle Funktionen beim BB nutzen. Dann die Option nach der Optionslaufzeit (müsste 3 Monate sein) einfach wieder abbestellen und über die inkludierte I-Flat kannst du dann zukünftig weiter surfen.
Geht nicht anders, da spezielle Dienste nur mit Buchung einer BB Option freigeschalten werden...
Wenn es irgendwann nicht mehr geht, dann obigen Prozess wiederholen...
Ich nutze auch ein BB mit BASE und habe mir die BB nach einem Monat wieder abgewählt und die normale IFI Flat, kann alles am BB problemlos nutzen: I-Net, Push, IM usw.
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myMTV Mobile hat diese BB Option aber nicht, daliegt ja das Problem. Sprich, der Vertrag ist komplett wertlos.
@Jotrocken, "Denn nach Ihrer eigenen Aussage kann das Handy jedenfalls mit einer Zusatzfunktion verwendet werden." Wie darf ich das verstehen?
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Damit meinte ich Ihre folgende Aussage:
quote:
Nun haben wir Abends festgestellt, dass man für ihr Handy (sie hat ein Blackberry) eine Zusatzoption braucht, damit die ganzen Internetoptionen überhaupt erst richtig funktionieren.
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Ich wollte eigentlich auch nur fragen, ob ein Widerruf möglich ist, nicht unter Angabe dieses Grundes, sondern einfach weil auf der Homepage ein Widerrufsrecht steht für den Kunden
Aber wenn dem nicht so ist, kann man nur auf Kulanz hoffen.
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also ich habe in meinem Aktivierungsprogramm keine Probleme die BB zu buchen, unabhängig davon, die Widerrufsklausel betrifft ja die Homepage und nicht den Händler vor Ort und somit besteht kein Widerrufsrecht, wie du schon schreibst, kannst du nur auf Kulanz hoffen...
In diesem Sinne...
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Okay, ich dachte, was auf der Homepage steht, gilt für die ganze Firma. Auch im Geschäft. Danke
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