Handyvertrag Wandlung / Rücktritt vom Vertrag

10. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
too231
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag Wandlung / Rücktritt vom Vertrag

Hallo zusammen,

als erstes mal hoffe ich das ich hier richtig bin, ansonsten bitte verschieben.

Also dann nun zu meinem Problem, es geht erstmal um eine Wandlung/Rücktritt vom Vertrag.

So dann komm ich mal zu den Einzelheiten...
Ich hab Anfang Juni 2009 bei einem bekannten Mobilfunkanbieter einen Vertrag unterschrieben, ca. 2 Wochen danach ging das erste mal das Handy Kaputt, welches mit einer Anzahlung von 80 € und einer mtl. Rate von 15 € (nur für das Telefon) weiter finanziert.

Nun ist am 30.04.2011 das Telefon das 2te mal kaputt gegangen, dann wurde mir ein Defektes Handy geliefert, und ich strebe ein Wandlung an.

Nachdem ich stundenlang schon mit der Kundenhotline telefoniert habe, diese aber komplett uneinsichtig ist frage ich nun euch...

Also ich hab 80 € Anzahlung geleistet dann noch 23x15 € = 345 € macht gesamt für das Telefon 425 €.

Nun ich hab klar geäußert das ich kein neues Telefon will, dass ich möchte das das Geld ausgezahlt wird. Dies stritte der Anbieter aber ab.
Das Angebot war für ein Telefon welches 469 € kostet sollte ich noch 169 - 80 (Anzahlung) € zahlen, das würde dann aber heißen das ich in deren augen nur 380 € für das Handy bezahlt hätte...also ich fühle mich irgendwie beschissen...

Also rein Logisch steht mir doch das das Geld welches ich mtl. bezahlt habe und die Anzahlung zu oder verstehe ich das falsch ?

Ich wäre super dankbar wenn mir jemand noch näheres zur Wandlung besonders in Bezug auf Handyverträge äußern kann... ich steh momentan irgendwie doof da... oder habe ich unrecht ?

-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120296 Beiträge, 39867x hilfreich)

Da Wandlung seit knapp 10 Jahren nicht mehr existiert, wird es etwas problematisch dies durchzusetzen ...



Was war beim ersten Mal defekt, was beim zweiten Mal?

Lagen anerkannte Sachmängel vor oder waren es Kulanzvorgänge?

Wurde Gewährleistung oder Garantie beansprucht?
Bei wem jeweils?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

quote:
ich steh momentan irgendwie doof da... oder habe ich unrecht ?

Nö. Was der Vorposter bereits anmerkte ist wichtig zu wissen.
Du vergisst auserdem Abzug für Nutzung und das erstmal klar sein muss, ob es tatsächlich Gewährleistungsschäden sind. Miete/Mietkauf oder was steht im Vertrag?

quote:
Also rein Logisch steht mir doch das das Geld welches ich mtl. bezahlt habe und die Anzahlung zu oder verstehe ich das falsch ?
Richtig - das siehst du falsch :devil:

-----------------
" Gruss aus Offenbach"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Rücktritt vom Vertrag.

Von welchem? Kaufvertrag oder verbundenes Geschäft mit Mobilfunkvertrag? Nach 23 Monaten etwas schwer nachvollziehbar. Die entscheidenden Fragen dazu wurden schon gestellt.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.239 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen