Hallo zusammen,
ich habe einen neuen Handyvertrag abgeschlossen und erst bei der zweiten Abrechnung bemerkt, dass man mir eine Internet-Flat berechnet hat (im ersten Monat war die kostenlos). Mir war diese Flat aber gar nicht bewusst.
Von dieser Flat ist in keinem Schriftwechsel die Rede und auch in dem von mir unterschriebenen Dokument zum Vertragsabschluss findet diese keinerlei Erwähnung.
Auf Anfrag beim Onlinehändler, der den Vertrag vermittelt hat, wird mir nun gesagt, dass ich bei der Bestellung einen Haken auf ja gesetzt hätte und somit hätte ich diese Flat rechtskräftig bestellt. Man könnte mir aber natürlich nichts schriftlich zukommen lassen, was meine Willenserklärung beweist, da ich das ja online beantragt hätte.
Ich will gar nicht ausschließen, dass ich da nen Haken gesetzt hatte und das wieder vergessen hab, aber das es hierzu nicht mal ne Bestätigung o.ä. gibt, macht mich mehr als sauer.
Was meinen die Experten hier? Teures Lehrgeld bezahlt oder hab ich eine Chance da rauszukommen?
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Handyvertrag - Haken=Vertrag?
21. Januar 2011
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Frage vom 21. Januar 2011 | 11:00
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 1x hilfreich)
Handyvertrag - Haken=Vertrag?
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#1
Antwort vom 21. Januar 2011 | 22:19
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Keine Auftragsbestätigung erhalten?
Bitte Provider andeuten (Beispiel: Mogelcom aus S)
Es gibt Anbieter, die haben versteckte und anfangs kostenlose Zwangs-"Optionen", die ab dem 2. oder spätestens 6.Monat kostenpflichtig werden.
Alternativ -
quote:den Spieß umdrehen. Häkchen abstreiten und vom Anbieter das Gegenteil beweisen lassen.
Man könnte mir aber natürlich nichts schriftlich zukommen lassen, was meine Willenserklärung beweist,
In jedem Fall formal gem. AGB eine Rechnungsreklamation senden!
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
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