Handyvertrag Debitel Stornieren,Widerrufsrecht!!

2. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Conaktion
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag Debitel Stornieren,Widerrufsrecht!!

So haben am 1.11.07 einen Handyvertrag bei dem Debitel Stand im Saturn Markt gemacht. Habe dann am Abend festgestellt, dass es einen weitaus günstigeres Angebot, beim dem Direkten Anbieter gibt. Bin dann morgens schnell zum Saturn Markt gefahren und wollte mich auf mein 14-tägiges Widerrufsrecht behagen und meine Vertrag stornieren lassen. Der Verkäufer hatte mir gesagt, dass das Ding schon durch sei und es keine Möglichkeiten mehr gebe, daraus zukommen.
Wie gesagt, dass war gerade ein Tag vergangen und meine Karte wurde noch nicht mal aktiviert. Bin nun etwas ratlos und möchte nicht wegen einer voreiligen blöden Entscheidung meinerseits einen 24 monatigen Vertrag am "Arsch" haben. Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte, habe keinerlei Ahnung was das BGB betrifft. Wäre für jegliche Hilfe sehr dankbar.
MfG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Der Vertrag ist bindend, denn das Widerrufsrecht gilt nur bei Fernabsatz oder aber Haustürgeschäften, nicht aber wenn man selber einen Vertrag in einem Laden abschliesst.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
paschl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Stimme Catlady zu. Vertrag ist Vertrag... wenn du noch nicht volljährig wärst, könnten deine eltern den Vertrag jedoch widerrufen... es sei denn man ist auf einem anderen wege nur bedingt geschäftsfähig..

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
wenn du noch nicht volljährig wärst, könnten deine eltern den Vertrag jedoch widerrufen... es sei denn man ist auf einem anderen wege nur bedingt geschäftsfähig..


Erstens: Wo schreibt der Fragesteller denn was von minderjährig?
Zweitens: Lies Dir noch mal was über Minderjährigenrecht bzw. BGB AT durch... was Du schreibst, ist Blödsinn!

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Lies Dir noch mal was über Minderjährigenrecht bzw. BGB AT durch... was Du schreibst, ist Blödsinn!...

Oder das, was Du zum Taschengeld schreibst :???:
Weshalb sollte der Vertrag für den Fall der Minderjährigkeit desTE nicht schwebend unwirksam sein können?

-- Editiert von cuno am 04.11.2007 14:43:44

1x Hilfreiche Antwort

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