Hallo!
Als mein Handy gestohlen wurde lies ich es sperren. Auf der nächsten Rechnung
am 23.09.01 waren keinerlei Gespräche aufgelistet vom 15.09.01, als mein Handy gestohlen wurde. Am 23.10.01 warn auch keinerlei Umsätze vorhanden, für mich war die Sache abgeschlossen. 40 DM für neue SIM + 160 DM für ein gebrauchtes Handy warn genug.
Nur am 28.11.01 kam meine neue Rechnung mit Umsätzen vom 15.09.01 bevor meine Handy gesperrt wurde. Diese gingen an 0190-Nummern ca 1 1/4 Stunden, Kosten: 220 DM.
Mir stellt sich die Frage, ob dies rechtlich zulässig ist, wenn monatlich auf der Rechnung steht Umsätze bis 23. des Monats und dann 2 Monate später solche Umsätze vorhanden sind.
Vielen Dank im voraus.
MFG
stefan fackler
Handyrechnung
30. November 2001
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Frage vom 30. November 2001 | 09:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyrechnung
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