Handyanbieter anzeigen?

25. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)
Handyanbieter anzeigen?

Folgender fiktiver Fall:

Hallo,
wenn ein Handyprovider (also Telekommunikationsanbieter) durch techn. Probleme Kundenguthaben auf Null setzt und den Kunden gegenüber (deren Account bereits geschlossen/gekündigt ist) kommuniziert, dass das Guthaben verbaucht worden sein muss, da es ja auf 0,- steht, welches Vergehens macht sich dieser Anbieter schuldig?
Unterschlagung und Diebstahl sind ja ausgeschlossen, da das Guthaben keine bewegliche Sache ist? Wie könnte so ein geschädigter Kunde rechtlich vorgehen (Anzeige erstatten - wegen was?)?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
welches Vergehens macht sich dieser Anbieter schuldig?

Du meinst, ob er Straftaten begeht?
Wieso sollte er überhaupt irgendeine Straftat begehen?

Zitat:
Wie könnte so ein geschädigter Kunde rechtlich vorgehen (Anzeige erstatten - wegen was?)?

Kommt drauf an, was das Ziel ist. Um das Geld wiederzubekommen, hilft eine Strafanzeige exakt gar nüscht. Bzw. maximal indirekt dass der Gegenüber aus Reue schnell bezahlt.

Ansonsten würde es mal helfen, den Anbieter zum Schadensersatz aufzufordern und eine Frist zu setzen, anschließend eine Mahnung zu verschickten und gerichtliche Schritte anzukündigen und dann genau das auch zu tun.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat:
Du meinst, ob er Straftaten begeht?


Wenn der Handyanbieter Guthaben auf Null setzt, einfach so löscht, dann geht ja Geld verloren. Ist das Veruntreuung, Diebstahl, Unterschlagung? Wie nennt man diesen Straftatsbestand genau?

Zitat:
Wieso sollte er überhaupt irgendeine Straftat begehen?


Weil der Handyanbieter technische Probleme hat und dies vertuschen möchte. Der Anbieter würde einfach behaupten, dass die Guthaben auf Null sind. Und das Geld einbehalten. Eien Straftat ist das auf jeden Fall. Nur welche?


Zitat:
Kommt drauf an, was das Ziel ist. Um das Geld wiederzubekommen, hilft eine Strafanzeige exakt gar nüscht. Bzw. maximal indirekt dass der Gegenüber aus Reue schnell bezahlt.


Genau das wäre das Ziel. Nur Strafanzeige wegen was genau könnte so ein Kunde da stellen?

Zitat:
Ansonsten würde es mal helfen, den Anbieter zum Schadensersatz aufzufordern und eine Frist zu setzen, anschließend eine Mahnung zu verschickten und gerichtliche Schritte anzukündigen und dann genau das auch zu tun.


Das hätte der Kunde schon alles versucht.

-- Editiert von Fragen123 am 25.01.2017 19:03

-- Editiert von Fragen123 am 25.01.2017 19:04

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Das hätte der Kunde schon alles versucht. Es wurde zivilgerichtlich festgestellt, daß Ihnen kein Schadensersatz zusteht?
Wenn der Handyanbieter Guthaben auf Null setzt, einfach so löscht, dann geht ja Geld verloren. Ist das Veruntreuung, Diebstahl, Unterschlagung? Wie nennt man diesen Straftatsbestand genau? Untreue. Allerdings kann man kein Unternehmen anzeigen, höchstens "namentlich nicht bekannte Mitarbeiter der Firma XY".

-- Editiert von muemmel am 25.01.2017 19:11

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)

OK und die bei der Polizei wissen das auch, dass der Straftatbestand der hier beschrieben worden ist "Untreue" ist und würden so einen Kunden dementsprechend helfen eine Anzeige korrekt aufzunehmen (die wissen, dass man die Mitarbeiter anzeigen muss?) oder müsste der Kunde im Vorfeld einiges an Wissen mitbringen? Neben Veruntreuung gibt es keinen weiteren Straftatbestand der in so einem Fall in Frage käme?

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#5
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Es wurde zivilgerichtlich festgestellt, daß Ihnen kein Schadensersatz zusteht?]


Der Kunde hätte dem Telek.anbieter bisher nur den Rechtsweg angedroht (mit vorheriger Fristsetzung).
Da ein Mahnverfahren mit Kosten verbunden ist und eine Anzeige nicht (die den Anbieter dazu bringt doch zu zahlen) wäre eine Strafanzeige sinnvoll.

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#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2281 Beiträge, 360x hilfreich)

Es hilft aber dabei, diesen Fall medienwirksam aufzubereiten :)

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#8
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Wäre sie nicht, denn sie hilft einem kein Stück weiter. Die verantwortliche Person wird sich nicht ermitteln lassen und dann wird das Verfahren eingestellt.


Wenn sich Mitarbeiter in Unternehmen nicht ermitteln lassen, wie kann dann je ein Kunde gegen eine Firma vorgehen? Firma kann man nicht anzeigen, Mitarbeiter auch nicht, weil man die Namen nicht kennt. Da hat man als Kunde also immer automatisch verloren??

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Fragen123):
Handyanbieter anzeigen?

Sinnlos, denn in Deutschland ist es so: Unternehmen können sich nicht strafbar machen, nur Menschen können sich strafbar machen.

Wenn nun tatsächlich ein Mensch ermittelt wird, dann kommt dasnächste Problem: Dummheit und Unfähigkeit sind in Deutschland auch nicht strafbar.
Wenn also jemand schlecht programmiert hat oder die falsche Taste gedrückt hat, ist da auch wieder Ende der Fahnenstange.



Zitat (von Kalanndok):
Es hilft aber dabei, diesen Fall medienwirksam aufzubereiten :)

Stimmt, deshalb stehen oft so sinnvolle Sätze wie "Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Firma" in den Berichten der "Qulitätspresse".



Zitat (von Fragen123):
Da ein Mahnverfahren mit Kosten verbunden ist und eine Anzeige nicht (die den Anbieter dazu bringt doch zu zahlen) wäre eine Strafanzeige sinnvoll.

Die wird schneller eingestellt das der Beamte die eingetippt hat.
Denn die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich nicht mit privaten Auseinandersetzungen, von daher wird diese Form der "Kostenoptimierung" nicht funktionieren.
Dazu noch die oben genannten Faktoren ...



Hier dürfte der zivilrechtliche Weg bei guter Beweislage vielversprechender sein.







Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die wird schneller eingestellt das der Beamte die eingetippt hat.
Denn die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich nicht mit privaten Auseinandersetzungen, von daher wird diese Form der "Kostenoptimierung" nicht funktionieren.
Dazu noch die oben genannten Faktoren ...


Wie schnell wird eine Anzeige eingestellt bei der es um einen Schaden von knapp 200,- Euro geht?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Wie schnell wird eine Anzeige eingestellt bei der es um einen Schaden von knapp 200,- Euro geht?


Mit Glück wird der Anbieter vor der Einstellung noch angehört. Besondere Eile solltest Du dabei nicht erwarten. Es kann durchaus mehrere Monate dauern, bis etwas passiert.

Mit Pech wird gar nicht erst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Es muss ja nicht nur nachgewiesen werden, dass einem das Guthaben zusteht, sondern auch, dass es nicht versehentlich gelöscht wurde, sondern mit der Absicht einen Vermögensvorteil zu erzielen.

Da Staatsanwaltschaften es ungerne sehen, zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche missbraucht zu werden, solltest Du keine besondere Motivation zur Strafverfolgung erwarten, zumal es nahezu aussichtslos ist, eine Straftat nachzuweisen.

Welche Nachweise liegen denn dafür vor, dass das Guthaben auf Null gesetzt wurde und nicht etwa verbraucht wurde?

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#12
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:

Welche Nachweise liegen denn dafür vor, dass das Guthaben auf Null gesetzt wurde und nicht etwa verbraucht wurde?


Screenshot des Guthabens. Das Guthaben wurde zu 100% nicht verbraucht. Kann ich rückwirkend Verbindungsdaten verlangen, wenn ich eine Strafanzeige stelle?

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Zitat (von Fragen123):
Screenshot des Guthabens. Das Guthaben wurde zu 100% nicht verbraucht. Kann ich rückwirkend Verbindungsdaten verlangen, wenn ich eine Strafanzeige stelle?
Ein Screenshot ist nichtssagend. Jetzt machen, Guthaben verbrauchen und dann beschweren. So funktioniert das nicht.

Komm endlich von dem Trip runter, dir würde eine Strafanzeige irgendwas bringen. Das tut sie nicht!

Dir bleibt nur der Weg über den Mahnbescheid und eine Klage, wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird.


Nur was kann der Kunde denn in einem Mahnverfahren als Beweis vorlegen? Der Kunde hat keinen Zugriff auf die Daten. Nur einen Screenshot.

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

In einem Mahnverfahren braucht man überhaupt keine Beweise.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
In einem Mahnverfahren braucht man überhaupt keine Beweise.


Auch nicht wenn der Schuldner Widerspruch einlegt? Muss immer der Beklagte beweisen und der Ankläger nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Mal langsam! Es hilft oft in der Bewertung die genauen Umstände des "Kundenguthaben auf Null setzen" zu kennen. Es gibt bekanntlich die Gültigkeitsdauer von Prepaidkarten. Wird eine Prepaidkarte lange Zeit nicht aktiv genutzt bzw. aufgeladen, dann wird das Kundenguthaben auf Null gesetzt und die SIM dadurch weitgehend unbrauchbar gemacht. Lädt der Kunde binnen 1-3 Monaten neu auf, erscheint auch wieder das alte Guthaben. Verstaubt die SIM aber 3 Jahre in einer Schublade, dann wundert es nicht, wenn die Nummer endgültig deaktiviert wurde und im Recyclingprozeß ist.
Über welche Zeiträume und welche Umstände diskutieren wir denn hier?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#18
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Über welche Zeiträume und welche Umstände diskutieren wir denn hier?


Das Guthaben wäre bis Herbst 2017 gültig (stünde auch auf dem Screenshot), das Guthaben wäre jeden Monat weiteraufgeladen worden (automatisch). Gemäß Handyprovider bliebe eine SIM solange aktiv, wie weiter aufgeladen wird (nach jeder Aufladung ein Jahr lang). Es geht hier in diesem Thread um ein aktives Guthaben, mit aktiver SIM (zum Zeitpunkt der Kündigung), dass dem Kunden rechtmäßig gehört. Andernfalls würde die Frage ja auch keinen Sinn ergeben.

-- Editiert von Fragen123 am 26.01.2017 14:20

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Andernfalls würde die Frage ja auch keinen Sinn ergeben.

Die gibt meiner Meinung schon keinen Sinn, weil hier ganz viele Konjunktive in der Frage sind.
Wenn man pure Vermutungen hat, wie das Problem zustande gekommen sein könnte, ergibt eine Strafanzeige exakt 0 Sinn. Ein technischer Fehler kann passieren. Solange keinem Mensch Vorsatz bzw. mindestens eine aktive Rolle zufällt, gibt es im Strafrecht nichts, was man irgendwie ran ziehen könnte.

Signatur:

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#20
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Andernfalls würde die Frage ja auch keinen Sinn ergeben.

Die gibt meiner Meinung schon keinen Sinn, weil hier ganz viele Konjunktive in der Frage sind.
Wenn man pure Vermutungen hat, wie das Problem zustande gekommen sein könnte, ergibt eine Strafanzeige exakt 0 Sinn. Ein technischer Fehler kann passieren. Solange keinem Mensch Vorsatz bzw. mindestens eine aktive Rolle zufällt, gibt es im Strafrecht nichts, was man irgendwie ran ziehen könnte.


Gut, wenn man den Verdacht hat, dass der Anbieter bzw. die Mitarbeiter das Guthaben absichtlich in den tiefen des Backups verschüttet hat und absichtlich nicht wieder hervorholt um technische Versäumnisse zu vertuschen, macht es Sinn?


-- Editiert von Fragen123 am 26.01.2017 16:22

-- Editiert von Fragen123 am 26.01.2017 16:22

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Auch nicht wenn der Schuldner Widerspruch einlegt? Wenn der Schuldner Einspruch einlegt, ist das Mahnverfahren vorbei. Vor Gericht brauchen Sie dann natürlich Beweise...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Fragen123):
wenn man den Verdacht hat, dass der Anbieter bzw. die Mitarbeiter das Guthaben absichtlich in den tiefen des Backups verschüttet hat und absichtlich nicht wieder hervorholt um technische Versäumnisse zu vertuschen, macht es Sinn?

Nö.

Ohne Beweise, das da vor der "0" was existent war und nicht vollständig verbraucht wurde sind die Chancen irgendwo zwischen 0,0 und 0,8% ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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