Hallo,
am 10.01.2014 hat mein Mann eine Vertragsverlängerung mit einem Mobilfunkanbieter unterschrieben, das neue Tarif wurde aber NIE aktiviert. Da mein Mann seine Rechnungen nie kontrollierte, ist uns dies erstmal vor ein paar Tagen aufgefallen. Die Rechnungen waren monatlich sehr hoch, über 100 manschmal sogar über 200€!! Da mein Mann sehr viel ins Ausland telefonierte, dachten wir, die Kosten sind berechtigt. Aber dass er jede Sms und jede VErbindung innerhalb DE zahlen musst, leider nicht. Jetzt meine Frage, war mein Mann als nicht Kaufmann in der Pflicht zu überprüfen, ob seitens des Mobilfunkanbieters die Leistungen richtig erbracht worden sind? Verjährt der Anspruch auf Schadenersatz in diesem Falle? Werden natürlich jetzt erst eine REklamation schreiben, brauchen aber dafür die gesetzliche Grundlage.
Vielen Dank
Handy-Vertragverlängerung unterschrieben, neues Tarif wurde aber nie aktiviert
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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Rechnungen müssen binnen 8 Wochen reklamiert werden - danach wird es schwierig.
Das Unterschreiben eines Vertrages bedeutet noch lange keine Annahme von der Gegenseite. Daher ist eher fraglich das ein neuer Tarif gebucht wurde. Ohne Bestätigung des neuen Tarifes besteht kein Anspruch auf Inklusivleistungen, es sei denn andere Anhaltspunkte wie Rechnung für neuen Tarif belegen diesen.
Zitat:Das Unterschreiben eines Vertrages bedeutet noch lange keine Annahme von der Gegenseite
Es sei denn, die Gegenseite hat ebenfalls unterzeichnet.
Und wenn es ein autorisierter Händler war, dann hat er ggf. für den Schaden einzustehen.
Vertrag ist Vertrag und wenn er von beiden Seiten unterschrieben wurde, dann haben ihn auch beide Seiten einzuhalten. Das ist keine Einbahnstraße.
Es ist ja nicht so, dass man bei Telefonverträgen, insbesondere Tarifänderungen, eine Art "Absichtserklärung" unterzeichnet, die keinerlei verbindlichen Charakter hat. Das mag bei Neuanschlüssen so sein, wo Schaltungstermine u.ä. unbekannt sind. Aber doch nicht in diesem geschilderten Fall :-)
-- Editiert von mepeisen am 13.11.2015 16:19
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Kommt drauf an. Es gibt Provider, die sich die Buchung von bestimmten Optionen, insbesondere aber im Zusammenhang mit Ausland vorbehalten. Grundsätzlich hast Du aber Recht und bei einem rechtskräftigen Auftrag gehört sich auch eine entsprechende Reaktion. Nur dumm, das der Kunde zu passiv war (10 Monate).
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