Handy-Vertrag

20. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
aydemiraydin
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Handy-Vertrag

Hallo Community,

ich habe bei einem Telefondienstleister vor einigen Jahren zwei Handyverträge abgeschlossen und auch Fristgerecht gekündigt.
Da ich die bestädigung des Kündigungsschreiben nicht mehr gefunden hatte, habe ich nach einer weiteren Verlangt, aber dann wieder gefunden und mich wieder nicht damit beschäftigt. Die haben dann, die Kündigung einer der Karten nicht Akzeptiert, obwohl beide Verträge auf einem Kündigungsschreiben vorhanden war, und mir weitere Rechnungen zugeschickt die ich nicht bezahlt habe, worauf Sie mir dann die Sache einem Anwalt übergeben haben. Ich habe auf die Schreiben vom Anwalt auch nicht reagiert, weil die Kündigungsbestätigungen vorlaen und laut Geset der Telefondienstleiter, Aufbewahrungsfristen einzuhalten hat und nur einen Vertrag in Rechnung gestellt hatte.
use. (War für mich kein Problem)

Jetzt habe ich über E-Bay einen Vertrag abgeschlossen mit einem Händler der und er hat einen Angebot einen Mobilfunkanbieter ausgewiessen, und nach Abschluss des Vertrags stellte sich heraus, das es wieder der gleiche Telefondienstanbieter ist mit dem ich Probleme habe aber der nur Verträge des Mobilfunkanbieters verwaltet.
Dieses war vor einigen Monaten und ich habe die Situation dem Händler geschieldert und wir haben dann ausgemacht wir reichen den Vertrag mal ein und sehen weiter.
Der Vertrag wurde Akzeptiert aber die Konditionen wurden nicht eingehalten.

Bei meinem Vertrag erhalte ich eine Moatliche Grundgebühr von 20,00 € statt 24,95 €, ausserdem eine Gutschrift für die ersten Rechnungen von 75 €, eine monatliche Zahlung vom Händler in höhe von 16,85.

Der Telefondienstleister hat mir stattdessen die 24,94 abgezogen und auch keine Gutschrift eingeräumt.
Ich hatte dem dienstleister keine Einzugsermächtigung gegeben. Ich habe meine Bankverbindung mitgeteilt, da ich die Unterlagen übers Internet bezogen habe und ein Ausdruck nur mit eingabe der Bankverbinung möglich war, aber man musste explizit noch unterschreiben um einer Lastschriftverfahren einzuwilligen.
Und auch auf der Internetseite, des Telefondienstleister habe ich mich Registriet um die Rechnung einzusehen. Sabei musste ich um die Rechnung einzusehen, ein Häcken machen, und die AGB´s des Telefonanbieters akzeptieren um weiterzukommen.

Jetzt ging die Sache hin und her, der Händler hat mir die monatlichen Zahlungen geleistet und mir zugesichert die konditionen werden auf der Folgerechnung ausgewiessen.
Ist nicht passiert, der Telefondienstleister hat wieder geld von meinem Konto abgebucht. Ich habe daraufhin alle abgebuchten Zahlungen zurückbuchen lassen und habe auch die Verträge gekündigt.

Begründet habe ich es mit nicht behobenen Mängel und verlust des Vertrauens wegen unerlaubte Buchung das einen Strafbestand besotzt. Ausserdem habe ich erwähnt das ich einen Deckungkauf tätigen werden und Strafanzeige stellen könnte, aber damit noch abwarte. Auch habe ich den AGB´s des Telefondienstanbieters wiedersprochen, und auf die Gesetzlichen hingewiesen, da mein Vertrag schon vor der Regiestrierung vorhanden war und ich nur durch das anklicken einsicht auf die Rechnung hatte.

Zwischenzeitlich habe ich die karte benutzt um ins Festnetzt zu Telefonieren, diese Option ist kostenfrei, da eine Fastnetzflat vorhanen ist. Da ich ja auch noch keinen Deckungskauf getätigt habe.

Jetzt wollte ich am Wochenende mich über die lage informieren, da keine Rechnungen vorhanden waren und ich auch keine Kündigungsbestätigung erhalten habe.
Ich konnte mich nicht ins System einlogen und der Support hat mir auch nicht weitergeholfen.
Was ich noch eine Frechheit finde ist, das die mir Werbung einspielen, wo ich doch eine Kostenpflichtige Nummer anrufe.

Kann mir da jemand weiterhelfen wie ich mich verhalten soll.



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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Oh je - gefährlicher Dreiecksvertrag.

1. bei Vertragsproblemen nur schriftlich per Einschreiben reklamieren! Telefonieren ist völlig verkehrt!
2. Vertrag mit dem Ebay-Angebot vergleichen und genau aufschlüsseln was, wann, von wem erfolgen muß
3. auf versteckte Optionen achten, die evtl. zu noch mehr Kosten führen
4. was du mit Deckungskauf im Zusammenhang mit einem Dienstleistungsvertrag willst, ist mir völlig schleierhaft.

quote:
aber man musste explizit noch unterschreiben um einer Lastschriftverfahren einzuwilligen.

Heute gibt es fast nur noch Einzugsermächtigung und Rechnung kostet saftige Aufschläge. Das dort eine Unterschrift gefehlt hat, könnte nicht ausreichen, es sei denn die Passage wurde durchgestrichen oder vermerkt "Zahlung auf Rechnung".
Jedenfalls ist zurückbuchen ohne Fristsetzung und ohne schriftlich+nachweisbare Rechnungsreklamation einer der schlimmsten Fehler, die man machen kann!

Wer ist der Provider? Der Laden aus Stuttgart oder Krefeld/Maintal?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
aydemiraydin
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Mr. Cool,

ist der laden aus Stuttgart,

ich bin schon etwas verärgert, aber du hast recht vernuft ist besser als Paragrahen.
Der Vertrag sagt mir ja auch zu, nur stellen die mir sachen in Rechung die ich mit dem Händler nicht ausgemacht habe.
Das Sie bei mir eine Lastschriftabbuchung vorgenommen haben stört mich etwas aber nicht besonders.
Bei meinem Vertrag musste man expliciet unterschreiben um eine Lastschrift einzuwilligen und das war unter der Bankverbindung gesondert unter einem anderen Absatz, es ist schon zu erkennen, das da keine Einwilligung stattgefunden hat.
Der Punkt ist der wenn die Einlenken und mir die Konditionen einräumen dann bin ich auch mit dem Vertrag einverstanden.

Danke für deine Antwort und einen schönen Abend an die Community

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Schau schnellstens in die Online-Vertragverwaltung und lass dich überraschen was dort noch so alles versteckt ist. Es kann auch eigenmächtige "Optionen" geben, die dem Händler nicht bekannt sind.
Vielleicht findest du auch einen "Schneeaufschlag". Würde mich bei dem Mogelcom-DeppenTel-Laden in Stuttgart nicht wundern. :grins:

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
aydemiraydin
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Abend,

hab jetzt mal bei Mobilcom angerufen hatte jetzt auch einsicht auf meine Rechnungen, das was die von mir fordern entspricht den Tarifbestimmungen des von Ihnen angegebenen Tarifblatts.
Die konditionen des Händlers haben Sie mir nicht zuerkannt.
Nur die Anschlussgebühren waren auf der Rechnung abgezogen.
Als ich dann nach einsicht der Rechnungen nocheinmal angerufen hatte, wollten die von den zugesicherten Konditionen des Händlers nichts wissen, und meinten der Händler hätte bei nicht angerufen und sie wüssten nichts davon, und haben die Schuld dem Händler zugeschoben.
Ausserdem hat man mir gesagt man werde die Karte am Donnerstag sperren falls kein Zahlungseingang verbucht werden kann.
Und kündigen wollen die mir auch. Hab ja ich schon, villeicht hab ich das an die falsche Adresse geschitckt.
Jetzt ist abzuwarten, ob der Händler eine schriftliche bestädigung zukommen lassen kann.
Der E-Mail verkehr bestcht ja und den Vertrag hab ich auch gespeichert.

Einen schönen Abend und gute Nacht.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
aydemiraydin
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Abend,

nocheinmal, mir ist eingefallen, das ich ja die Vertragsunterlagen vom der Händlerin habe, ich habe auch die Angebotsseite der Händlerin, von ebay gespeichert. Ich denke das die Lügen, und nicht Händlerin.

Was den Dekungskauf angeht, so ist ein Dienstleistungsvertrag gleichzusetzen eines normalen Kaufvertrags und man dürfte ein Deckungskauf vorgenommen können.
Sagt mir mein Verständnis.

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Nochmals -die Vertragssituation ist nicht sehr gut.
Du hast 2 Verträge:
A- mit Deppi-Tel mit allen Konsequenzen
B- mit dem Händler über Erstattung und ggf. wegen Regress zu falschen Versprechungen

Du musst den Vertrag mit D. in S einhalten!!! Du musst auch die in deren (!!!) Vertrag geschuldeten Beträge voll zahlen.
Vertrag und Optionen(!!!!!!) auchdort kündigen.

Mit dem Händler musst du rumzocken wegen Erstattung und falsch online(?) gebuchten Konditionen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120070 Beiträge, 39826x hilfreich)

quote:
Auch habe ich den AGB´s des Telefondienstanbieters wiedersprochen, und auf die Gesetzlichen hingewiesen,

Welche wären das? Mir ist nicht bekannt das es gesetzliche AGB gibt.



quote:
Zwischenzeitlich habe ich die karte benutzt um ins Festnetzt zu Telefonieren, diese Option ist kostenfrei, da eine Fastnetzflat vorhanen ist.

Die von dem gekündigten Vertrag?
Wo du alle Rechnungs-Beträge nicht bezahlt hast? Also auch die Festnetzflat nicht?



quote:
Der Vertrag sagt mir ja auch zu, nur stellen die mir sachen in Rechung die ich mit dem Händler nicht ausgemacht habe.

quote:
Die konditionen des Händlers haben Sie mir nicht zuerkannt.

quote:
wollten die von den zugesicherten Konditionen des Händlers nichts wissen,

Warum sollte sich ein Vertragspartner daran gebunden fühlen was du mit einen Dritten (dem Händler) ausgemacht hast?
Für DIESE Konditionen ist der HÄNDLER zuständig, nicht die Mogelcom.
Die KÖNNEN gar nicht wissen WAS du und der Händler vereinbart habt, woher denn auch?



quote:
Ich denke das die Lügen, und nicht Händlerin.

Da das nicht der erste Beitrg mit dieser Masche hier ist, glaube ich ausnahmsweise mal das die Mogelcom da tatsächlich unschuldig ist ...



Also ersteinmal auseinaderdröseln was der Händler wann und wie an Konditionen gewähren muss und was Mogelcom.
Deweiteren sollte nur schriftlich per Einschreiben-Rückschein kommuniziert werden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#8
 Von 
aydemiraydin
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen Community,

und einen guten Morgen Harry,

die Gesetzlichen AGB´s sind im Handelsgesetzbuch, glaub am Schluss.

Es ist richtig, das ich 2 Verträge habe, deshalb ja auch die Schwirigkeiten,

aber

den ersten Vertrag den ich geschlossen habe ist mit der Händlerin, und der Folgevertrag hat sich nur daraus ergeben das ich den ersten Vertrag hatte.

Und dieses Angeobt des ersten Vertrag´s konnte Sie ja nur anbieten, weil es eineen Vertragspartner gibt.
Auf dem Vertrag des Telefondiestleisters ist die Händlerin mit einer Händlernummer gelistet.

Das es diese Konditionen gibt, ergibt sich daher, dass bei meinem erstem Telefonat mit dem Telefondienstleisters mir gesagt wurde, es wurde kein Antrag auf diese Konditionen gestellt.

Und bei meinem e-Mail Verkehr wurde mir von der Händlerin mehrmals bestätigt, Sie habe Kontakt aufgenommen und es werden mir die Konditionen zugesichert, (auf der nächsten Rechnung).

Ich wünsche einen angenehmen Tag noch.


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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
aydemiraydin
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Community,

ich habe jetzt mal mir den Schriftverkehr mit der Händlerin angesehen. Da wird mir Rabatt und der Startguthaben zugesichert und, das der Telefondienstleister der Händlerin zugesichert hat das der Rabatt eingepflegt worden ist, und das schon im Oktober.
Dazu schreibt Sie, das der Rabatt mit dem Vertriebsinnendienst vereinbart worden ist, und der Kundendienst davon nichts weiss.
Und das Sie den Abteilungsleiter schon Kontaktiert hat, weil es so lange dauert.

Dann stellt sich für mich hier der Vertriebsinnendienst als dumm da.
Auch hat man mir im Kundendienst, und bei der Technik versucht für dumm zu verkaufen.
Die haben mich nicht einloggen lassen.

Also das geht auch freundlicher


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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120070 Beiträge, 39826x hilfreich)

quote:
die Gesetzlichen AGB´s sind im Handelsgesetzbuch, glaub am Schluss.

Wenn man sich auf irgendwelche juristischen Texte bezieht ist Glaube die falsche Grundlage. Für den Glauben gibt es Religonen.


Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist Grundlage für Geschäfte die Kaufleute untereinander tätigen, nicht aber für Geschäfte zwischen Verbraucher und Kaufmann.
Für Geschäfte zwischen Verbraucher und Kaufmann ist das BGB die Grundlage.
Und weder BGB noch HGB enthalten irgendwelche gesetzlichen AGB.


quote:
Dazu schreibt Sie, das der Rabatt mit dem Vertriebsinnendienst vereinbart worden ist, und der Kundendienst davon nichts weiss.

Zwar gibt es diese Möglichkeiten der Sonderrabattierungen die von den normalen Tarifen abweichen tatsächlich. Es sind aber immer noch Sonderkonditionen die der Händler gewährt, das bedeutet, das hier der Händler in der Pflicht ist und damit Ansprechpartner.

Es kann aber auch eine Ausrede sein?
Eventuell kann der Händler dir ja mal eine Kopie der vertraglichen Vereinbarung mit dem Provider zusenden?



quote:
Also das geht auch freundlicher

Dieser Provider ist nicht gerade ein Mutserbeispiel für Freundlichekeit und Kundenorientiertes Handeln ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Dieser Provider ist nicht gerade ein Musterbeispiel für Freundlichekeit und Kundenorientiertes Handeln ..

Vollste Zustimmung :grins:

Aber nicht nur für Kunden ist dieser Provider ein Horror.
Die Händler klagen auch sehr. Es kann also sein, das der Händler selbst seine Probleme hat. Daher würde ich sehr diplomatisch mit dem Händler umgehen. Oft lässt sich die Situation binnen 4-6 Monaten klären. Wichtig sind Belege und Reklamationen an der rchtigen Stelle!
Und nicht vergessen die Tarifgebühr zu bezahlen, damit Mogelcom keinen außerordentlichen Kündigungsgrund hat.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert am 21.12.2010 18:18

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
aydemiraydin
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Abend Community,

und hallo Harry, die AGB´s waren mal als gesonderter Teil im HGB drin und das am Schluss.
Wenn keine gesonderten AGB´s vorhanden sind, gelten die Gesetzlichen.
Ob die da noch sind weiß ich nicht aber ich glaube schon.
Wenn du die Gesetzlichen AGB´s lesen möchtest kannst du mal im Internet suchen unter AGBG oder gesetzliche AGB´s.

Ich habe nicht gewusst, das dieses Unternehmen so schlecht ist.
Sind die nicht eine Tocherfirma von der großen Autofirma, da in der gegend?

Eine gute Nacht.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120070 Beiträge, 39826x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>die AGB´s waren mal als gesonderter Teil im HGB drin und das am Schluss. <hr size=1 noshade>

Das waren sie nie



quote:<hr size=1 noshade>Wenn du die Gesetzlichen AGB´s lesen möchtest kannst du mal im Internet suchen unter AGBG oder gesetzliche AGB´s. <hr size=1 noshade>

Das 'Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG)' gibt es seit 2001 nicht mehr.
Darin gab es auch keine 'Gesetzlichen' AGB, sondern nur allgemeine Regelungen bezüglich der Wirksamkeit von AGB.

Man hat diese Regelungen jetzt in das BGB übernommen, aber auch das sind keine 'Gesetzlichen' AGB:
§ 305 BGB - Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
§ 305a BGB - Einbeziehung in besonderen Fällen
§ 305b BGB - Vorrang der Individualabrede
§ 305c BGB - überraschende und mehrdeutige Klauseln
§ 306 BGB - Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
§ 306a BGB - Umgehungsverbot
§ 307 BGB - Inhaltskontrolle
§ 308 BGB - Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
§ 309 BGB - Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
§ 310 BGB - Anwendungsbereich



quote:<hr size=1 noshade>Und nicht vergessen die Tarifgebühr zu bezahlen, damit Mogelcom keinen außerordentlichen Kündigungsgrund hat. <hr size=1 noshade>

Zu spät:
quote:<hr size=1 noshade>Ich habe daraufhin alle abgebuchten Zahlungen zurückbuchen lassen und habe auch die Verträge gekündigt. <hr size=1 noshade>

Eventuell könnte es noch helfen die zurückgebuchten Beträge inklusive der Kosten für die Rücklastschrift zu überweisen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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