Gutschein/Ticket

5. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
stonfield
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutschein/Ticket

Hallo, ich habe 2014 ein Ticket für eine Ballonfahrt mit einer Gültigkeit bis 31.12.15 gekauft. Nun kam es durch verschiedene Hindernisse (Wetter, terminliche Gründe auf beiden Seiten) nicht zur Einlösung des Tickets. Eine Aufforderung zur Rückzahlung blieb erfolglos. Habe ich Anspruch auf Rückerstattung? Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

War das Ticket denn an einen konkreten Termin gebunden oder unbestimmt gültig?
Wenn auch der Anbieter seinen Teil dazu beitrug, dass die Fahrt nicht zustande kam, müsstest du IMHO Anspruch auf Rückerstatung haben.
Du hast bezahlt, bist in Vorleistung gegangen und der Anbieter konnte seinen Teil des Vertrages nicht ordnungsgemäß erfüllen. Ggf. wäre zu klären, ob du genug angemessene Terminvorschläge deinerseits gemacht hattest, dem Anbieter also genug Chancen zur Vertragserfüllung gegeben hattest.

-- Editiert von mepeisen am 05.10.2016 11:11

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stonfield
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein das Ticket hatte eine Gültigkeit von etwa 1,5 Jahren. Der Anbieter hatte einmal eine Stunde vor Abfahrt wegen schlechten Wetterbedingungen abgesagt. Ansonsten kamen keine Termine zustande. Entweder hatte es beim Anbieter nicht gepasst(bereits ausgebucht) oder die Wetterprognose war für die kommenden Tage nicht günstig. Terminvorschläge seinerseits konnte ich auch einmal nicht wahrnehmen. Zu kurzfristig(während der Arbeitszeit)

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