Gutschein Rückerstattung

23. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
go488865-97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutschein Rückerstattung

Hallo zusammen,

Ich habe zu meinem Geburtstag einen Gutschein über 200€ bekommen in einem Tattoostudio.
Nun versuche ich seit Tagen/ Wochen einen Termin und die Vorlage zu bekommen.

Ich war schon im Laden habe meine Ideen besprochen etc - ich wurde gefragt,ob es ok sei den Rest dann per WhatsApp zu klären. Da sie gerade einen Kunden hatte war das für mich ok.

Auf meine Nachfrage ob sie denn nun schon Preis für mich habe wurde ich gefragt was mir vorschwebt.

Alles weitere erfordert anscheinend keine Antwort mehr.

Ich habe also vorgestern noch einmal nach Termin Vorlage und preis gefragt. Nichts. Heute noch mal.... nichts.

Habe ich eine Möglichkeit, mir das shelf auszahlen zu lassen bzw. habe ich das Recht dazu ?!

Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe

LG Kristina

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go488865-97):
Ich habe also vorgestern noch einmal nach Termin Vorlage und preis gefragt. Nichts. Heute noch mal.... nichts.

Nicht jeder hängt dauernd am WhatApp. Es gibt auch keine gesetzliche Antwortfrist.


Als erstes sollte man mal per gerichtsfestem Zustellnachweis die Forderungen stellen, mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens).



Zitat (von go488865-97):
Habe ich eine Möglichkeit, mir das shelf auszahlen zu lassen

Was ist "shelf"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go488865-97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort - sie ist jedoch ständig online, ändert ihre Profilbilder und Stati. Das WhatsApp keine gängige Kommunikationsbasis für die Abwicklung von „Geschäften" ist weiß ich natürlich. Allerdings ist sie auch immer nur im Laden wenn sie Kundschaft hat. Da ich Vollzeit arbeite nicht immer so einfach sie auch mal anzutreffen.

Shelf sollte eig Geld heißen - da hat sich wohl mein Handy selbstständig gemacht. Sorry.

Ich werde nun noch mal bis zum Wochenende warten - evtl wollte mein Mann mal schauen ob er sie antrifft, da ich ab Morgen auf einer Dienstreise bin.

Mal schauen ob wir bis zum WE eine Lösung finden - es nervt einfach nur noch.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zwei Dinge:

A) Geld ausbezahlen lassen geht grundsätzlich nur bei Gutscheinen, wo man (also der Schenkende in dem Fall) finanziell in Vorleistung gegangen ist. Wo er sie also tatsächlich gegen Geld gekauft hat. Das geht nicht bei Gutscheinen, die man beispielsweise aus Kulanz bekommt oder gewinnt oder ähnliches.

B) Angemessene Fristen muss man einhalten und wie hier schon steht genauestens überprüfen, ob man das Studio erfolgreich zur Terminabsprache angemahnt hat und ob man das wirklich korrekte Kommunikationsmedium gewählt hat. Es soll beispielsweise noch Menschen geben, die im Geschäftsverkehr auch mal zum Telefonhörer greifen und dort dann nach einem Termin fragen.
Oder wie du selbst schon vor hast, einfach mal höflich (!) sein, dort vorbei gehen und schauen, dass man das kurz bespricht wegen Kostenvoranschlag und Termin.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
A) Geld ausbezahlen lassen geht grundsätzlich nur bei Gutscheinen, wo man (also der Schenkende in dem Fall) finanziell in Vorleistung gegangen ist.

Es gibt 2 Ausnahmen:
1. der Laden zahlt freiwillig aus (da muss er aber kooperativ sein)
2. es gibt ein Gerichtsurteil, das solches aussagt (bis dahin ist es aber ein etwas längerer Weg)


Ich würde jetzt erst mal in Ruhe die Dienstreise machen und dann die Sache angehen.



Zitat (von mepeisen):
vom 24.4.2018 / 03:42

Nachtschicht oder Frühaufsteher ;)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ausnahmsweise Nachtschicht wegen Zug und so :-)

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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