Gutschein Gültigkeit bei Geschäftsaufgabe

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Palexander
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutschein Gültigkeit bei Geschäftsaufgabe

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1. August 2006 habe ich einen Gutschein im Wert von 200,- Euro von einem Motorradladen, der in der Rechtsform eines Einzelkaufmanns firmiert geschenkt bekommen. Auf dem Gutschein steht eine Gültigkeit von 24 Monaten. Als ich den Gutschein heute am 08 Januar 2007 einlösen wollte musste ich feststellen, dass das Unternehmen nicht mehr existiert.

Meine Frage ist nun, ob ich gegen den ehemaligen Inhaber des Ladens meinen Anspruch geltend machen kann und die 200,- Euro zurückfordern kann?

Vielen Dank und Gruß,
Palexander

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest123-716
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 95x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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