Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. August 2006 habe ich einen Gutschein im Wert von 200,- Euro von einem Motorradladen, der in der Rechtsform eines Einzelkaufmanns firmiert geschenkt bekommen. Auf dem Gutschein steht eine Gültigkeit von 24 Monaten. Als ich den Gutschein heute am 08 Januar 2007 einlösen wollte musste ich feststellen, dass das Unternehmen nicht mehr existiert.
Meine Frage ist nun, ob ich gegen den ehemaligen Inhaber des Ladens meinen Anspruch geltend machen kann und die 200,- Euro zurückfordern kann?
Vielen Dank und Gruß,
Palexander
Gutschein Gültigkeit bei Geschäftsaufgabe
8. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 8. Januar 2007 | 10:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutschein Gültigkeit bei Geschäftsaufgabe
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. Januar 2007 | 11:46
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 95x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
268.245
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
17 Antworten
-
2 Antworten