Geld zurück fordern durch Anwalt?

31. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Funbear
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld zurück fordern durch Anwalt?

Hallo zusammen.
Ich habe im Jahr 2013 ein angebliches Schnupperabo zu 2,99€ bei KissNOFrog abgeschlossen. Im Jahr 2013 hatte ich dieses Abo auch gekündigt, jedoch nicht rechtzeitig, dadurch bin ich in eine Abofalle gefallen. Dieses habe ich aber zeitnah durch eine Kündigung per Fax beendet. Dennoch kamen weitere Mahnungen ohne das ich vorher eine Rechnung zugesendet bekommen habe. Durch Angst vor dem Gerichtsvollzieher habe ich dann eine ziemlich hohe Summe gezahlt.
Dies ging dann leider 3 Jahre so, ich habe vergeblich schriftlich gekündigt und habe währenddessen die Mahnungen vor Angst vom einen schlechten Schufaeintrag gezahlt. Nun bin ich endlich zu einem Anwalt gegangen der die ganze Sache gekündigt hat.

Nun zu meiner Frage, kann ich das Geld ab 2013 zurückfordern was ich bezahlt habe, da ich ja schon Rechtens gekündigt habe?! Mein Anwalt meint, einmal gezahltes Geld ist weg! Das kann ich mir bei einem Betrug jedoch nicht vorstellen.



-- Editiert von Moderator am 31.08.2016 23:12

-- Thema wurde verschoben am 31.08.2016 23:12

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Ich erkenne den Zusammenhang mit dem Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" nicht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Hast Du den Dienst weiter benutzt?

Man könnte Deine Zahlung ohne jede Zusätze auch als konkludente Anerkennung sehen. Sei es nun der Ungültigkeit oder des Nichtzugangs der Kündigung.
Insbesondere weil es so lange lief. Ich kann ja noch glauben, dass jemand sich beim ersten Mal den Ärger sparen will, zahl und dann sicherstellt, dass er richtig kündigt. Aber wenn jemand 3 Jahre lang immer wieder denkt "Oh, da muss ich wohl nicht richtig gekündigt haben, zahl ich mal besser", dann lässt das, sorry, schon fast an der Geschäftsfähigkeit zweifeln.

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#3
 Von 
Baerino
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 11x hilfreich)

Kündigung per Fax ist vorab ok.
Aber immer per Einschreiben hinterher.
Und eine Bestätigung verlangen.
Hast Du einen Nachweis, daß Du 2013 gekündigt hast ?
Ich bin, freundlich gesagt, sehr verwundert, daß Du das 3 Jahre gemacht hast.
Sorry !!
Wenn ich kündige erwarte ich eine Bestätigung.
Und wenn die weiterhin Geld wollen unternehme ich etwas dagegen und zahle nicht munter weiter.

-- Editiert von Baerino am 05.09.2016 15:33

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Baerino):
Wenn ich kündige erwarte ich eine Bestätigung.
#

Ich nicht, denn teilweise wartet man darauf vergebens.
Mir reicht ein Zustellungsnachweis aus, ist deutlich stressfreier.

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