Geld zurück

31. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Pepe08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld zurück

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Nach Wohnungsrenovation verlangt X mit scheinheiliger Begründung Großteil des Geldes zurück. Nur mündlicher Vertrag, kein Auftrag, keine Rechnung, kein Quittung, keine Zeugen. Muss ich das Geld zurückzahlen?

Vielen Dank

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Noch schwammiger ging es wohl nicht, oder?

Wer ist X und wer sind Sie? Eigentümer, Mieter, Renovierer? Gewerblicher oder Gefälligkeit oder Schwarzarbeit?
Was ist die 'scheinheilige Begründung'? Wieso nur den Großteil und nicht alles?
Wie lange ist die Renovierung her?

Dann können wir über die Sache noch mal sinnhaft reden. :)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pepe08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich gebe es zu, dass es bisschen wenig ist.
Hier noch mehr Details:
X ist ein mehr oder weniger Bekannter.
Ich bin ein Hobby Heimwerker der beruflich etwas ganz anderes macht, die Arbeit habe ich am WE bzw. im Urlaub erledigt innerhalb von 2 Wochen (ca. 70 Std.)
Ich weiss es selber nicht ob es eine Gefälligkeit oder Schwarzarbeit war (was ist da der Unterschied?).
Kurz bevor ich fertig war hat er mich angerufen, am Telefon machte er mich schräg von der Seit an, ich sei faul gewesen und ich hätte viel zu lange gebraucht, er kann den Gestank und die Unordnung nicht mehr ertragen. Ich solle alles Fertigmachen und verschwinden. Vorher war alles bestens er war immer sehr zufrieden. Jetzt behauptet er, dass ihm jemand anders die Arbeit viel billiger und schneller erledigen würde. Den Unterschiedsbetrag möchte er jetzt wiederhaben.

Vielen Dank für die Hilfestellung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.02.2010 16:11:45
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn er nichts schriftliches hat,hat er keine Beweise----> Aussage gegen Aussage

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen