Geld verliehen ohne Vertrag

8. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Ichkannnix42
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 23x hilfreich)
Geld verliehen ohne Vertrag

Hallo,

ich habe leider meiner Ex-Freundin seit ihrem Auszug 05/2013 bis 11/2013 insgesamt 3500,00 EUR geliehen.

Auf Rückzahlungsmodalitäten meinerseits per E-Mail gibt es keine Antwort. Natürlich noch nicht einmal eine Bestätigung der Schuld bei mir.

Nun ist es so, dass ich zumindest nachweisen kann, dass die Kaution für ihre neue Wohnung i.H.v. 900,00 EUR von meinem Konto an ihren Vermieter überwiesen wurde.

Weiterhin habe ich für die Leihe von Bargeld und das bezahlen der Umzugs-LKW einen Zeugen. So könnte ich insgesamt etwa 1500,00 EUR nachweisen. Der Rest setzt sich aus Einrichtungsgegenständen, weiteren Barleihen u.s.w. zusammen für die ich keinen Nachweis habe.

Ich weiß jetzt das sie zurzeit ergänzend Hartz IV bekommt, möchte aber trotzdem wenn es ihr wieder besser geht bzw. sie auszieht und die Kaution zurückgezahlt wird das Geld wiederhaben. Leider haben wir nie irgendwas schriftlich gemacht.

Lohnt sich der Gang zum Anwalt zumal ich keinen Rechtsschutz habe. Was könnte da an Kosten auf mich zukommen und wer trägt sie dann? Hätte das ganze überhaupt eine Aussicht auf Erfolg?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

quote:
Leider haben wir nie irgendwas schriftlich gemacht.

Das war natürlich nicht sehr weise - aber das wirst Du inzwischen schon selbst erkannt haben.

Ab Anwaltseinschaltung/Einleitung rechtlicher Schritte kostet es weiteres Geld (zunächst erstmal immer von dem zu bezahlen, der beauftragt) ... um irgendwann mal bestenfalls einen vollstreckbaren Titel in die Hand zu bekommen, mit dem später vollstreckt/gepfändet werden könnte, soweit da etwas zu holen wäre. Falls die Zahlungsklage Erfolg hat, dann muss der Gegner auch die erforderlichen Kosten erstatten.

Was Du an Kosten einsetzen musst, kannst Du Dir z.B. hier ausrechnen lassen:
http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/Kostenrechner.php

Je besser die Beweise umso besser die Erfolgsaussichten für die Klage. Ob eine Vollstreckung dann tatsächlich Geld bringen würde, ist bei den geschilderten Umständen aber stark zu beweifeln.

Zumindest wäre ein vollstreckbarer Titel 30 Jahre lang gültig und würde davor schützen, dass die Forderung innerhalb 3 Jahren verjährt.

Man kann auch zunächst eine anwaltliche Erstberatung zu einen Pauschalpreis vereinbaren - mit dem Ziel sich über Erfolgsaussichten/Kosten klarzuwerden.

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und abwarten, wie sie reagiert, würde ich sagen. Wenn sie die Schuld anerkennt, ok, dann bekommt man einen Titel. Wenn nicht, versucht man in der folgenden Klage wenigstens einen Teil durchzusetzen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ichkannnix42
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 23x hilfreich)

Was sollte jetzt mein nächster Schritt sein?

Muss man nicht erstmal eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung schicken?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich dachte, das hättest du schon getan? Na dann schick noch zur Sicherheit ein Einschreiben mit Fälligstellung und Rückzahlungsaufforderung binnen 14 Tagen zu, vielleicht auch mit dem Angebot, binnen 14 Tagen ein Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlungsvereinbarung zu unterschrieben. Kündige ansonsten den Gang vor Gericht an.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Na dann schick noch zur Sicherheit ein Einschreiben mit Fälligstellung und Rückzahlungsaufforderung binnen 14 Tagen zu


Naja, wenn es ein Darlehen war und keine abweichende Vereinbarung bewiesen werden kann, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate. Erst dann würde überhaupt Geld fällig werden, vorher braucht man auch nicht zu klagen.

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