K hat im Feb. 2012 einen Citroen C1 gekauft. Der PKW hatte zu diesem Zeitpunkt 30.000km gelaufen. Der Verkäufer V gab dem K eine 2- jährige Garantie.
Nunmehr muss K im Feb. 2013 zur Inspektion. (PKW ist ca. 8.000 km gelaufen). Ist es die Pflicht des K zu dem Händler zu gehen, bei dem er den PKW erworben hat, um bei diesem die Inspektion zu machen oder darf er bspw. auch zu ATU gehen, ohne dass die Garantie erlischt?
Kann es im Vertrag eine Klausel geben, die den K verpflichtet die Inspektion nur bei V machen zu dürfen? Sind solche Klauseln wirksam?
Gibt es eine EU- Richtline, die solche Klauseln verbietet?
Kennt jemand evtl. Urteile (BGH o.ä.), die bei diesem Fall hilfreich sein könnten?
Danke für Antworten
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-- Editiert M. Denker am 09.01.2013 11:00
Garantieverlust durch Inspektion bei ATU?
9. Januar 2013
Thema abonnieren
Frage vom 9. Januar 2013 | 10:57
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 28x hilfreich)
Garantieverlust durch Inspektion bei ATU?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2013 | 12:41
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ist es die Pflicht des K zu dem Händler zu gehen, bei dem er den PKW erworben hat, um bei diesem die Inspektion zu machen oder darf er bspw. auch zu ATU gehen, ohne dass die Garantie erlischt? <hr size=1 noshade>
Das kommt auf die vertragliche Regelung an.
quote:<hr size=1 noshade>Kann es im Vertrag eine Klausel geben, die den K verpflichtet die Inspektion nur bei V machen zu dürfen? <hr size=1 noshade>
Alles kann, nichts muß.
quote:<hr size=1 noshade>Sind solche Klauseln wirksam? <hr size=1 noshade>
IMO kommt es auf den Einzelfall an. Unwirksam kann eine solche Klausel sein, wenn sie eine AGB darstellt und eine Vertragspartei unangemessen benachteiligt, §307 BGB .
Mal als Beispiel für "die andere Seite", wenn du dir bei einer der beiden deutschen Turbo-Schmieden (Rothe oder HGP) deinen VW auf 600 PS aufpimpen läßt, ist natürlich klar, daß der Tuner keine Garantie bei Inspektionen geben will, die der Schrauber um die Ecke macht, der sich mit so einem Umbau nicht mal im entferntesten auskennt.
Bei einer ganz normalen Garantie für ein FeldWaldWiesen-Auto könnte so eine Klausel hingegen gegen §307 BGB verstoßen.
-- Editiert BuffySlayer am 09.01.2013 12:43
#2
Antwort vom 9. Januar 2013 | 13:00
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 28x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>IMO kommt es auf den Einzelfall an. Unwirksam kann eine solche Klausel sein, wenn sie eine AGB darstellt und eine Vertragspartei unangemessen benachteiligt, §307 BGB . <hr size=1 noshade>
Wird der K nach § 307 BGB also unangemessen benachteiligt, wenn die Inspektion bei V ca. 350 € und die gleiche Leistung bei ATU in etwa "nur" 200 € kostet!?
ATU ist ja auch eine angesehene Werkstatt-Kette! Also dürfte K seine Inspektion auch bei ATU durchführen lassen, ohne dass die Garantie erlischt...?...
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#3
Antwort vom 9. Januar 2013 | 16:47
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wird der K nach § 307 BGB also unangemessen benachteiligt, wenn die Inspektion bei V ca. 350 € und die gleiche Leistung bei ATU in etwa "nur" 200 € kostet!? <hr size=1 noshade>
Nein, auf den Preis kommt es nicht an.
Es würde ihn nur unangemessen benachteiligen, wenn Dritte exakt dieselbe Leistung erbringen können und daher ein Bestehen des VK auf Inspektion bei ihm keinen sachlichen Grund hat.
quote:<hr size=1 noshade>ATU ist ja auch eine angesehene Werkstatt-Kette! <hr size=1 noshade>
Wie gesagt, Einzelfall. Meinen Rothe-Turbo-Renner bekommen die jedenfalls nicht in die Finger, außer zum Austauschen der Wischerblätter.
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#4
Antwort vom 10. Januar 2013 | 11:41
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 28x hilfreich)
quote:
Es würde ihn nur unangemessen benachteiligen, wenn Dritte exakt dieselbe Leistung erbringen können und daher ein Bestehen des VK auf Inspektion bei ihm keinen sachlichen Grund hat.
Dann wird sich K sicherlich eine gute Werkstatt suchen, die dieselbe Leistung wie V erbringen kann, aber weitaus günstiger ist
Vielen Dank
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