Frage zu Reklamation an Handwerksfirma, die nun verkauft wurde

11. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Matthias_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Reklamation an Handwerksfirma, die nun verkauft wurde

Guten Tag,

in meiner vermieteten Wohnung habe ich durch einen Fachbetrieb die kompletten Fenster erneuern lassen (alt Holzfenster / 2x Verglast, neu Kunststoff / 3x Verglast).
Dies wurde offensichtlich ordnungsgemäß durchgeführt.
Jedoch meldeten sich die Mieter, daß es nun in mehreren Räumen zu Schimmelbildung kommt.
Gutachter bestellt zur Überprüfung. Dieser vor Ort und in seinem Gutachten festgestellt, daß die Fenster zu 100% dicht sind und es dadurch zu der Schimmelbildung in der Wohnung führt. Laut DIN 1946-6 muss der beauftragte Fachbetrieb seit 2009 ein sogenanntes Lüftungskonzept erstellen. Ohne dieses Lüftungskonzept kommt es durch fehlenden Luftaustausch zu der aufgetretenen Schimmelbildung.

Dem Handwerksbetrieb habe ich per Einschreiben mit Rückschein eine Reklamation zugesendet, mit der Fristsetung innerhalb von 6 Wochen den Mangel zu beseitigen.

Daraufhin habe ich von dem Handwerker folgenden Brief erhalten (außerdem hat er mir meinem kompletten Brief beigelegt):

Sehr geehrter Herr Matthias_,
wir teilen Ihnen mit, dass die Fa. xxx von Herrn xxx am xxx an uns verkauft wurde.
Wir haben lediglich den Firmennamen übernommen.
Mit freundlichem Gruß
Firma xxx
Anlage: 7 Seiten Originalunterlagen


Meine Frage:
Was kann ich unternehmen?
Ist mein Reklamationsanspruch jetzt nicht mehr gültig oder muss sich der neue Inhaber der Fensterfirma doch darum kümmern?
Wenn die Firma sich darum kümmern muss, was kann ich ihm schreiben um ihm das zu verdeutlichen oder was muss ich weiter unternehmen?

Viele Grüße,

Matthias


-- Editiert von Matthias_ am 11.11.2018 04:11

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von Matthias_):
wir teilen Ihnen mit, dass die Fa. xxx von Herrn xxx am xxx an uns verkauft wurde.
Wir haben lediglich den Firmennamen übernommen.

Wenn tatsächlich nur die Firma verkauft wurde und nicht das ganze Unternehmen, dann ist der neue Firmeninhaber nicht für die Reklamation verantwortlich.



Zitat (von Matthias_):
Anlage: 7 Seiten Originalunterlagen

Mit welchem Inhalt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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