Formelle Bestandteile eines Vertrags und juristische Definition von "berücksichtigen"

5. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Erwinator
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Formelle Bestandteile eines Vertrags und juristische Definition von "berücksichtigen"

Hallo,

ich würde gerne wissen, welche formellen Bestandteile ein Vertrag haben muss, um wirksam zu werden.

Insbesondere: Muss eine Kündigungsfrist vorhanden sein?

Ich habe einen "Vertrag" ohne Kündigungsfrist unterzeichnet und mich daran gebunden, bei weiteren Aufträgen meines Auftragsgebers eine Drittfirma zu "berücksichtigen". Jetzt kann ich die Aufträge selbst übernehmen und benötige somit die Drittfirma nicht mehr.
Die Drittfirma spricht davon, dass wir einen wirksamen Vertrag haben und besteht darauf, dass ich deren Produkt weiterhin abnehme, wegen des Vertrags. Weiterhin versucht die Drittfirma meinen Auftraggeber zu übernehmen. Ist das rechtens?

Danke für alle Überlegungen und Hilfen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 72x hilfreich)

>> ich würde gerne wissen, welche formellen
>> Bestandteile ein Vertrag haben muss, um
>> wirksam zu werden.

Gar keine - zumindest hat mein Vertrag mit meinem Bäcker, bei dem ich meine Brötchen kaufe, keine solchen und dennoch ist es ein Vertrag.
Oder ganz allgemein: Ein Vertrag bedarf - bis auf wenige Ausnahmen, z.B. Immobiliengeschäfte, nichtmal der Schriftform, kann also auch mündlich oder einfach durch konkludentes Handeln (zeigen auf Plunderteilchen beim Bäcker -> der reicht sie rüber -> Kunde bezahlt) geschlossen werden.

Zur konkreten Fragestellung dürfte es wohl auf den genauen Vertragstext ankommen.
Ungeachtet dessen dürfte ein Vertrag ohne vereinbarte Kündigungsfrist i.d.R. (Ausnahmen mag es in wenigen speziellen Fällen geben)jedoch jederzeit gekündigt werden können.
Und ein Vertrag besteht nur mit dem Vertragspartner, nicht mit einem Dritten. Insofern könnte hinsichtlich letzterem aus meiner Sicht nur der Vertragspartner eventuelle Ansprüche erheben, nicht eine andere Firma. Das natürlich auch nur allgemein und ungeachtet eventueller vertraglich vereinbarten, wenn denn möglichen, Abtretungsklauseln o.ä. Das kann man von hier aus jedoch schlecht beurteilen.

Gruß
Xavienne

-- Editiert von xavienne am 06.01.2008 02:07:27

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 72x hilfreich)

Nachtrag:

>> Weiterhin versucht die Drittfirma meinen
>> Auftraggeber zu übernehmen. Ist das
>> rechtens?

Klar ... jeder kann/darf versuchen, eine Firma zu kaufen.

Gruß
Xavienne

0x Hilfreiche Antwort

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