Inwieweit muß eine Kündigung eigentlich "unmißverständlich" formuliert sein?
Beispiel:
Angenommen, K und VK haben Kaufvertrag, K nimmt Ware zum vereinbarten Termin nicht ab und gerät in Annahmeverzug.
Jetzt erklärt VK: "ich fühle mich daher nicht mehr an unseren Vertrag gebunden".
Ist damit formell eine Kündigung erklärt?
Oder so herum:
kann ich jeden Vertrag, zu dessen Kündigung ich berechtigt bin, mit der Erklärung kündigen, mich fortan nicht mehr an den Vertrag gebunden zu fühlen?
Form einer Kündigung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Es ist mir neu, dass man einen KV kündigen kann; eine Kündigung gibt es nur bei sog. Dauerschuldverhältnissen (z.B. Mietvertrag). Bei sonstigen Verträgen ist z.B. Rücktritt oder Anfechtung möglich, falls es dafür einen Grund gibt.
-----------------
" "
Ja, sehe ich auch so wie Cohen - ich war bei der Frage auch etwas überrascht.
Was die zweite Frage angeht (bezogen auf ein Dauerschuldverhältnis!), so ist diese Erklärung auslegungsbedürftig (Auslegen ist doch eine der Lieblingsbeschäftigung von uns Juristen...). Bei der im Zweifel zu wählenden "laiengünstigen Auslegung" muss man wohl zu dem Schluß kommen, dass es sich bei der Erklärung um eine Kündigung handelt.
-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich meinte auch einen Rücktritt (*oops*).
Danke für die Antworten.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
15 Antworten