Form einer Kündigung

2. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Form einer Kündigung

Inwieweit muß eine Kündigung eigentlich "unmißverständlich" formuliert sein?

Beispiel:
Angenommen, K und VK haben Kaufvertrag, K nimmt Ware zum vereinbarten Termin nicht ab und gerät in Annahmeverzug.
Jetzt erklärt VK: "ich fühle mich daher nicht mehr an unseren Vertrag gebunden".

Ist damit formell eine Kündigung erklärt?

Oder so herum:
kann ich jeden Vertrag, zu dessen Kündigung ich berechtigt bin, mit der Erklärung kündigen, mich fortan nicht mehr an den Vertrag gebunden zu fühlen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cohen
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 23x hilfreich)

Es ist mir neu, dass man einen KV kündigen kann; eine Kündigung gibt es nur bei sog. Dauerschuldverhältnissen (z.B. Mietvertrag). Bei sonstigen Verträgen ist z.B. Rücktritt oder Anfechtung möglich, falls es dafür einen Grund gibt.

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Ja, sehe ich auch so wie Cohen - ich war bei der Frage auch etwas überrascht.

Was die zweite Frage angeht (bezogen auf ein Dauerschuldverhältnis!), so ist diese Erklärung auslegungsbedürftig (Auslegen ist doch eine der Lieblingsbeschäftigung von uns Juristen...). Bei der im Zweifel zu wählenden "laiengünstigen Auslegung" muss man wohl zu dem Schluß kommen, dass es sich bei der Erklärung um eine Kündigung handelt.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich meinte auch einen Rücktritt (*oops*).

Danke für die Antworten. :)

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