Forderung verjährt oder eine Hemmung der Verjährung ?

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Astrafan
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 58x hilfreich)
Forderung verjährt oder eine Hemmung der Verjährung ?

Hallo zusammen,

ich habe da ein Problem:
Im November 2012 habe ich eine neue Wohnung bezogen, direkt nach Einzug habe ich meinen neuen Stromanbieter
angewiesen den Strom an diese Adresse zu liefern. Nach 10 Tagen hatte ich Post von den Stadtwerken mit einer Bestätigung der Stromlieferung. Dabei habe ich Vattenfall damit beauftragt. Mein VM hat den Stadtwerken meine Daten zukommen lassen ohne mein Wissen. Ich habe diesem Vertrag sofort widersprochen und mitgeteilt das Vattenfall meinen Strom liefern soll.
Die Stadtwerke haben 2 Monate gebraucht um das Problem zu lösen und meinen Widerspruch zu bearbeiten.
Vattenfall hat erst ab Jan.13 Strom geliefert. Die Stadtwerke wollten von mir für 2 Monate Strom etwa 250 Euro haben. Ich habe aber bei Einzug den Zählerstand an Vattenfall übertragen und somit auch alle Stromgebühren ink. Nov./Dez. 12 an Vattenfall gezahlt.
Ich habe mich bis Heute dagegen gewehrt und auch deren Rechtsanwälten der Stadtwerke immer erklärt das ich diesen Betrag nicht zahlen werde, da ich kein Vertragsverhältnis mit den Stadtwerken hatte. Es ist nun das Jahr 2017 und meins Wissens ist diese Forderung nun verjährt , da keine Einigungsgespräche von mir geführt wurden, ich keine Zahlung geleistet habe und bisher kein Mahnbescheid beantragt wurde. Rechnung aus 2013, Verjährung beginnt mit 31.12.13 -> 31.12.16

Ich benötig hierfür einmal eine Einschätzung

Gruß
Astrafan

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Astrafan):
Es ist nun das Jahr 2017 und meins Wissens ist diese Forderung nun verjährt , da keine Einigungsgespräche von mir geführt wurden, ich keine Zahlung geleistet habe und bisher kein Mahnbescheid beantragt wurde. Rechnung aus 2013, Verjährung beginnt mit 31.12.13 -> 31.12.16

Ich benötig hierfür einmal eine Einschätzung


Du liegst mit deiner Einschätzung richtig. Die Rechnung aus 2013 ist zum 31.12.2016 24:00 Uhr verjährt.

Sollte nun doch noch ein Mahnbescheid kommen, würde ich diesem komplett widersprechen und im Falle einer darauffolgenden Klage einfach die Einrede der Verjährung stellen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Sollte nun doch noch ein Mahnbescheid kommen

Klammer auf: Der nicht schon in 2016 beantragt wurde. Klammer zu :-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Äh, ja stimmt. Das neue Jahr ist noch nicht so alt, als dass das nicht noch passieren könnte...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Astrafan
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 58x hilfreich)

Nein, es wurde bisher keiner beantragt. Hatte vorhin noch Post von denen im Briefkasten mit der Androhung dieses Schrittes.

Danke für die Hilfe...

0x Hilfreiche Antwort

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