Forderung der Firma Vodafone

8. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
go487807-3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung der Firma Vodafone

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute bekam ich einen Brief eines Anwalts, der die Firma Vodafone vertritt. Angeblich hat Vodafone mir Gegenüber Forderungen in Höhe von 911,68€. Meiner Meinung nach bestand zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsverhältnis zwischen mir und der Firma Vodafone. Über den Vermittler Sparhandy wurde mir telefonisch ein Angebot unterbreitet. Ich bat die Firma Sparhandy mir weitere Informationen postalisch zuzustellen. Ich entschied mich letztendlich gegen das Angebot und schickte die Vertragsunterlagen und die unbenutzte Sim-Karte wieder zurück. Gerne wüsste ich, wie man in diesem Fall verfahren soll.
Mit freundlichen Grüßen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119421 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von go487807-3):
Meiner Meinung nach bestand zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsverhältnis zwischen mir und der Firma Vodafone.

Das hier
Zitat (von go487807-3):
schickte die Vertragsunterlagen und die unbenutzte Sim-Karte wieder zurück.

spricht aber komplett dagegen.

Denn eine SIM Karte wird nur versendet, wenn bereits ein Vertragsverhältnis besteht, also ein Vertrag abgeschlossen wurde. Das steht mit Sicherheit auch so in den Vertragsunterlagen.



Hat man die Rücksendung mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht begründet?
Kann man das behauptete versenden auch beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go487807-3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Rückmeldung.

Vertragsunterlagen und die Simkarte kamen in einem Paket. Ich bat jedoch um die zusendung reiner Infos.
Ja, im Rücksendungsbeiblatt konnte eine Schlüsselzahl (für den Grund der Rücksendung) eingetragen werden.
Ich habe nichtgefallen des Vertrags eingetragen.

Die Rücksendung konnte bis 2 Monate nach Rücksendung bewiesen werden. Nun nicht mehr.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119421 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von go487807-3):
Vertragsunterlagen und die Simkarte kamen in einem Paket. Ich bat jedoch um die zusendung reiner Infos.

Tja, da kam es wohl zu einem der üblichen "kommunikativen Missverständnis" ...



Zitat (von go487807-3):
Die Rücksendung konnte bis 2 Monate nach Rücksendung bewiesen werden. Nun nicht mehr.

Sehr schlecht.



Und was genau steht in den Vertragsunterlagen? Oder hat man davon keine Kopie?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go487807-3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe leider keine Kopie, da ich natürlich davon ausgegangen bin, dass mit dem Zurücksenden der nicht unterschriebenen Vertragsunterlagen das Ding vom Tisch ist.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
der nicht unterschriebenen Vertragsunterlagen
Nochmal konkret nachgefragt: Es gab also die Verpflichtung, da nochmal extra was zu unterzeichnen?
Dann existiert keine übereinstimmende Willenserklärung und dann auch kein Vertrag.

Der Unterscheid ist wirklich wichtig, denn im ersten von Harry angemerkten Fall bleibt die Beweislast bei dir, dass du vernünftig und rechtzeitig widerrufen hast.

Im zweiten Fall ist die Beweislast bei Vodafone, nämlich für einen unterzeichneten Vertrag.

Ich würde dem Anwalt in etwa folgendes schicken:
"Werter Anwalt. Es gibt keinen Vertrag zwischen Ihrer Mandantin und mir. Ich habe nichts unterschrieben. Sie werden mir unverzüglich sämtliche Informationen gemäß §43d BRAO vorlegen, insbesondere eine Vertragskopie mit meiner Unterschrift, sowie einen Nachweis der Nutzung irgendeiner Diensleistung im Rahmen des angeblichen Vertrages. Ich verbiete einstweilen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten, sowie die Meldung an Auskunfteien."
Da wird dann vermutlich nichts mehr kommen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
go487807-3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die Antwort.

Ja, es gab explizit ausgewiesene Vertragsunterlagen, welche ich innerhalb von 14 Tagen zurückschicken sollte. Habe ich auch getan - allerdings ohne Unterschrift.

Gut, dann werde ich einen ähnlichen Text an die Kanzlei verfassen. Vielen Dank im Voraus!

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