Fitnesstudio Bucht Beitrag per Lastschrift zu Zeitig ab

21. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
go446066-22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnesstudio Bucht Beitrag per Lastschrift zu Zeitig ab

Guten Tag,

Ich habe eine Frage zu meinem Fitnesstudio.

Der Beitrag für das Studio wird per Lastschrifteinzug 2 Wöchentlich abgebucht. allerdings geschieht dies immer über eine Woche vor dem Nutzungszeitraum. Zum Beispiel die Gebühr für den Zeitraum 19.07 bis 01.08.2016 wurde bereits am 11.07 abgebucht. Ist dies so rechtens, da ich für etwas zahlen muss was ich bis dato ja noch nicht in Anspruch genommen habe sondern erst eine Woche später in Anspruch nehme? Im Vertrag steht dazu lediglich

"Hiermit ermächtige ich Fitnesstudio XY, die von mir zu entrichtenden Zahlungen 14tägig bei Fälligkeit zu lasten meines Kontos, mittels Lastschrift einzuziehen"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von go446066-22):
Ist dies so rechtens, da ich für etwas zahlen muss was ich bis dato ja noch nicht in Anspruch genommen habe sondern erst eine Woche später in Anspruch nehme?
Vorkasse?! Wie wäre es, wenn du mal dort nachfragst..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
14tägig bei Fälligkeit


ist ja noch etwas schwammig formuliert. Was genau steht zur Fälligkeit im Vertrag?

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#3
 Von 
go446066-22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat:
14tägig bei Fälligkeit


ist ja noch etwas schwammig formuliert. Was genau steht zur Fälligkeit im Vertrag?


Dazu steht nichts genaueres im Vertrag, außer halt noch die Höhe des Betrages

-- Editiert von go446066-22 am 21.07.2016 10:49

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

In den vertraglichen Vereinbarungen wird ja etwas zur Zahlung stehen.
Wie ist denn da der genaue Wortlaut?



Ansonsten die Herrschaften mal darauf hinweisen, das keine Vorkasse vereinbart ist und die Fälligkeit frühestens mit dem Beginn des 14-tägigen Abschnittes eintritt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Selbst wenn keine Vorkasse ausdrücklich vereinbart ist. Das Gegenteil ist auch nicht vereinbart. Und eine Woche vorab ist keine übertrieben lange Zeit.
Das Studio hat so die Chance, eine sofortige Rücklastschrift mangels Deckung zu sehen und darauf zu reagieren. Fristen von einer bis maximal 2 Wochen werden in verschiedensten Situationen von Gerichten durchaus als zumutbar angesehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go446066-22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Vielen Dank für die Antworten.

Hier einmal der Komplette Vertrag:
http://t1p.de/wk87

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