Fitnessstudio zieht um / Sonderkündigungsrecht?

22. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.06.2023 10:38:38
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)
Fitnessstudio zieht um / Sonderkündigungsrecht?

Hallo. Mein Fitnessstudio zieht kurzfristig zum 01.11.2013 in eine recht abgelegene Gegend meiner Stadt um. Zuvor lagen die Räumlichkeiten gut erreichbar am Bahnhof. Nun wollte ich fragen, ob ich von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann, da sich die Voraussetzungen geändert haben. Da ich Student bin, verfüge ich über kein Auto (was ja ohnehin nicht reolevant sein dürfte).

Vielen Dank schonmal.

LG Tom

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11 Antworten
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#2
 Von 
guest-12329.06.2023 10:38:38
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo. Ich hab am 28.10. meine Kündigung nach Sonderkündigungsrecht zum 01.11. nun direkt im Fotnessstudio abgegeben und mir eine Eingangsbestätigung geben lassen (eine Kopie meines Schreibens mit Stempel und Unterschrift eines Mitarbeiters). Bisher hab ich aber noch keine Bestätigung bekommen und soeben sah ich, dass der Monatsbeitrag für Novemeber abgebucht wurde. Ich denke nicht, dass es jetzt ratsam sei, die Betrag per Rücklastschrift zurück zu überweisen, da ich noch keine Kündigungsbestätigung hab, oder??
LG Tom

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Eine Bestätigung der Kündigung ist nicht notwendig. Sie ist dennoch wirksam. Insofern muss man nun entweder konsequent sein, das heisst, das Studio auffordern, den Betrag wieder gut zu schreiben bzw. die Rücklastschrift ankündigen oder man rückt von der Sonderkündigung ab.

Alles andere, also ob die Sonderkündigung so in Ordnung war, hat TDE bereits geschrieben. Das sind konkrete Fallbeispiele, ob du mit öffentlichen Verkehrsmitteln beispielsweise für einen Weg 40 Minuten länger brauchst, von der nächsten Haltestelle ncoh einen halben Stunde Fußmarsch hast usw.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12329.06.2023 10:38:38
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank. Wie ich von andern gehört hab, wurde die Sonderkündigung (nach telefonischer Nachfrage) abgelehnt! Muss in dem Fall eigentlich eine Ablehnung in Form eines Schreibens erfolgen? Ich hab nun zunächst die Rücklastschrift angekündigt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nur weil das Studio die Kündigung "ablehnt" heißt das nicht, dass diese unwirksam ist.

Du musst jetzt entscheiden, ob Du die Kündigung durchsetzen willst oder nicht. Wenn ja, dann Beitrag zurückholen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TDE
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo. Hier nun nochmal der letzte Stand und die Frage nach dem weiteren Vorgehen.

Im Dezember hab ich die beiden Monatsbeiträge zurücküberweisen lassen (Rücklastschrift).

Nun hab ich Ende Dezember ein Schreiben von DNS erhalten (jedoch erst gestern gelesen, weil ich nicht zu Hause war) erhalten, in welchem die Forderungen in Form einer Mahnung (inkl. Mahngebühren und Rückbuchungsgebühren) aufgeführt wurden. Sollte diese Forderungen nicht bis zum heutigen Datum eingegangen sein, wird der Fall einem Inkassounternehmen übergeben. Auf meine E-Mails, weshalb ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch mache, wurde nicht eingegangen. Es wurde auch nicht darauf eingegangen, als ich in der Mail schrieb, dass ich die Beiträge zurückbuchen werde und dass sich das Fitnessstudio bei Unstimmigkeiten an mich wenden soll.

Wie soll ich nun am besten vorgehen?

VG Tom

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

quote:
Auf meine E-Mails, weshalb ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch mache, wurde nicht eingegangen. Es wurde auch nicht darauf eingegangen, als ich in der Mail schrieb, dass ich die Beiträge zurückbuchen werde und dass sich das Fitnessstudio bei Unstimmigkeiten an mich wenden soll.
Wie kann man nur sowas via Mail schreiben? Die Mail ist nie beim Empfänger angekommen, oder kannst du anderes beweisen? Wenn du es nicht beweisen kannst, dann gilt es als nicht angekommen, wieso spaarst du dir das geld welches in einem EInschreiben gut angelegt wäre?

Die Rücklastschriftgebühren musst du so oder so tragen, egal ob du kündigen kannst oder nicht, denn die Koten wären vermeidbar gewesen...

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Ich hab am 28.10. meine Kündigung nach Sonderkündigungsrecht zum 01.11. nun direkt im Fotnessstudio abgegeben und mir eine Eingangsbestätigung geben lassen (eine Kopie meines Schreibens mit Stempel und Unterschrift eines Mitarbeiters).



Damit ist ja der Zugang der Kündigung erwiesen.

Wenn trotzdem abgebucht wird, ist das allein das Problem des Studios, wenn dadurch Kosten entstehen.

Du brauchst eigentlich gar nichts zu tun. Da werden noch Mahnungen etc. kommen, die Frage ist, ob das Studio "ernst" macht, Mahnbescheid, Klage.

Das kann Denen keiner verbieten, dann müsstest du dich eben wehren. Zur Zwangsmitgliedschaft kann dich sicher keiner zwingen, wenn der Standort sich umzugsbedingt verschlechtert.

Grundsätzlich ist der Fitnesstudio-Vertrag ein Mietvertrag. Da ist die konkrete "Mietsache" ein sehr wesentliches Kriterium.

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TDE
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok - das Einschreiben wäre definitiv die besser Wahl gewesen, was mir kurz danach auch bereits einleuchtete. Die Sonderkündung hab ich jedoch schriftlich MIT Bestätigung seitens des Fitnessstudios abgegeben. Daher sollte die Rückbuchung doch rechtens sein?

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Die Rücklastschriftgebühren musst du so oder so tragen, egal ob du kündigen kannst oder nicht, denn die Koten wären vermeidbar gewesen...


Nö. Sonderkündigung ist Sonderkündigung. Angenommen, die Kündigung ist rechtens, hat das Studio in den Folgemonaten zu Unrecht und auf eigene Gefahr Gebühren abgebucht. Den Schaden hat das Studio mit der unrechtmäßigen Verweigerung der Sonderkündigung also selbst erst ausgelöst.
Ist die Kündigung nicht zulässig und die Ablehnung folgte zu Recht, dann hat der Schuldner den Schaden "Rücklastschriftgebühr" zu verantworten.

Alles andere, was danach per eMail passierte (oder auch nicht) ist nichts, was an der ursprünglichen Sonderkündigung nichts rüttelt. Und der Zugang der Sonderkündigung ist beweisbar.

Ich denke nicht, dass das Studio sich hier auf einen Gerichtsprozess einlassen wird. Denn dann müssten sie nachweisen, dass der Wegzug vom Bahnhof (=gut mit öffentlichem Verkehrsmittel zu erreichen) in eine abgelegene Gegend für jeden Kunden zumutbar war. Sicher, ein Umzug 100 Meter weiter wird kein Richter als unzumutbar ansehen, da kann man zu Fuss hinlaufen vom Bahnhof aus. Aber im Prinzip wurde das von Florian schon im zweiten Posting gesagt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TDE
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten. Dann werde ich jetzt abwarten, wie das FS weiter verfährt.

VG Tom

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