Fitnessstudio unzählige Abbuchungen

2. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
stilvortalent
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio unzählige Abbuchungen

Hallo,
lange habe ich überlegt, wie ich dem Fitnessstudio entgegen wirken kann.
Vorneweg: Bei der Verwaltung ist tagelang keiner erreichbar (Besetzton).
Ich habe mich bei einem Fitnessstudio der Joop AG am 01.05.2015 angemeldet.

Aufbau:
Vorderseite die Vertragsdaten und die Gebühr der monatlichen Rate und die Anmeldegebühr.
Rückseite: AGB´s

Die, mit der ich den Vertrag besprochen habe, ist mit mir die Vertragsdaten und AGBs durchgegangen,
meinte jedoch zu mir, dass die Anmeldegebühr und die "jährliche Verwaltungsgebühr" (beides 29 Euro)
dasselbe sei.

Jetzt meine Kosten im Überblick:
Umweltgebühr:
15.10.2015 Skandal um die Umweltgebühr = 49 Euro einfach so abgebucht. Habe 3x dort angerufen, wo mein Geld bleibt, welches ich zurückgefordert habe. Dann meinte der Typ, dass seien so viele, ich solle selbst zur Bank. Habe ich getan; daraufhin sind weitere 10 Euro Stornogebühr von der Joop AG entstanden. Jetzt, am 30.12. erfolgt eine erneute Abbuchung der Joop AG in Höhe von 49 Euro mit dem Titel: "SP/GP/VG für 2016 15.10.2015" .

zweitens "jährliche Verwaltungsgebühr":
sie haben mir im Oktober eine Verwaltungsgebühr von 29 Euro abgezogen. Dort habe ich mich gewundert und wollte das erste Mal die Verwaltung anrufen. Niemand ging ran. Mein Fitnessstudio konnte mir "angeblich" auch nicht helfen.
Danach habe ich Anfang Dezember erneut eine Abbuchung in Höhe von 29 Euro bekommen, jedoch schon für 2016.
Die haben mir also 2x 29 Euro abgezogen, weil es zwei Kalenderjahre sind? Obwohl sie eigentlich von vorneweg meinten, dass der Betrag die Anmeldegebühr ist?

Im Endeffekt habe ich den Vertrag unter falschen Voraussetzungen unterschrieben und will jede Gebühr + Stornogebühr von der Joop AG zurück erstatten.

Was kann ich tun um den entgegen zu wirken?
Wie gesagt, bei der Verwaltung hat man keine Chance.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wo genau ist der Skandal? Sind diese Gebühren nicht vertraglich vereinbart? Wenn nicht, einfach zurückgehen lassen und nur das bezahlen, was deiner Meinung nach korrekt ist. Und wenn sie dich nicht mehr reinlassen, einfach den Vertrag fristlos wegen Leistungsverweigerung kündigen. Das würde ich jedenfalls machen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
marienfelderin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich hatte dasselbe Problem. Die 29,- Jahresgebühr habe ich geschluckt, nicht richtig, aber ich müßte da mit Anwalt ran und bei 2,- pro Monat ca. hab ich es gelassen. Die Verwaltung sagt, es sei rechtsmäßig. Es steht ja auch hinten im Kleingedruckten. Wobei vorn und hinten dieselbe Bezeichnung ist. Das geht ja nun auch nicht. Entweder einmalige Verwaltungsgebühr oder jährliche. Aber es steht halt hinten. Das war schonmal nicht fair, aber ich wollte jetzt keinen Streß. Da bin ich zu unsicher und bei knapp über 2,-.... Die 49,- waren aber definitiv nicht korrekt. Ich hatte sie schon 2015 zurückbuchen lassen. Ich bin seit Dez.2014 dabei. Jetzt hatten sie auch bei mir nochmal 49,- abgebucht für 2016 plus Stornogeb.10,- für die Rückbuchung 2015. Eine Dreiviertelstunde hatte ich es bei der Verwaltung in der Tauentzienstr. versucht, niemand ging ans Telefon, Freizeichen ewig oder besetzt. Dann habe ich über eine halbe Stunde mein Studio versucht zu erreichen. Endlich ging jemand ran und versicherte mir freundlich, daß es ein Versehen des Systems sei. Sie hätten das mit der Zentrale geklärt und ich solle die Beträge einfach zurückbuchen lassen. Das tat ich auch. Zusätzlich habe ich eine email an Jopp AG geschrieben, daß dies eine rechtsverbindliche mail darstellt und ich hiermit erneut weitere Abbuchungen, die nicht vertragsgemäß sind untersage und falls dies noch einmal geschieht, einen Anwalt einschalte. Der wird dann eine kostenpflichtige Abmahnung erstellen und dann haben die das das letzte Mal mit mir gemacht.
Ich denke, dies ist eine Masche, schnell an Geld zu kommen. Viele junge Mädchen achten nicht auf ihr Konto und merken es nicht einmal, daß abgebucht wurde. Bei meiner Tochter muß ich auch immer wieder nachfragen und sie stärken, sich dagegen zu wehren. Junge Menschen sind oft nicht in der Lage, das abzuschätzen, ob es Recht oder Unrecht ist und wählen oft fälschlicherweise den bequemen Weg. Ich kann nur sagen: Informiert alle um euch herum beim Training und bestärkt, die Rückbuchung jedesmal erneut zu machen. Online ist es ein einfacher Klick. Und keine Angst vor Anwälten. Wenn es nicht im Vertrag steht, freuen die sich über das leicht verdiente Geld.

-- Editiert von marienfelderin am 06.01.2016 12:47

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Es kann eine einmalige Verwaltungsgebühr geben (z.B. die Aufnahmegebühr) und eine jährliche Verwaltungsgebühr.
So kann man z.B. für ein Jahr welches bereits fast vorbei ist die volle jährliche Gebühr erheben weil es halt eine Einmalgebühr ist. In den Folgejahren wird dann die jährliche Verwaltungsgebühr fällig.
Überhöhte Abbuchungen sollte man zunächst nicht selbst zurückbuchen sondern dem Unternehmen eine Frist zur Rücküberweisung setzen. Fehler passieren immer mal wieder und als Vertragspartner hat man selbstverständlich auch eine Schadenminderungspflicht. Die Rücklastgebühren können daher u.U. durchaus dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Der dem Studio zustehende Betrag muss natürlich, trotz Rücklast, dann aber beglichen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
marienfelderin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 10x hilfreich)

Das Studio hat mir aber damals wie heute geraten, den (willkürlich erhobenen) Betrag (49,- /10,-) sofort selbst zurückzubuchen, wenn ich die Möglichkeit habe. Die 29,- Verwaltungsgeb. habe ich stehen lassen. Telefonische Fragen oder auch emails an die Zentrale der Jopp AG wurden nicht angenommen oder beantwortet. Lediglich die mail zu der Verwaltungsgebühr wurde beantwortet und diese Gebühr für korrekt befunden. Ich hatte 2015 der Abbuchung der 49,- (ich weiß bis heute nicht wofür) schriftlich widersprochen und jetzt erfolgte noch eine Abbuchung. Ich finde, dies ist eine Verletzung der Lastschrift-Einwilligung, denn ich kann nicht jeden Monat kontrollieren, ob die Lastschriften korrekt vorgenommen werden. Ich habe Jopp geschrieben, daß ich nur den monatl. Abbuchungen in Höhe von 19,90 und einer einmaligen jährl. Verw.geb. von 29,- zustimme. Jede andere Abbuchung oder Änderung bedarf einer schriftlichen Genehmigung meinerseits und bei Zuwiderhandlung schalte ich einen Anwalt ein. Einen Dauerauftrag lehnt die Jopp AG nach Angabe eines anderen Mitgliedes ab. Sie muß nun, nachdem sie die Lastschrift gekündigt hat, jeden Monat bar ihr Geld am Schalter des Fitnesscenters einzahlen. Auch noch eine Überlegung... erspart viel Ärger.

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kicker98
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn man so den Beschäftigten zuhört kann man den Eindruck gewinnen, dass der Laden kurz vor der Pleite steht. So machen auch die Willkürlichen Abbuchungen Sinn... Daher meine Empfehlung schnellst möglich kündigen und ein neues Fitness Studio suchen.

3x Hilfreiche Antwort

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