Folgender fiktiver Fall:
A war Mitglied eines Fitnessstudios und hat seinen Vertrag fristgerecht zum 27.04 gekündigt.
Aufgrund verändeter Lebenssituation, wollte sich A. am 04.05 erneut anmelden genauer gesagt die Kündigung widerrufen, was er per E-Mail gemacht hat (Anhang 1). Nach einigen Tagen rief A. beim Fitnessstudio an, dabei wurde Ihn bestätigt das man die Kündigung NICHT widerrufen konnte, da bereits abgelaufen, er soll sich einfach erneut wieder anmelden.
Kommentar: Laut BGB müsste auch der Widerruf vor der Kündigung erfolgen oder zumindest vor Ablauf der Frist (?)
Am 18.05 um 16:30 Uhr bekam A. eine E-Mail das sein Widerruf erfolgreich war, und das seine Beiträge ab 27.04 fällig sind + Servicepauschalen. Telefonisch ist die Zentrale natürlich nur bis 16 Uhr erreichbar womit wieder 3 Tage vergehen bis mann eine Antwort erhalten kann.
A. will das nicht akzeptieren, da er sowieso dachte das er kein Mitglied ist und sich erneut anmelden sollte, er akzeptiert nicht nach so langer Wartezeit einen Zustand der ihn zuerst abgelehnt wurde, und später zu seinen Nachteil doch so hergestellt wurde.
1. Ist der Widerruf sowieso wirksam da er per E-Mail getätigt wurde? (Nachweisbarkeit vom Fitness-Studio, zudem auch einen inhaltlichen Tipp-Fehler: "Bitte bestätigen Sie mir die Aufhebung der Mitgliedschaft kurz mit."
2. Ist der Widerruf unwirksam, da er nach der Kündigung und auch nach Ablauf der Mitgliedschaft erfolgte? (27.04 Ende der Miegliedschaft, E-Mail erfolgte am 04.05 um 18 Uhr). BGB § 130
Vielen Dank für die Hilfe
Anhang 1:
"
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit ziehe ich meine Kündigung vom 11.12.2017 zurück.
Meine Mitgliedschaft endete am 26.04.2018.
Meine Vertragsnummer: 7-xxxxxxx
Mitgliedschaftsnummer: 7-xxxxxxxx
Bitte bestätigen Sie mir die Aufhebung der Mitgliedschaft kurz mit.
Mit freundlichen Grüßen,
xxxxxx
"
Fitnessstudio Widerruf
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Zitat:Kommentar: Laut BGB müsste auch der Widerruf vor der Kündigung erfolgen oder zumindest vor Ablauf der Frist (?)
Das ist IMHO Unsinn. Letztendlich gibt es gar keine gesetzliche Frist, wann so ein Widerruf zu erfolgen hat. Man kann letztendlich alles miteinander vertraglich vereinbaren.
Letztendlich kann A das Telefongespräch und dessen Inhalt nie beweisen. Somit hat A ein Beweisproblem für seine Meinung.
Davon abgesehen ist die Mail im Anhang auch vollkommen widersprüchlich formuliert. Man zieht die Kündigung zurück und will die Aufhebung der Mitgliedschaft bestätigt haben? Aber ungeachtet dieses Problems sind eMails trotzdem genauso wirksam wie das Öffnen des Fensters und lautes Furzen, soweit aus dem Furzen erkennbar ist, was man will (und darüber Einigkeit besteht). Hier ist meiner Meinung nach aber trotz allem der Wille (Aufhebung der Kündigung) erkennbar.
ZitatLaut BGB müsste auch der Widerruf vor der Kündigung erfolgen oder zumindest vor Ablauf der Frist (?) :
Nö, der Widerrufende entscheidet doch selbst wann er diesen absendet.
Eine zugestellte Kündigung kann nicht wirklich widerrufen werden. Dafür müsste der Widerruf vor der Kündigung zugehen - was bei E-Mail fast unmöglich ist.
Allerdings kann es - so wie hier - bei allseitiger Einigkeit so ein nachträglicher Widerruf im Rahmen der Vertragsfreiheit dennoch zur Fortsetzung des Vertragverhältnisses führen.
Denn der Wille des Schreibers war ja eindeutig - er wollte wieder ein Vertragsverhältnis.
Zitatund später zu seinen Nachteil doch so hergestellt wurde. :
Warum Nachteil? Man wollte doch die Mitgliedschaft unbedingt verlängern?
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Zu seinen Nachteil war das hin- und her Spiel. A. wollte die Mitgliedschaft fortsetzen kurz nachdem die alte Mitgleidschaft abgelaufen ist, weil ja fortsetzen bedeutet, die Beträge direkt weiter zu bezahlen. Das wurde ihm aber telefonisch verneint, einige Tage nachdem er die E-Mail verschickt hat somit hat sich A umgeschaut welche Angebote es noch gibt. Nach weiteren 2 Wochen erhielt er aber die E-Mail das es doch geht, und der Vertrag zurückversetzt wurde, vereinbart wurde eine saubere Neuanmeldung. A. wollte eine kurze Antwort, 14 Tage ist hierbei nicht kurz, schließlich ist die E-Mail kein Freibrief dafür, zu einen beliebigen Zeitpunkt die Mitgliedschaft fortzusetzen, sondern im normalen Rahmen (normale Bearbeitung 3 Tage, hier 14 Tage?).
Wenn A. am Tag T1 sagt er will das zurückführen, aber T2 sagt wird im gesagt geht nicht, und am T15 darf er ab T-10 das bezahlen, findet das A. nicht ok, weil zu lange gewartet wurde (relativ teuer) und sowieso zuerst mehrfach verneint wurde.
Zwei Punkte sind A. besondern wichtig.
1. Die E-Mail ist kein Freibrief zu jedem beleibigen Zeitpunkt wieder zu aktivieren, deswegen bestand er auf eine schnelle Antwort.
2. Wurde A. ja zuerst verneint das es nicht geht, und er zum Studio gehen soll. Dann hat man Panik gekriegt das er das nicht macht, und hat den Freibrief genutzt. Sollte A. im Ernstfall auf die E-Mail bestreiten, schließlich war es ohne Unterschrift/Signatur und somit nicht wirklich rechtssicher?
3. Wie kann ein Widerruf möglich sein, NACHDEM die Mitgliedschaft abgelaufen ist, da kann man höchstens vom neuen Vertrag sprechen, dazu die falsche Floskel in der E-Mail.
ZitatDas ist IMHO Unsinn. Letztendlich gibt es gar keine gesetzliche Frist, wann so ein Widerruf zu erfolgen hat. Man kann letztendlich alles miteinander vertraglich vereinbaren. :
Unsinn nicht, nur sehr schlecht verpackt.
Wie Harry schon schrieb kann man jede Weillenserklärung widerrufen, bevor sie dem Empfänger zugeht. (§ 130 BGB ).
@ Juranoob
Die zweite Mail war kein wirksammer Widerruf, ist aber als Antrag auf Neueinrichtung des Vertrages zu unveränderten Konditionen zu werten.
Dieser Antrag wurde im Telefonat endgültig abgelehnt (was Du beweisen müsstest, wenn es bestritten wird).
Zu einem späteren Zeitpunkt wurde Deinem Antrag dann doch entsprochen.
Kannst Du die telefonische Ablehnung des Antrages gerichtsfest beweisen, müssen wir nicht weiterdiskutieren, dann ist die Sache durch, der Alt-Vertrag beendet.
Kannst Du die Ablehnung hingegen nicht gerichtsfest beweisen, deutet einiges darauf hin, dass ein neuer Vertrag entstanden ist.
Deine unsaubere Formulierung in der Mail geht zu Deinen Lasten (§ 133 BGB ).
Du bisst an Deinen Antrag gebunden (§145 BGB )
Die Annahme erfolgte innerhalb der üblicherweise zugestandenen Erklärungsfrist (§ 147 Absatz 2 BGB ).
Die Situation ist für Dich unbefriedigend. Dazu hast Du aber selbst beigetragen. Sprich mit dem Studio. Eine Verlegung des Beginns auf einen späteren Termin sollte im beiderseitigem Interesse sein.
Berry
Danke für den hilfreichen Beitrag, ok, es sieht so aus, als hätte ich meine E-Mail schlecht formuliert, ich hätte eine Bedingung eintragen lassen sollen.
Kann A. aber die E-Mail bestreiten diese so verschickt zu haben? Das ist zwar moralisch verwerflich, aber schließlich wurde er hier bewusst oder durch einen Fehler zu seinen Nachteil getäuscht. Außerdem bestand er auf eine schnelle Antwort, ist diese nach 14 Tagen gegeben?
Es bleibt ja der Punkt das auch eine weiterführung des Vertrages ja nicht zu einen späten willkürlichen Zeitpunkt erfolgen soll oder?
-- Editiert von juranoob am 19.05.2018 14:17
Zitat:Wie Harry schon schrieb kann man jede Weillenserklärung widerrufen, bevor sie dem Empfänger zugeht. (§ 130 BGB ).
Das hat aber exakt nichts mit irgendwelchen Fristen zu tun. Und es hilft in der Sache hier auch nicht weiter. Also rein inhaltlich meine ich.
Zitat:Das ist zwar moralisch verwerflich
Nicht nur moralisch. Eine Lüge und möglicherweise auch eine Straftat wäre das. Wieso kommt man nur drauf, dass man einfach so lügen darf? Noch dazu so plump?
Klar könnte man einfach mal so tun, als habe der Gegenüber das frei erfunden. Wenn man bei der Lüge erwischt wird, muss man halt das Echo vertragen...
Das ist alles schön und gut, aber schließlich wurde A. entweder belogen oder es ist ein Fehler unterlaufen, man soll ja nichts unterstellen. Wenn aber A. absichtlich getäuscht wurde, sehe ich das mit der Notlüge nicht tragisch, schließlich würde man den vorherigen Zusand erreichen auf dem sich beide geeinigt haben (Neu anmelden), das soll aber nicht die Musterlösung sein. Man kann nur hoffen dass das Fitness-Studio das wieder normal hinbiegen kann und den Termin nach vorne verschiebt, was für beide akzeptabel wäre.
A. hat sowieso bereits per E-Mail sofort wiedersprochen und auch den Lastschrifteinzug erstmal blockiert.
Gibt es dennoch für A. einen sauberen Musterweg oder muss man sich ohne Beweise grundsätzlich benachteiligen lassen?
Am 08.05 wurde schließlich ein nachweisbares Telefon geführt, hier müsste das Fitnessstudio also einen anderen Inhalt darstellen, was schwer wäre, da es ja das einzige Thema war, und wegen dem Wetter hat man sicherlich ja icht angerufen.
Zitatda es ja das einzige Thema war :
Und beweisen könnte man das jetzt wie genau?
Zitatwürde man den vorherigen Zusand erreichen auf dem sich beide geeinigt haben (Neu anmelden), das soll aber nicht die Musterlösung sein. :
??? Was denn?
Solange A nicht mal in der Lage ist einen Willen klar zu formulieren, sollte er besser nicht mehr mit der Gegenseite kommunizieren.
Zitatund auch den Lastschrifteinzug erstmal blockiert. :
Das dürfte dann teuer werden ...
Der Wille ist doch ganz klar, er wollte unmittelbar weiter Mitglied sein, das wurde ihn verneint. Nach gut einen Monat bei einen teuren studio mit extragebühren aber wieder einseitig eröffnet obwohl sich A schon umgeschaut hat. Wo ist hier kein definierter wille? Für ein Geschäft sollten beide zur gleichen Zeit sich einig sein und nicht rückwirkend einseitig Dinge definieren oder nicht?
Und wie beweist das Studio die E-Mail? Wenn die E-Mail rechtskräftig wäre, wieso verschicken dann alle Briefe per Einschreiben/Rückschein oder sogar per Gerichtsvollzieher?
Der Widerruf ist als eher ungültig bzw. zu spät zu werten. Greift dann nicht Folgendes:
Im Vornhinein ist zu sagen: Für Verträge, die nach der Kündigung geschlossen werden, hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht. Solche gelten nämlich aufgrund der vorausgegangenen Kündigung als neue Verträge. Grundsätzlich beträgt eine Widerrufsfrist ab dem Tag des Vertragsschlusses 14 Tage.
ZitatDer Wille ist doch ganz klar, er wollte unmittelbar weiter Mitglied sein, :
Dieser Wille wurde ihm erfüllt.
Hätte er sich an diesen Willen nicht lange binden wollen, hätte er dieses durch eine Frist nach Datum zum Ausdruck bringen müssen. Ansonsten gilt § 147 BGB .
Das er sich inzwischen nochmals umentschieden hat, ist sein Problem. Diesen neuen Willen hätte er nochmals mitteilen müssen, denn das Gegenüber verfügt ja nicht über hellseherische Fähigkeiten. So stehts auch im § 116 BGB .
Aja, hier ist also die Devise das der Kunde immer unrecht hat. Zum einen war A. kein Kunde, zum zweiten lässt sich halbwegs aus einer unautorisierten E-Mail ableiten das er weiterhin interesse hat? Ein Widerruf ist ja nicht möglich gewesen, und ein neuer Vertrag über Telefon/Internet sollte eigentlich innerhalb 14 Tage widerrufbar sein oder nicht?
Zitatzum zweiten lässt sich halbwegs aus einer unautorisierten E-Mail ableiten das er weiterhin interesse hat? :
Geistige Umnachtung? Persönlichkeitsspaltung?
Oder warum soll die von A selbst geschriebene Mail jetzt plötzlich unauthorisiert sein?
Unautorisiert=nicht wirklich nachweisbar, Email != Brief/Einschreiben.
ZitatAja, hier ist also die Devise das der Kunde immer unrecht hat. :
Dass ist doch Unfug.
In Deinem Fall hat das Studio halt die besseren Karten, auch wenn Du kramfhaft versuchst, Dir alles schönzureden.
Du wolltest Die Vertragsfortsetzung, das Szudio hat sie Dir in angemessener Frist bestätigt.
Übrigens; den Abruf platzen zu lassen war ein Fehler. Durch die Nichteinlösung von Abrufen löst man keine Probleme, schafft sich aber, da dadurch Verzug eintritt, neue.
Stimmt. war auch nur als Hinweis formuliert.ZitatAlso rein inhaltlich meine ich. :
Berry
ZitatUnautorisiert=nicht wirklich nachweisbar, Email != Brief/Einschreiben. :
https://www.openthesaurus.de/synonyme/unautorisiert
Zitatzum zweiten lässt sich halbwegs aus einer unautorisierten E-Mail ableiten das er weiterhin interesse hat? :
Schon mal nach einer guten Erklärung dafür suchen, wie die unautorisierte Person an die in der Email enthaltenen sensiblen Daten gekommen ist.
Es ist schon recht ungewöhnlich, das unautorisierte Personen, sowohl Kündigungsdatum, Vertragsende und Mitgliedsnummer kennen, sofern diese den Vertrag nicht selbst gekündigt haben.
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