Fitnessstudio Widerruf

18. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
juranoob
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 9x hilfreich)
Fitnessstudio Widerruf

Folgender fiktiver Fall:

A war Mitglied eines Fitnessstudios und hat seinen Vertrag fristgerecht zum 27.04 gekündigt.
Aufgrund verändeter Lebenssituation, wollte sich A. am 04.05 erneut anmelden genauer gesagt die Kündigung widerrufen, was er per E-Mail gemacht hat (Anhang 1). Nach einigen Tagen rief A. beim Fitnessstudio an, dabei wurde Ihn bestätigt das man die Kündigung NICHT widerrufen konnte, da bereits abgelaufen, er soll sich einfach erneut wieder anmelden.

Kommentar: Laut BGB müsste auch der Widerruf vor der Kündigung erfolgen oder zumindest vor Ablauf der Frist (?)

Am 18.05 um 16:30 Uhr bekam A. eine E-Mail das sein Widerruf erfolgreich war, und das seine Beiträge ab 27.04 fällig sind + Servicepauschalen. Telefonisch ist die Zentrale natürlich nur bis 16 Uhr erreichbar womit wieder 3 Tage vergehen bis mann eine Antwort erhalten kann.

A. will das nicht akzeptieren, da er sowieso dachte das er kein Mitglied ist und sich erneut anmelden sollte, er akzeptiert nicht nach so langer Wartezeit einen Zustand der ihn zuerst abgelehnt wurde, und später zu seinen Nachteil doch so hergestellt wurde.

1. Ist der Widerruf sowieso wirksam da er per E-Mail getätigt wurde? (Nachweisbarkeit vom Fitness-Studio, zudem auch einen inhaltlichen Tipp-Fehler: "Bitte bestätigen Sie mir die Aufhebung der Mitgliedschaft kurz mit."

2. Ist der Widerruf unwirksam, da er nach der Kündigung und auch nach Ablauf der Mitgliedschaft erfolgte? (27.04 Ende der Miegliedschaft, E-Mail erfolgte am 04.05 um 18 Uhr). BGB § 130





Vielen Dank für die Hilfe

Anhang 1:

"
Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit ziehe ich meine Kündigung vom 11.12.2017 zurück.

Meine Mitgliedschaft endete am 26.04.2018.

Meine Vertragsnummer: 7-xxxxxxx

Mitgliedschaftsnummer: 7-xxxxxxxx

Bitte bestätigen Sie mir die Aufhebung der Mitgliedschaft kurz mit.

Mit freundlichen Grüßen,

xxxxxx
"



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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Kommentar: Laut BGB müsste auch der Widerruf vor der Kündigung erfolgen oder zumindest vor Ablauf der Frist (?)

Das ist IMHO Unsinn. Letztendlich gibt es gar keine gesetzliche Frist, wann so ein Widerruf zu erfolgen hat. Man kann letztendlich alles miteinander vertraglich vereinbaren.

Letztendlich kann A das Telefongespräch und dessen Inhalt nie beweisen. Somit hat A ein Beweisproblem für seine Meinung.

Davon abgesehen ist die Mail im Anhang auch vollkommen widersprüchlich formuliert. Man zieht die Kündigung zurück und will die Aufhebung der Mitgliedschaft bestätigt haben? Aber ungeachtet dieses Problems sind eMails trotzdem genauso wirksam wie das Öffnen des Fensters und lautes Furzen, soweit aus dem Furzen erkennbar ist, was man will (und darüber Einigkeit besteht). Hier ist meiner Meinung nach aber trotz allem der Wille (Aufhebung der Kündigung) erkennbar.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von juranoob):
Laut BGB müsste auch der Widerruf vor der Kündigung erfolgen oder zumindest vor Ablauf der Frist (?)

Nö, der Widerrufende entscheidet doch selbst wann er diesen absendet.

Eine zugestellte Kündigung kann nicht wirklich widerrufen werden. Dafür müsste der Widerruf vor der Kündigung zugehen - was bei E-Mail fast unmöglich ist.

Allerdings kann es - so wie hier - bei allseitiger Einigkeit so ein nachträglicher Widerruf im Rahmen der Vertragsfreiheit dennoch zur Fortsetzung des Vertragverhältnisses führen.
Denn der Wille des Schreibers war ja eindeutig - er wollte wieder ein Vertragsverhältnis.



Zitat (von juranoob):
und später zu seinen Nachteil doch so hergestellt wurde.

Warum Nachteil? Man wollte doch die Mitgliedschaft unbedingt verlängern?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
juranoob
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 9x hilfreich)

Zu seinen Nachteil war das hin- und her Spiel. A. wollte die Mitgliedschaft fortsetzen kurz nachdem die alte Mitgleidschaft abgelaufen ist, weil ja fortsetzen bedeutet, die Beträge direkt weiter zu bezahlen. Das wurde ihm aber telefonisch verneint, einige Tage nachdem er die E-Mail verschickt hat somit hat sich A umgeschaut welche Angebote es noch gibt. Nach weiteren 2 Wochen erhielt er aber die E-Mail das es doch geht, und der Vertrag zurückversetzt wurde, vereinbart wurde eine saubere Neuanmeldung. A. wollte eine kurze Antwort, 14 Tage ist hierbei nicht kurz, schließlich ist die E-Mail kein Freibrief dafür, zu einen beliebigen Zeitpunkt die Mitgliedschaft fortzusetzen, sondern im normalen Rahmen (normale Bearbeitung 3 Tage, hier 14 Tage?).
Wenn A. am Tag T1 sagt er will das zurückführen, aber T2 sagt wird im gesagt geht nicht, und am T15 darf er ab T-10 das bezahlen, findet das A. nicht ok, weil zu lange gewartet wurde (relativ teuer) und sowieso zuerst mehrfach verneint wurde.

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#4
 Von 
juranoob
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 9x hilfreich)

Zwei Punkte sind A. besondern wichtig.
1. Die E-Mail ist kein Freibrief zu jedem beleibigen Zeitpunkt wieder zu aktivieren, deswegen bestand er auf eine schnelle Antwort.

2. Wurde A. ja zuerst verneint das es nicht geht, und er zum Studio gehen soll. Dann hat man Panik gekriegt das er das nicht macht, und hat den Freibrief genutzt. Sollte A. im Ernstfall auf die E-Mail bestreiten, schließlich war es ohne Unterschrift/Signatur und somit nicht wirklich rechtssicher?

3. Wie kann ein Widerruf möglich sein, NACHDEM die Mitgliedschaft abgelaufen ist, da kann man höchstens vom neuen Vertrag sprechen, dazu die falsche Floskel in der E-Mail.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Das ist IMHO Unsinn. Letztendlich gibt es gar keine gesetzliche Frist, wann so ein Widerruf zu erfolgen hat. Man kann letztendlich alles miteinander vertraglich vereinbaren.


Unsinn nicht, nur sehr schlecht verpackt.
Wie Harry schon schrieb kann man jede Weillenserklärung widerrufen, bevor sie dem Empfänger zugeht. (§ 130 BGB ).

@ Juranoob

Die zweite Mail war kein wirksammer Widerruf, ist aber als Antrag auf Neueinrichtung des Vertrages zu unveränderten Konditionen zu werten.
Dieser Antrag wurde im Telefonat endgültig abgelehnt (was Du beweisen müsstest, wenn es bestritten wird).

Zu einem späteren Zeitpunkt wurde Deinem Antrag dann doch entsprochen.

Kannst Du die telefonische Ablehnung des Antrages gerichtsfest beweisen, müssen wir nicht weiterdiskutieren, dann ist die Sache durch, der Alt-Vertrag beendet.

Kannst Du die Ablehnung hingegen nicht gerichtsfest beweisen, deutet einiges darauf hin, dass ein neuer Vertrag entstanden ist.

Deine unsaubere Formulierung in der Mail geht zu Deinen Lasten (§ 133 BGB ).
Du bisst an Deinen Antrag gebunden (§145 BGB )
Die Annahme erfolgte innerhalb der üblicherweise zugestandenen Erklärungsfrist (§ 147 Absatz 2 BGB ).

Die Situation ist für Dich unbefriedigend. Dazu hast Du aber selbst beigetragen. Sprich mit dem Studio. Eine Verlegung des Beginns auf einen späteren Termin sollte im beiderseitigem Interesse sein.

Berry

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#6
 Von 
juranoob
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für den hilfreichen Beitrag, ok, es sieht so aus, als hätte ich meine E-Mail schlecht formuliert, ich hätte eine Bedingung eintragen lassen sollen.

Kann A. aber die E-Mail bestreiten diese so verschickt zu haben? Das ist zwar moralisch verwerflich, aber schließlich wurde er hier bewusst oder durch einen Fehler zu seinen Nachteil getäuscht. Außerdem bestand er auf eine schnelle Antwort, ist diese nach 14 Tagen gegeben?
Es bleibt ja der Punkt das auch eine weiterführung des Vertrages ja nicht zu einen späten willkürlichen Zeitpunkt erfolgen soll oder?



-- Editiert von juranoob am 19.05.2018 14:17

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wie Harry schon schrieb kann man jede Weillenserklärung widerrufen, bevor sie dem Empfänger zugeht. (§ 130 BGB ).

Das hat aber exakt nichts mit irgendwelchen Fristen zu tun. Und es hilft in der Sache hier auch nicht weiter. Also rein inhaltlich meine ich.

Zitat:
Das ist zwar moralisch verwerflich

Nicht nur moralisch. Eine Lüge und möglicherweise auch eine Straftat wäre das. Wieso kommt man nur drauf, dass man einfach so lügen darf? Noch dazu so plump?

Klar könnte man einfach mal so tun, als habe der Gegenüber das frei erfunden. Wenn man bei der Lüge erwischt wird, muss man halt das Echo vertragen...

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#8
 Von 
juranoob
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 9x hilfreich)

Das ist alles schön und gut, aber schließlich wurde A. entweder belogen oder es ist ein Fehler unterlaufen, man soll ja nichts unterstellen. Wenn aber A. absichtlich getäuscht wurde, sehe ich das mit der Notlüge nicht tragisch, schließlich würde man den vorherigen Zusand erreichen auf dem sich beide geeinigt haben (Neu anmelden), das soll aber nicht die Musterlösung sein. Man kann nur hoffen dass das Fitness-Studio das wieder normal hinbiegen kann und den Termin nach vorne verschiebt, was für beide akzeptabel wäre.
A. hat sowieso bereits per E-Mail sofort wiedersprochen und auch den Lastschrifteinzug erstmal blockiert.

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#9
 Von 
juranoob
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 9x hilfreich)

Gibt es dennoch für A. einen sauberen Musterweg oder muss man sich ohne Beweise grundsätzlich benachteiligen lassen?
Am 08.05 wurde schließlich ein nachweisbares Telefon geführt, hier müsste das Fitnessstudio also einen anderen Inhalt darstellen, was schwer wäre, da es ja das einzige Thema war, und wegen dem Wetter hat man sicherlich ja icht angerufen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von juranoob):
da es ja das einzige Thema war

Und beweisen könnte man das jetzt wie genau?



Zitat (von juranoob):
würde man den vorherigen Zusand erreichen auf dem sich beide geeinigt haben (Neu anmelden), das soll aber nicht die Musterlösung sein.

??? Was denn?

Solange A nicht mal in der Lage ist einen Willen klar zu formulieren, sollte er besser nicht mehr mit der Gegenseite kommunizieren.



Zitat (von juranoob):
und auch den Lastschrifteinzug erstmal blockiert.

Das dürfte dann teuer werden ...



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
juranoob
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 9x hilfreich)

Der Wille ist doch ganz klar, er wollte unmittelbar weiter Mitglied sein, das wurde ihn verneint. Nach gut einen Monat bei einen teuren studio mit extragebühren aber wieder einseitig eröffnet obwohl sich A schon umgeschaut hat. Wo ist hier kein definierter wille? Für ein Geschäft sollten beide zur gleichen Zeit sich einig sein und nicht rückwirkend einseitig Dinge definieren oder nicht?

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#12
 Von 
juranoob
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 9x hilfreich)

Und wie beweist das Studio die E-Mail? Wenn die E-Mail rechtskräftig wäre, wieso verschicken dann alle Briefe per Einschreiben/Rückschein oder sogar per Gerichtsvollzieher?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
juranoob
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 9x hilfreich)

Der Widerruf ist als eher ungültig bzw. zu spät zu werten. Greift dann nicht Folgendes:

Im Vornhinein ist zu sagen: Für Verträge, die nach der Kündigung geschlossen werden, hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht. Solche gelten nämlich aufgrund der vorausgegangenen Kündigung als neue Verträge. Grundsätzlich beträgt eine Widerrufsfrist ab dem Tag des Vertragsschlusses 14 Tage.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von juranoob):
Der Wille ist doch ganz klar, er wollte unmittelbar weiter Mitglied sein,

Dieser Wille wurde ihm erfüllt.

Hätte er sich an diesen Willen nicht lange binden wollen, hätte er dieses durch eine Frist nach Datum zum Ausdruck bringen müssen. Ansonsten gilt § 147 BGB .

Das er sich inzwischen nochmals umentschieden hat, ist sein Problem. Diesen neuen Willen hätte er nochmals mitteilen müssen, denn das Gegenüber verfügt ja nicht über hellseherische Fähigkeiten. So stehts auch im § 116 BGB .


Signatur:

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#15
 Von 
juranoob
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 9x hilfreich)

Aja, hier ist also die Devise das der Kunde immer unrecht hat. Zum einen war A. kein Kunde, zum zweiten lässt sich halbwegs aus einer unautorisierten E-Mail ableiten das er weiterhin interesse hat? Ein Widerruf ist ja nicht möglich gewesen, und ein neuer Vertrag über Telefon/Internet sollte eigentlich innerhalb 14 Tage widerrufbar sein oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von juranoob):
zum zweiten lässt sich halbwegs aus einer unautorisierten E-Mail ableiten das er weiterhin interesse hat?

Geistige Umnachtung? Persönlichkeitsspaltung?
Oder warum soll die von A selbst geschriebene Mail jetzt plötzlich unauthorisiert sein?



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
juranoob
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 9x hilfreich)

Unautorisiert=nicht wirklich nachweisbar, Email != Brief/Einschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von juranoob):
Aja, hier ist also die Devise das der Kunde immer unrecht hat.


Dass ist doch Unfug.

In Deinem Fall hat das Studio halt die besseren Karten, auch wenn Du kramfhaft versuchst, Dir alles schönzureden.
Du wolltest Die Vertragsfortsetzung, das Szudio hat sie Dir in angemessener Frist bestätigt.

Übrigens; den Abruf platzen zu lassen war ein Fehler. Durch die Nichteinlösung von Abrufen löst man keine Probleme, schafft sich aber, da dadurch Verzug eintritt, neue.


Zitat (von mepeisen):
Also rein inhaltlich meine ich.
Stimmt. war auch nur als Hinweis formuliert.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von juranoob):
zum zweiten lässt sich halbwegs aus einer unautorisierten E-Mail ableiten das er weiterhin interesse hat?


Schon mal nach einer guten Erklärung dafür suchen, wie die unautorisierte Person an die in der Email enthaltenen sensiblen Daten gekommen ist.
Es ist schon recht ungewöhnlich, das unautorisierte Personen, sowohl Kündigungsdatum, Vertragsende und Mitgliedsnummer kennen, sofern diese den Vertrag nicht selbst gekündigt haben.

0x Hilfreiche Antwort

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