Fitnessstudio Vertrag vorzeitig kündigen

15. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
go423659-79
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Fitnessstudio Vertrag vorzeitig kündigen

Hallo Zusammen,

ich habe im Februar 2015 ein Vertrag mit einer münchner Fitnessstudio abgeschlossen.
Der Vertrag hat eine Dauer von 12 Monaten.
Februar war sofort Zahlungsfällig und, gemäß ein ehmaliges Angebot wären März und April kostenfrei gewesen.
Praktisch hätte das Fitnessstudio im März und April kein Mitgliedsbeitrag von meinem Konto abbuchen.

Mittlerweile gehe ich in Fitnessstudio nicht mehr, und ich wollte mein Vertrag fristgerecht zum 31.01.2016 kündigen.
Ich habe eine Kündigungsbestätigung zum 30.04.2016 bekommen: auf dem Vertrag steht "Zutritt ab Februar, März + April Kostenfrei, Vertrag fängt am 01.05.2015."
Leider wurde mir es in der Filiale schlecht beraten, und ich bin selbst schuld, da ich es zu Hause nicht mehr durchgelesen habe.

Trotzdem habe ich eine Frage:
Auf dem Vertrag steht klar und deutlich geschrieben, dass im März und April kein Geld abgebucht wird.
Doch wurde es im März 2015 der Mitgliedsbeitrag von meinem Bankkonto abgebucht.
Ich habe dafür dann Mai kostenfrei bekommen, aber es gitbt nirgendwelche Verträgliche Änderung oder auch keine mündliche Vereinbarung.

Meine Frage ist, ob ich mit dieser Punkt gut spielen kann, um von der Vertrag fristlos raus zu kommen.

Vielen Dank Vorab für eure wichtige Beratung.



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Der Fehler bei der Abbuchung wurde durch Gutschrift auf dem Kundenkonto verrechnet.
Das ist also kein Kündigungsgrund, schon gar nicht fristlos.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go423659-79
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich dachte das könnte ein guter Argument sein, da zwischen die zwei Vertragsparteien keine Vereinbarung erfolgte.
Außerdem, auch wenn es verrechnet wurde, wurde mir trotzdem Geld abgebucht zu einer im Vertrag nicht vereinbarte Zeitpunkt.
Danke trotzdem für die schnelle und hilfreiche Beratung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat:
Ich dachte das könnte ein guter Argument sein, da zwischen die zwei Vertragsparteien keine Vereinbarung erfolgte.

Wieso? Was ist hiermit:
Zitat:
ich habe im Februar 2015 ein Vertrag mit einer münchner Fitnessstudio abgeschlossen.

Da wurde doch eine Vereinbarung abgeschlossen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go423659-79
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wieso? Was ist hiermit:

Ich wollte damit meinen, dass keine spezielle/zusätzliche Vereinbarung bzw. Vertragsänderung erfolgte, um die Verrechnung auszumachen.
Mir wurde es nicht nachgefragt, ob ich mit der Verrechnung einverstanden war.
Mir wurde es auch nichts gesagt, von niemanden. Das habe ich einfach von meine Kontoauszüge erfahren.

Zitat (von Harry van Sell):
Da wurde doch eine Vereinbarung abgeschlossen?

Ja, eben, und auf dem Vertrag ist es sogar fett geschrieben, dass es im März kein Geld von meinem Bankkonto abgebucht wird.
Doch wurde es im März der Mitgliedsbeitrag abgebucht.
Was ich zur Thema Verrechnung denke, ist es oben erklärt.

Aber Sie meinten, dass der Abbuchungsfehler kein Kündungsgrund wäre.

Danke für die Hilfsbereitschaft.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat:
Ich wollte damit meinen, dass keine spezielle/zusätzliche Vereinbarung bzw. Vertragsänderung erfolgte, um die Verrechnung auszumachen.
Mir wurde es nicht nachgefragt, ob ich mit der Verrechnung einverstanden war.

Achso, verstehe.
Die Verrechung ist in solchen fällen üblich weil für alle am wenigsten aufwändig und am schnellsten reguliert.



Zitat:
Mir wurde es auch nichts gesagt, von niemanden. Das habe ich einfach von meine Kontoauszüge erfahren.

Das ist schade, aber schlechter Kommunikationsstil ist bei vielen Firmen leider verbreitet. Aber kein bei solchen Sachen kein Kündigungsgrund.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go423659-79
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Unterstüztung!

0x Hilfreiche Antwort

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