Fitnessstudio Klausel Beitragserhöhung

5. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
fantakorn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio Klausel Beitragserhöhung

Hallo,

angenommen, X hat einen 12-monatigen Vertrag mit einem Fitnessstudio Y abgeschlossen. Eine Klausel der "Mitgliedsschaftvereinbarung" lautet:

"Nach Ablauf von jeweils frühestens 12 Monaten hat Y die Möglichkeit, den Mitgliedsbeitrag um bis zu 4,60 Euro zu erhöhen, wobei die Erhöhung pro Vertragsperiode durch Y nur jeweils einmal, und zwar zu Beginn der jeweiligen Vertragsperiode, geltend gemacht werden kann."

Ist solch eine Klausel generell zulässig?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-653
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fantakorn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie ist das mit der kommenden Mehrwertsteuererhöhung? Darf die an den Kunden weitergegeben werden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-684
Status:
Schüler
(393 Beiträge, 230x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Missing-my-children
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 26x hilfreich)

ist folgendes auch zulässig ?

Die vertraglich vereinbarten Beiträge gelten für die ERSTLAUFZEIT der Mitgliedschaft. Nach der Erstlaufzeit richtet sich der Beitrag nach dem aktuellen Tarifwerk (hängt angeblich aus-stimmt aber nicht)

Eine Anpassung der Beiträge ist seit 1,5 Jahren nicht erfolgt. Jetzt will man 25% mehr haben. Der Vertrag läuft noch bis 3-2007 (verlängert sich nach der Erstlaufzeit jweils um 6 Monate)

Studio besteht auf Erhöhung und droht mit rechtlichen Schritten

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.133 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen