Fitnessstudio Haustürgeschäft!

11. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Muffl123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Fitnessstudio Haustürgeschäft!

Hallo,

ich habe im Rahmen einer Werbeaktion einen Vertrag bei einem Fitnessstudio abgeschlossen. Zur Vertragsunterzeichnung wurden mir keine Widerrufsbelehrungen gemacht. Es steht auch kein Datum auf dem Vertrag. Nun wollte ich den Vertrag kündigen mit dieser Kündigung.

"
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bei **************, im Rahmen einer Werbeaktion, einen Vertrag abgeschlossen.

Hiermit widerrufe ich diesen Vertrag gemäß § 312 I i.V.m. § 355 BGB .

Dieser Vertrag unterliegt den Regelungen des BGB zu Haustürgeschäften, da der Vertrag eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und ich zu dem Vertragsschluss durch mündliche Verhandlungen im Rahmen einer Freizeitveranstaltung (Werbeveranstaltung) bestimmt worden bin.

Das mir von Gesetzes wegen zustehende Widerrufsrecht ist noch nicht nach § 355 I BGB verfristet, denn der Lauf der 14 tägigen Widerrufsfrist hat gemäß § 355 II BGB noch nicht begonnen, da ich keine Widerrufsbelehrung erhalten habe.

Des Weiteren entziehe ich Ihnen die Einzugsermächtigung.



Mit freundlichen Grüßen
"



Nun habe ich eine Kündigungsbestätigung erhalten, welche aber für den 31.01.2016 (2 Jahre) datiert ist. Sollte ich jetzt einen Anwalt einschalten?

Ich hoffe auf Hilfe.

MfG

Muffl

-- Editiert Muffl123 am 11.02.2014 16:55

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Muffl123 am 11.02.2014 16:54

Sollte ich jetzt einen Anwalt einschalten

Nein, warum auch?
Die wollen was von dir und sind so gesehen in Zugzwang. Lass die mal kommen!

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Muffl123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Wie meinst du das? Wenn ich nix mache dann buchen die mir jetzt 2 Jahre lang meinen Beitrag jeden Monat ab. Außer natürlich ich storniere die Einzugsermächtigung. Habe da ein bisschen Angst davor. Nicht das ich am Ende noch irgendwelche Mahngebühren bezahlen muss.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Muffl123 am 11.02.2014 19:37

Wie meinst du das?

So wie ich es sage

quote:
von Muffl123 am 11.02.2014 19:37

Wenn ich nix mache dann buchen die mir jetzt 2 Jahre lang meinen Beitrag jeden Monat ab.

Damit ist zu rechnen. Du kannst es dir aber jederzeit wiederholen. Dank Sepa sogar bis zu einem Jahr (oder 13 Monate glaub ich).

quote:
von Muffl123 am 11.02.2014 19:37

Außer natürlich ich storniere die Einzugsermächtigung.

Dann mach das mal. Bzw. das sollte eigentlich mit der Kündigung einher gehen, denn ohne Anspruchsgrundlage, keine Abbuchung.

quote:
von Muffl123 am 11.02.2014 19:37

Habe da ein bisschen Angst davor.

Warum? Vorausgesetzt das es sich wirklich um einen Vertragsabschluss im Sinne des Haustürgeschäfts handelt ist doch alles im grünen Bereich.

quote:
von Muffl123 am 11.02.2014 19:37

Nicht das ich am Ende noch irgendwelche Mahngebühren bezahlen muss.

Risiko.


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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Mich würden trotzdem die Merkmale des Haustürgeschäftes interessieren. Fußgängerzonenaktion oder so was?

-----------------
"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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#5
 Von 
Muffl123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Die hatten sich einen Raum angemietet bei uns in der Innenstadt. Sie standen draußen und haben die Passanten angesprochen. Das ist meiner Meinung nach ein Haustürgeschäft oder sehe ich das falsch?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von Muffl123 am 12.02.2014 06:43

Die hatten sich einen Raum angemietet bei uns in der Innenstadt. Sie standen draußen und haben die Passanten angesprochen. Das ist meiner Meinung nach ein Haustürgeschäft oder sehe ich das falsch? <hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade>§ 312 BGB - Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften

(1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher
(..)
3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen
bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. <hr size=1 noshade>


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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Bitte dran denken: Der Zeitraum zwischen Wirksamkeit des Vertragsschlusses und Kündigung ist ggf. als Nutzung zu entschädigen. Man würde also eins zwei Tage (je nachdem wann dein Widerruf war) bezahlen müssen. Also mental drauf einstellen, dass dort eins zwei Euro am Ende vielleicht zu Recht gefordert werden. Aber der Erfahrung nach wird das nie passieren, sie werden irgendwann aufgeben weil sie nicht die vollen zwei Jahre bekommen ;-)

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Muffl123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Das Problem ist noch das, dass ich den Vertrag irgendwann im Dezember abgeschlossen habe ABER auf dem Vertrag steht KEIN Datum! Auch wurde ich NICHT über die Widerrufsbelehrungen. Das heißt für mich, dass die Frist des 14 tägigen Widerrufsrecht noch nicht in Kraft getreten sind.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ist Wurscht. Da die das angebliche Vertragsende auf 31.1.2016 gelegt haben und da die Mindestvertragslaufzeit per BGB in aller Regel auf 2 Jahre begrenzt ist dürfte im Umkehrschluss gelten, dass der Vertrag zum 31.1.2014 beginnen sollte. So würde ich es zumindest argumentieren.

quote:
dass die Frist des 14 tägigen Widerrufsrecht noch nicht in Kraft getreten sind.

Exakt, das ist der zweite Grund, warum das alles in Ordnung ist und warum das Studio hier im Unrecht ist.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Habe da ein bisschen Angst davor. Nicht das ich am Ende noch irgendwelche Mahngebühren bezahlen muss.


Also, stellen Sie sich darauf ein, dass ein Inkassobuero Sie mit sehr scharfen Briefe mit Phantasieforderungen überziehen wird.

Inkassobueros haben keine Sonderrechte, d.h. man kann das ignorieren.

Wichtig:
- Gerichtlichem Mahnbescheid muss man widersprechen
- ggf. ein Brief per Einschreiben an Inkassobuero, dass man der Forderung widerspricht

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Steffen Meier am 13.02.2014 09:54

ggf. ein Brief per Einschreiben an Inkassobuero, dass man der Forderung widerspricht

Ergänzend dazu - Speicherung und Weitergabe der Daten nach BDSG untersagen.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Muffl123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ab wann ist denn eigentlich ein Vertrag gültig bzw. ab wann tritt das Widerrufsrecht in Kraft? Ab dem Tag der Unterzeichnung ODER ab dem Tag wo man auch etwas für den Vertrag bekommt?

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""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Die Widerufsfrist beginnt frühestens am Tag der Unterzeichnung, allerdings nur, wenn gleichzeitig eine wirksame Widerrufsbelehrung ausgehändigt wurde.
Bei einem Haustürgeschäft muss die Widerrufsbelehrung zusätzlich einen Hinweis auf die Rechtsfolgen des Widerrufs enthalten (§ 312 Abs. 2 BGB ).

Solange diese Punkte nicht erfüllt sind, hat die Frist nicht mal begonnen.

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""



-- Editiert spatenklopper am 13.02.2014 23:17

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