Fitnessclub-Vertrag - Und doch kündbar?!

3. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
alfamanyak
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessclub-Vertrag - Und doch kündbar?!

Guten Abend an alle!
Erst einmal wünsche ich allen ein erfolgreiches, gesundes neues Jahr.

Dann will ich auch schon zu meiner Frage bzw. zu meinem Dilemma kommen:

[Vorgeschichte]

Am 22.12.2006, also knapp vor zwei Wochen, wollte ich mit meiner Lebensgefährtin im Kaufmarkt "real" (keine Schleichwerbung!) einkaufen. Sofort im Eingangsbereich sprach eine Dame meine Freundin an, ob sie Interesse an einer Mitgliedschaft in einem Fitnessclub nur für Frauen hätte.
Da ich keine Lust hatte, diesem Gespräch beizustehen, verschlug es mich zu den Zeitschriften. In der Zwischenzeit hatte sich meine Freundin einen Vertrag für eine Mitgliedschaft in diesem Club mit der Dauer von 12 Monaten beginnend am 01.01.2007 aufschwätzen lassen, den sie auch unterschrieben hat. Der Club-Beitrag und sonstige Pauschalen sollten per Lastschriftverfahren eingezogen werden, weswegen sie eine Abbuchungsermächtigung erteilen lies.
Das Geld wurde sofort wenige Tage danach von ihrem Konto abgebucht.Bis heute ist jedoch die Mitgliedskarte nicht eingetroffen, weswegen sie die Räumlichkeiten des Clubs nicht betreten kann.

Von dem Vertrag habe ich erst heute erfahren. Nun ist es so, daß sie den Vertrag nicht mehr erfüllen will, da ihr eingeleuchtet ist, daß sie zu wenig Zeit für das Training zur Verfügung hätte.

[Frage/Dilemma]

1. Da es für derartige, sogenannte "Fitnessclubverträge" kein gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht gibt, könnte man natürlich davon ausgehen, daß sie nun die vollen 12 Monate in vollem Umfang bezahlen muss. Mein Frage wäre jedoch, ob dieser Vertrag, den sie unterschrieben hat, mit § 312 BGB und demzufolge mit § 355 BGB widerrufbar wäre, da der Vertrag anlässlich einer Verkaufsveranstaltung in der Öffentlichkeit (Haustürgeschäft) abgeschlossen worden ist??

2. Sofern der Club die Kündigung akzeptieren sollte, wäre diese denn auch verpflichet, die geleisteten Beiträge sowie Pauschalen zu erstatten?

3. Wie kann ich gegen eine Abbuchungsermächtigung vorgehen, da die Bank mitgeteilt hat, daß bei dieser Art des Lastschriftverfahrens eine Rückbuchung nicht möglich ist, wie sie im Falle der Einzugsermächtigung wäre?

Für hilfreiche Antworten wäre dankbar, da ich den Widerruf bald abschicken müsste.

Beste Grüße.

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