Fitness-Studio zieht um

31. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)
Fitness-Studio zieht um

Hallo,

zu den außerordentlichen Kündigungsmöglichkeiten des Kunden in Falle seines eigenen Umzugs kann man ja viel lesen.

Aber wie verhält es sich, wenn ein Studio umzieht? Gibt es auch Urteile, die besagen, dass der Kunde ab einer gewissen Distanz zum alten Sitz außerordentlich kündigen kann, oder vielleicht sogar unabhängig von der Distanz?

Gruß,

Morcheeba

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Die aktuelle Rechtssprechung sagt, dass es um die Zumutbarkeit geht. Daher wird jeder Fall sehr individuell zu sehen sein.


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#2
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo Michael,

danke für den Hinweis. Kennst Du ein Urteil?

Im konketen Fall handelt es sich um eine junge Frau (Studentin), die nur ein Rad hat und für die - gerade in Herbst und Winter und in der abendlichen Dunkelheit - mehrere zusätzliche km pro einfache Strecke meiner Meinung nach nicht zumutbar sind. Ist halt oft nass und kalt im Herbst und im Winter....Zudem gibt es ein weiteres Studio in der unmittelbaren Nähe ihrer Wohnung, zu dem sie dann aus Praktikabilitätsgründen gerne wechseln würde.

Gruß,

Morcheeba

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-- Editiert Morcheeba am 08.09.2011 15:40

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

im Prinzip müsste der Kunde ausserordentlich kündigen, mit der Begründung, dass der Besuch des Studios nach dem Umzug für ihn aufgrund der Wegstrecke unzumutbar geworden ist.

Wenn das Studio dies nicht akzeptiert und das Ganze vor Gericht geht, muss eben jeder seine Sicht der Dinge darlegen. Dann wird ein Richter die Argumente abwägen und entscheiden.



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