Fitness-Studio zieht Mitgliedsausweis ein

14. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Schlechtwetter2014
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Fitness-Studio zieht Mitgliedsausweis ein

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Fitness-Studio XY zieht nach einer außerordentlichen Kündigung mit gesundheitlichem Attest den Mitgliedausweis ein, akzeptiert aber die schriftliche Kündigung nicht. Person X muss jetzt also den recht hohen Fitness-Mitgliedsbeitrag trotzdem bis ans Laufzeitende (Februar 2015) bezahlen, kann aber auch nicht mehr im Studio trainieren.
Auf welche Paragraphen kann Person X in einem weiteren Schreiben verweisen, damit die außerordentliche Kündigung des Vertrags doch akzeptiert wird?
Oder wie sieht die rechtliche Grundlage aus, damit Person X den Mitgliedbeitrag nicht mehr bis ans Laufzeitende ohne Gegenleistung überweisen muss?

Besten Dank im Voraus!



-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>akzeptiert aber die schriftliche Kündigung nicht <hr size=1 noshade>

Na und?
Kündigungen sind zunächst einmal ein einseitiges Rechtsgeschäft. Bei einem entsprechenden Attest ist das aber durchaus etwas, was das Studio akzeptieren muss als außerordentlichen Kündigungsgrund. Wir hatten hier schon den ein oder anderen Prozess bis vorm BGH.

quote:<hr size=1 noshade>Person X muss jetzt also den recht hohen Fitness-Mitgliedsbeitrag trotzdem bis ans Laufzeitende (Februar 2015) bezahlen, kann aber auch nicht mehr im Studio trainieren. <hr size=1 noshade>

Das ist natürlich vollkommener Quatsch. Bezahlung verlangen aber gleichzeitig den Zutritt verweigern ist Leistungsverweigerung. Das für sich berechtigt ebenfalls zur fristlosen Kündigung.

quote:<hr size=1 noshade>Auf welche Paragraphen kann Person X in einem weiteren Schreiben verweisen, damit die außerordentliche Kündigung des Vertrags doch akzeptiert wird? <hr size=1 noshade>

Beispielsweise auf BGH Urteil XII ZR 42/10 . Einfach alle weiteren Zahlungen verweigern und das Studio auffordern, die Beträge vor dem örtlichen Amtsgericht einzuklagen. Vermutlich wird genau das auch nie passieren. Das Urteil greift bei entsprechend ernsthaften Erkrankungen bzw. wenn ein Arzt die Untauglichkeit für Fitnesssport per Attest bescheinigt (der Krankheitsgrund braucht das Studio nicht zu interessieren). Genauso zählt auch Schwangerschaft dazu.
Eine Erkältung dürfte hingegen nicht zu den Gründen zählen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 14.09.2014 12:56

-- Editiert mepeisen am 14.09.2014 12:57

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schlechtwetter2014
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Problem ist, dass die Rechtschutzversicherung von Person X erst nach Beginn des Streitfalles abgeschlossen worden ist. Person X möchte nicht noch zusätzlich die Anwaltskosten zu den zu unrecht bezahlten Mitgliedbeiträgen übernehmen.
Vom Arzt Y wurde auch schon ein zweites Attest wegen der nicht akzeptieren Kündigung ausgestellt, dieses wurde aber von Fitness-Studio XY abgelehnt.
Was macht für Person X mehr Sinn, sich auf Verweigerung der Leistung trotz Beitragsbezahlung zu berufen oder auf die außerordentliche Kündigung (die wegen einer Verletzung am Fuß zurecht ausgestellt ist) zu beharren? Oder welche Argumentation macht in einem weiteren Schreiben an das Studio Sinn?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9285x hilfreich)

Hat X denn für einen längeren Zeitraum im Voraus bezahlt?
Wenn ja, dann ist X natürlich in der blöden Lage, dass er seinen zu viel gezahlten Geld hinterher laufen muss.
Wenn nein, dann kann er sich doch bequem zurück lehnen. Schließlich will doch das Fitnessstudio was von ihm (Geld) und nicht umgekehrt.


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

2 ärztliche Atteste und Verletzung am Fuß ?
Ich denke wir sollten uns mehr mit der Frage befassen, ob die Verletzung wirklich zur fristlosen Kündigung taugt.
Bestätigen die Atteste nur die Verletzung oder sagen sie auch etwas konkretes über die Unmöglichkeit des gebuchten Trainings aus ?

-----------------
"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schlechtwetter2014
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, die Atteste von Arzt Y bestätigen eindeutig, dass das weitere Training nicht mehr möglich ist. Fitness-Studio XY hatte daraufhin eine Art Aufbautraining angeboten, welches aber wieder mit zusätzlichen Kosten zzgl. zum recht teuren Mitgliedbeitrag verbunden wäre.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wie gesagt, sollte das reichen. Wenn der Arzt attestiert, dass Fitnesssport nicht mehr ausgeübt werden kann/darf, muss das Studio das so akzeptieren. Das wieso hat das Studio nicht einmal zu interessieren.

Wenn Geld im Voraus bezahlt wurde, führt kein Weg dran vorbei, es einzuklagen. Vielleicht hilft es, dem Studio den Gang vor Gericht per Einschreiben unter Verweis auf das BGH-Urteil anzukündigen. Ansonsten hilft nur ein Gericht.

Wenn man monatlich zahlt, stellt man die Zahlungen ein und wartet, bis das Studio klagt (was es vermutlich nie tun wird).

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.886 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen