Fitness-Studio! Fristgerechte Kündigung... ???

7. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Apollo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitness-Studio! Fristgerechte Kündigung... ???

Folgendes Problem:

Am 02.03.2001 (Erinnerung am 26.03.2001) kündigte ich aus gesundheitlichen Gründen (Schmerzen im Schulter und Rückenbereich fristgerecht meine Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio zum 15.01.2002.
Dies wurde mir vom Fitness-Studio schriftlich bestätigt.
Am 12.06.2001 reichte ich ein Attest eines Orthopäden ein, welches besagt, daß ich "aufgrund der orthopädischen Erkrankung Fitnessübungen unterlassen" soll. Anbei forderte ich schriftlich zur sorfortigen Küngigung, zur Küngigungsbestätigung und zum Stopp des Beitragseinzuges auf.
Auf dieses Schreiben und die gleichzeitige Vorlage des Attestes folgte keine Antwort des Fitness-Studios, jedoch stoppte der Beitragseinzug.
Also ging ich davon aus, daß meine geforderte "sofortige Küngigung" akzeptiert wurde.
Am 18.09.2001 (3 Monate später) erfolgte -zu meinem Erstaunen- erneut ein Beitragseinzug, worauf hin ich sofort telefonischen Kontakt zum Unterzeichner der Küngigungsbestätigung aufnahm.
Dort wurde mir zum ersten mal mündlich mitgeteilt, daß mein Attest zu keiner Kündigung berechtigt, da aus diesem Attest keine dauerhafte Sportunfähigkeit hervorgehe.
Ich forderte sofort schriftlich zur rückwirkenden Kündigung auf und forderte den eingezogenen Beitrag zurück. Zudem verwies ich auf das Attest vom 12.06.2001 und teilte mit, daß ich bis zum 18.09.2001 (Telefongespräch mit Unterzeichner) weder mündlich oder schriftlich über die nicht berechtigte Kündigung informiert wurde.
Es folgte mit Schreiben vom 10.10.2001 die schriftliche Aufklärung der Nichtanerkennung des Attestes, sowie die Mitteilung, daß ich drei Monate beitragsfrei gestellt wurde.
Mit Schreiben vom 18.10.2001 wies ich das Fitness-Studio darauf hin, daß weder eine Bestätigung der Mitgliedschaft, sowie die Rückbuchung des Beitrages nicht vorgenommen wurde und verwies ernuet auf meine Schreiben und das Attest. Eine Antwort erbat ich innerhalb von zwei Wochen.
Wieder folgte keine Antwort des Fitness-Studios, jedoch wurden endlich der Beitragseinzug gestoppt.
Am 08.01.2002 (8 Tage vor Vertragsablauf) erinnerte ich das Studio an meine Kündigung vom 02.03.2001 zum 15.01.2002 und verabschiedete mich mit ein paar freundlichen Zeilen an das Studio-Team.
Doch plötzlich, wurde ich mit Schreiben vom 10.01.2002 an die Aufforderung eines Attestes erinnert, aus der hervorgehen muß, daß die Sportunfähigkeit auf Dauer bestehe.
Es erfolgte auch direkt am 15.01.2002 ein erneuter Beitragseinzug und mit Schreiben vom 15.01.2002 ein aufklärendes Schreiben über die Beitragspause von insgesamt 6 Monaten, die nun hinten dran gehängt werden sollte. Die fristgerechte Küngigung der Mitgliedschaft ende somit am 15.07.2002.
Ich erläuterte nun in einem sehr ausführlichen Schreiben dem F.-Studio, daß ich niemals über die Stilllegung meiner Mitgliedschaft informiert wurde, außer immer erst im Nachhinein und es auch nie mein Wunsch war. Jedes mal wenn ich davon ausgegangen bin, daß aufgrund des Stopps des Beitragseinzuges meine Kündigung akzeptiert wurde, belehrte mich daß Studio nach mehreren Monaten eines besseren.
Schließlich hätte ich sonst ein Attest nachgereicht (was zu dieser Zeit mit einem großen und unsicheren Aufwand verbunden gewesen wäre) oder die Beiträge bis zum 15.01.2002 entrichtet.
Da ich jedoch nicht über dieses Verfahren (Stilllegung der Mitgliedschaft) informiert wurde und ich dieses mit Sicherheit abgelehnt hätte, fühlte ich mich im Recht.

Nach diesem ausführlichen Schreiben meinerseits unter Bezugnahme auf meine fristgerechte Kündigung zum 15.01.2002 wurden ab diesem Zeitpunkt (01.02.2002) keine Beiträge mehr eingezogen. Eine Antwort auf mein Schreiben erhielt ich jedoch auch nicht.
Nun am 01.09.2002, zweieinhalb Jahre später bekomme ich einen Mahnbescheid vom Amtsgericht. Zahlungsaufforderung für sechs Monate inkl. Zinsen, Rechtsanwaltsgebühr etc.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Apollo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mahnbescheid des Amtsgerichtes ging am 01.09.2004 und nicht 2002 ein. :)

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Widersprechen

Also,
die gängige Rechtssprechung ist die, daß bei einer längeren Erkrankung (denke so 3 Monate) hat man das Recht auf ausserordentliche Kündigung. Man muss natürlich die per ärztl. Attest nachweisen, wobei das Studio nicht einen best. Arzt vorschreiben kann.
Am besten Du bleibst auf der Kündigung zum 15.01.2002 bestehen, die ja bestätigt wurde. Den Mahnbescheid auf jedem Fall sofort widersprechen !!!

Wenn Rechtsschutz vorhanden gleich an einen Anwalt wenden.

Gruß

Mcihael

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#3
 Von 
Apollo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für den Hinweis!!!

Hab´ dem Mahnbescheid widersprochen und eine Kopie meiner Kündigungsbestätigung und eines Vertrages beigefügt.
In diesem Vertrag gibt es zwei Punkte:

1. Krankheit
Wenn das Mitglied länger als einen Monat am Stück erkrankt, kann es die Ausfallzeiten gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes nachtrainieren. Es bleibt jedoch zur Beitragszahlung während der Ausfallzeit verpflichtet.

2. Außerordentliches Kündigungsrecht
sofern ein Mitglied aus gesundheitlichen Gründen, auf Dauer wegen der Ableistung des Wehrdienstes oder eines Wohnortwechsels aus dem Einzugsgebiet, mit dem Training aufhören muß, kann es gegen Vorlage eines fachärztlichen Attestes bzw. des entsprchenden Bescheides zum Ende des laufenden Monats kündigen und erhält bereits im voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge zurück.

Meines Erachtens, würde Punkt 4 auf meine Situation zutreffen, obwohl ich mir da nicht ganz sicher bin, da aus dem vorgelegten Attest nur hervorgeht, "daß ich Fitnessübungen unterlassen soll" und nicht erwähnt wird, daß dies "auf Dauer" sein soll.

Wenn diese Sache dem Punkt 2 zuzuordnen wäre, bin ich jedoch immer noch der Meinung, daß es nicht rechtens ist, die Beiträge während der Ausfallzeit zurückzustellen und danach hinten dranzuhängen.
Ich verstehe diesen Punkt so, daß dann die Beiträge weiter entrichtet werden müssen und die Ausfallzeit nachtrainiert werden kann.

Gruß

Apollo :)




-- Editiert von Apollo am 23.09.2004 20:41:41

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Die AGBs sind teilweise Wunschdenken der Studiobetreiber.

5. Fitness-Studio: Krankheit und Umzug sind "Ausstiegsgründe"
Auch wenn das in den Geschäftsbedingungen von Fitness-Studios nicht vorgesehen ist, brauchen Vertragspartner den Monatsbeitrag vorübergehend oder gar nicht mehr zu bezahlen, wenn sie erkranken oder in eine andere Stadt umziehen. (Amtsgericht Bautzen, 1 C 178/97

8. Fitness-Studio: Wer nicht mehr kann, der muss aussteigen können
Eine Klausel im Vertrag mit einem Sport- und Fitness-Studio, nach der die monatlichen Beiträge auch dann zu zahlen sind, wenn das Studio aus Gründen, die das Mitglied nicht zu vertreten hat, nicht mehr genutzt werden kann (hier: wegen einer längeren Krankheit), ist unwirksam. (Bundesgerichtshof, XII ZR 55/95 )


Es wir immer Grenzfälle geben, aber die heutige Rechtssprchung ist eher Kundenfreundlich.


Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
schlampengott
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe genau das gleiche problem.nach einem meniskusschaden,hws-syndrom und schulter-arm-syndrom kündigte ich meinen vertrag im sportstudio.prompt kam die antwort,dass mein attest für eine außerordentliche kündigung nicht ausreicht und ich ausserdem meine reha dort machen könne,da das studio ja sooo toll ausgebildete mitarbeiter haben.ferner war das studio auch der meinung,dass ich nur gewisse einschränkungen habe und ich ja meinen kleinen finger noch trainieren könnte(so die argumentation im schreiben).mahnungen folgten,inkassodrohung,das übliche halt.

attest lag auch vor.3 klare diagnosen,klare angaben zu den heilmethoden und die klare aussage,dass ich nicht trainieren darf/kann.

lass dich nicht unterkriegen und geh zum anwalt.falls das attest nicht klipp und klar ist,lass dir eins ausstellen,dass du immer noch sportunfähig bist und es für immer bleiben wirst.wasserdichter gehts nicht!

für die studios rechnet sich so etwas.von 10kunden lassen sich vielleicht 3,4 einschüchtern und zahlen weiter.nettes geschäft...

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#6
 Von 
beisskatze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir zackern auch gerade mit einem Fitnessstudio rum.
Wir haben am 29.11.07 die Kündigung (Frist: 1 Monat z. Monatsende) gekündigt.
Das Einschreiben wurde aber erst am 7.12.07 bei der Post abgeholt (warum auch immer - wir wohnen ca. 15 km vom Hauptsitz der Firma entfernt !!).
Jetzt bestätigen die uns die Kündigung zum 31.1.08.
Habe per Fax schon reklamiert.
Bevor ich rechtlich gegen die vorgehe, würde mich vor allem eines interessieren:
Hätte ich den Brief so abschicken müssen, dass er bis 30.11. bei denen auf dem Schreibtisch liegt ? Dann hätte ich ja den Brief am besten schon nach den Sommerferien abgeschickt !
Wie sieht es denn damit aus ? Ich kann doch auch nichts dafür, dass ein Brief bis nach Frankfurt 8 Tage braucht !!

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#7
 Von 
Spitzenmaus
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 12x hilfreich)

Hi Beisskatze,

soweit ich weiss, muss das Schreiben dem Empfänger fristgerecht zugehen. Nachdem Du es per Einschreiben geschickt hast, müsste es als fristgerecht zugestellt gelten, da Du ja eigentlich davon ausgehen konntest, dass es am 30.11. ankommt.
Wann die das abholen soll ja nicht Dein Problem sein.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ spitzmaus

wurde schon in einem anderen Threat beantwortet. Leider hat das Studio hier Recht.

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