Fehlende Legitimation bei Abschluss von Mobilfunkvertrag - Übernimmt der Mobilfunkanbieter die Schul

9. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.01.2018 06:33:46
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlende Legitimation bei Abschluss von Mobilfunkvertrag - Übernimmt der Mobilfunkanbieter die Schul

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich arbeite mit einem Flüchtling zusammen der nach Ankunft in Deutschland einen Handvertrag abgeschlossen hat. Laut Mobilfunkanbieter hätte er einen ausländischen Reisepass, welcher eine Aufenthaltsgenehmigung beinhaltet als Legitimation vorweisen müssen. Dies hat er natürlich nicht gehabt, da es keine Reisepässe in seinem Land gibt. Auf dem Vertrag ist weiterhin eine falsche "Personalausweisnummer" angegeben, welche nicht seinem Aufenthaltstitel entspricht. Ergo: der Vertrag hätte nie abgeschlossen werden dürfen, da die Legitimation fehlt. Natürlich hat er bei Vertragsabschluss auch kein Deutsch gesprochen, weshalb ihm ein viel zu teurer Vertrag angedreht wurde, wodurch sich Schulden angehäuft haben, da er keine monatliche Rate zahlen konnte.

Ich versuche nun den Vertrag mittels einer außerordentlichen Kündigung zu beenden, auf Grundlage der fehlenden Legitimation.

Meine Frage: Kann ich vom Mobilfunkanbieter verlangen alle bisher angefallenen Kosten zu übernehmen, da der Vertrag nicht rechtsgültig war? Ich hoffe das dem jungen Mann keine Kosten entstehen, da er diese nicht begleichen kann.
Wenn ja: Wie formuliere ich dies am besten im juristischen Sinne in der außerordentlichen Kündigung?

Vielen Dank für eure Hilfe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Bei Verträgen KANN, nur bei Prepaid MUSS eine Ausweiskontrolle erfolgen. Die Auskunft bezieht sich auf interne Vorgänge und stellt keinen schwerwiegenden Vertragsfehler dar.
Insofern ist dieser Grund ein schlechter Vorwand. Vermutlich noch ein Handy dabei o.ä. ???

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
guest-12310.01.2018 06:33:46
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort Mr.Cool.

Ein Handy ist dabei, welches er aber auch wieder an Vodafone zurückgeben würde.

Mir wurde von Vodafone die Auskunft gegeben, dass diese Legitimationen vorliegen MÜSSEN.

Hast du einen Vorschlag, wie er aus der Sache rauskommen kann?

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#3
 Von 
guest-12310.01.2018 06:33:46
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut §111 TKG ist sowohl bei Verträgen als auch PrePaid Karten eine Ausweispflicht zu erbringen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119482 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Vio1357):
Laut §111 TKG ist sowohl bei Verträgen als auch PrePaid Karten eine Ausweispflicht zu erbringen.

Nö.
Da gibt es ja nun einige Möglichkeiten



Zitat (von Vio1357):
Laut Mobilfunkanbieter hätte er einen ausländischen Reisepass

Oder eine der Alternativen ...

Sein Aufenthaltstitel wird ja nicht eine dieser freischwebenden Versionen sein, die pflegendie Behörden an etwas zu befestigen.
Ob sich das in dem Land wo er herkommt nun Reisepass oder "Hüpfelmüpf" nennt ist nicht relevant.



Zitat (von Vio1357):
Ergo: der Vertrag hätte nie abgeschlossen werden dürfen, da die Legitimation fehlt

Nö, der hätte durchaus abgeschlossen werden dürfen.
Ein Problem bei Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden ist eine interne Sache zwischen Anbieter und Behörde.

Desweiteren scheinen die Daten ja korrekt zu sein.



Zitat (von Vio1357):
Natürlich hat er bei Vertragsabschluss auch kein Deutsch gesprochen,

Sein Problem.



Zitat (von Vio1357):
Kann ich vom Mobilfunkanbieter verlangen alle bisher angefallenen Kosten zu übernehmen, da der Vertrag nicht rechtsgültig war?

Klar. Verlangen kann man ja bekanntlich fast alles. Das bekommen / durchsetzen ist meist das Problem.

Nur ist man der Schilderung nach weder Vertragspartner noch ordnungsgemäß bevollmächtigt, der Anbieter kann also alle Äußerungen ignorieren. Rechtskraft entfalten diese keine keine.

Und dann fehlt noch das wesentliche: eine Rechtsgrundlage welche die vorzeitige Kündigung begründen würde.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12310.01.2018 06:33:46
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Aus juristischer Sicht: Keine Chance da rauszukommen? Die bisher angefallenen Schulden wird er so oder so nicht zahlen können. Von was auch? Die Leute bekommen ja gerade mal den Mindestsatz an Hartz4. Auf die Bitte die besonderen Umstände der Person zu berücksichtigen ist der Anbieter nicht eingegangen. Auch eine Ratenzahlung der Schulden wurde abgelehnt. Das ist alles das gute Recht des Anbieters. Allerdings hätte ich mir etwas mehr Kulanz erhofft. Aber gut muss der Anbieter sehen wo er sein Geld herbekommt.

-- Editiert von Vio1357 am 09.01.2018 20:53

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