Faxvertrag

6. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
mik207
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Faxvertrag

Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand beantworten, ob ein Vertrag, welcher über Fax zustandegekommen ist, rechtskräftig ist.
Mfg
Maik

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Was für eine Art von Vertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mik207
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

z.B. ein Kaufvertrag über Artikel verschiedener Art, sei es Elektronikartikel welche ich kaufe und mir die Ware dann zusenden lasse.
Ich möchte mir lange überregionale Wege ersparen, aber dennoch schriftlich zugesicherte und gesetzlich geltende Zusicherungen und Garantien haben.

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Für einen Kaufvertrag bestehen meines Wissens nach keine besonderen Formvorschriften. Es sind lediglich zwei übereinstimmende Willenserklärungen notwendig. Er kann also auch mündlich geschlossen werden.

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#4
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

So isses.

Außer, es handelt sich um einen z.B. Kaufvertrag über ein Grundstück.

Problematisch beim Fax ist natürlich immer die Beweissituation.

Gruß
Harry!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

So isses.

Außer, es handelt sich um einen Kaufvertrag über ein Grundstück.

Problematisch beim Fax ist natürlich immer die Beweissituation.

Gruß
Harry!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mik207
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ist ein unterschriebener "Faxvertrag" ähnlich bedeutend wie ein konventionell unterschriebener Vertrag, wenn ich das mal richtig deute.
Danke für die Respons.
Mfg
Maik

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