Falsche Adresse in Gebäudeversicherung

15. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
PC-Oldie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Adresse in Gebäudeversicherung

Mein Vater ist im März 2013 verstorben , Er hatte eine Haus in den Niederlanden ,dieses Haus wurde nun von uns Erben verkauft . Das Haus war von einer Versicherung in Deutschland Gebäude versichert .Diese Versicherung forderte uns nun auf den Käufer zu nennen da dieser nur die bestehende Versicherung kündigen könne. In diesem Schreiben viel uns auf das alle Post an die Adresse meines Vaters in den Niederlande ging , aber das versicherte Gebäude laut Vertag in Deutschland wäre .Der Versicherungsvertreter hatte schlicht und einfach die Anschrift nach Deutschland verlegt, um den Abschluss zu bekommen .Zur Info mein Vater war zum Zeitpunkt des Vertrags Abschluss 82 Jahre .Ich habe mich mit der Versicherung in Verbindung gesetzt , mit der Frage ,bestand Versicherungs Schutz ,klare Antwort ,nein ,keine Gebäudeversicherung in den Niederlande.Fazit ,mein Vater hat jährlich ca 360 Euro für nichts bezahlt .Können wir dieses zu Unrecht kassierte Geld zurück fordern ?

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-- Editiert PC-Oldie am 15.01.2014 12:58

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

Wie wäre denn zu beweisen das der Vertreter Schuld ist?
Gibt es denn das versicherte Gebäude?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Der Versicherungsvertreter hatte schlicht und einfach die Anschrift nach Deutschland verlegt


Kann das bewiesen werden?

quote:
bestand Versicherungs Schutz ,klare Antwort ,nein ,keine Gebäudeversicherung in den Niederlande


Es gibt ja zwei Möglichkeiten:

1. Es wurde lediglich das Land als "Deutschland" angegeben. Dann dürfte es eher unwahrscheinlich sein, daß es die versicherte Adresse gibt (z.B. gibt es in Deutschland kein Waalwijk und in keiner deutschen Stadt eine "Kuiperslaan").
Dann wird man darüber streiten müssen, ob die Falschangabe des Landes vom Vertreter stammt (dann müßte sich die VS das zusichern lassen, wenn er ein Gebäude in Holland versichert, da Individualabrede den AGB "keine VS außerhalb DE" vorgeht) oder ob der Versicherungsnehmer den Vertreter getäuscht hat (dann könnte er sich auch nicht darauf berufen, es habe kein Schutz bestanden und er habe daher Anspruch auf Rückzahlung).

2. Es wurde eine tatsächliche Adresse in DE angegeben. Dann wäre das entsprechende Gebäude versichert gewesen. Dann müßte man wiederum wie oben nachweisen, daß man das eigentlich nicht versichern wollte (weil man damit überhaupt nichts zu tun hat) und das alles auf dem Mist des Vertreters gewachsen ist.

Wie man es dreht, es ist eine Frage der Beweislast, und die hat erst mal der Versicherungsnehmer.

-- Editiert TheCat am 15.01.2014 16:07

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