Falschberatung Rechtsanwalt

24. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Leuchte
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 17x hilfreich)
Falschberatung Rechtsanwalt

Schiedsmann
Falschberatung
Mangelhafte Prozessführung/ Rechtsbeistand

INFO:
Hauskauf mit erheblichen verschwiegenen Mängeln des Verkäufers


zum Thema:

Nun habe ich nicht nur ein Problem mit dem Haus, welches ich kaufen wollte, sondern auch noch mit meinem Rechtsanwalt.

Mein Rechtsanwalt hat einen Urkundenprozeß durch seine defensive Haltung möglich gemacht. Mein Rechtsanwalt hat mir erklärt, daß es nicht entscheidend ist wer die Klage zur Rückabwicklung des Kaufvertrages erhebt. "Es ginge hierbei nur darum, wer die Gerichtskosten vorstreckt", so mein Rechtsanwalt.
Dem war leider nicht so. Durch diese Falschberatung hat die Gegenseite einen Urkundenprozeß vorangeführt, welchen ich nur verlieren konnte. Hier gilt nur die Urkunde. Ein Nachweißverfahren wird jetzt 11 Monate später erst angehangen, welches wir sofort hätten haben können.

Während die Gegenpartei den Urkundenprozeß gewonnen hat und das Nachweisverfahren nun noch läuft, versucht die Gegenüpartei permanent und energisch per Konto- und Lohnpfändung per Gerichtsvollzieher Geld "einzutreiben".

Hierum will sich mein Rechtsanwalt nicht kümmern. Dies müsse ich direkt mit den Amtsgerichten klären. Ich denke, daß hier die Gebühren zu gering sind und von daher kein Interesse an einer Bearbeitung besteht. Der Aufwand alle Unterlagen immer wieder der Gegenseite über das Amtsgericht vorzulegen (Gerichtsvollzieher bei meinem Arbeitgeber, zu Hause...) war bislang zeitlich sehr intensiv. Dabei kümmert sich der Rechtsanwalt der Gegenseite um alles!

Der Urkundenpriozeß (ca. 6.000,-EUR) hat somit auch die gesamte Rechtsanwaltskosten nach oben schnellen lassen.
Das Nachweisverfahren liegt dann bei ca. >2.000,-EUR für die Rechtsanwaltskosten.

Außerdem wurde ich bereits zum Dritten mal mit den Namen der Gegenpartei angesprochen, welches mich sehr stutzig machte.
Zum Prozeßkostenhilfeantrag war der Rechstanwalt nicht in der Lage eine email mit den dazugehörigen Anhängen auszudrucken und teilte mir mit, dieses auf dem Postwege erneut zukommen zu lassen. Ich erklärte dem Rechtsanwalt, das ich kein Fax habve und email ein heutiger technischer Standard ist, den er bieten müsse. Es sei ja mein Prozeßkostenantrag, von daher kann ich mir ja überlegen die Unterlagen erneut per Post zukommen zu lassen. Ich habe dem Rechtsanwalt eine Vollmacht erteil, damit er sich um alles kümmert. Falls ich nun per Post alle Unterlagen erneut zustellen lasse, würde die Frist des Gerichts nicht mehr eingehalten werden können.
Welche Aroganz, der legte dann einfach auf.

Zum Prozeßkostenantrag:
Diesen habe ich rechtzeitig vor dem ersten Gerichtstermin gestellt.
Die Gerichtskosten mußte ich dem Rechtsanwalt bereits im Voraus bezahlen!!!
Ansonsten hätte er das Mandat niedergelgt. Dann habe ich mir Geld leihen müssen, um den Rechtsanwalt zu bezahlen.
Wie wird nun mit der Prozeßkostenbeihilfe verfahren? kann ich die bereits zuvor gezahlten
Rechtsanwaltskosten von dem Rechtsanwalt kurzfristig zurückfordern, oder muß ich den Bescheid zum Ausgang des Prozeßkostenhilfeantrages abwarten?
Gilt die Bewilligung der Prozeßkostenbeihilfe für den gesamten Prozeß (Urkunde.. und Nachweis..)
oder nur für den Urkundenprozeß? Hier äußert sich der Rechtsanwalt mit: "abwarten"!!!
Muß eventuell ein neuer Prozeßkostenbeihilfe- Antrag zum Nachweisverfahren gestellt werden?

Ich fühle mich bei diesem Rechtsanwalt von vorne bis hinten falsch beraten und überhaupt nicht gut betreut.
Kann ich über ein Schiedsmann versuchen wegen Falschberatung das Mandat zu entziehen und auf Schadensersatz mein Geld zurückfordern. Die falschberatung dürfte durch den verschuldeten Urkundenprozeß nachweisbar sein, oder? Das erste Verfahren (Urkundenprozeß) hätte erst gar nicht stattfinden dürfen. Der Rechtsanwalt ist Anwalt für Vertragsrecht und Immobilienrecht! Von daher müsste er über die Eventualitäten eines Urkundenprozesses wissen. Er ist ja der Spezialist, nicht ich!

Für den Fall eines Wechsel des Rechtsanwalts: würden mir die Kosten erneut entstehen?

Danke für die Hilfe!


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Crossposting :spam:

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leuchte
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 17x hilfreich)

keine Antworten????

1x Hilfreiche Antwort

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