Hallo,
ich habe Anfang des Jahres eine Garage verkauft. Im Kaufvertrag steht, dass die Grundsteuer ab dem Jahr 2018 vom Käufer zu zahlen ist.
Vom Finanzamt habe ich nun einen Bescheid bekommen, dass der Käufer ab dem 01.01.2019 Steuerschuldner ist und ich für dieses Jahr am 15.08 die Grundsteuer zu zahlen habe.
Wie ich nun mitbekommen habe, scheint für die Grundsteuer jeweils die Lage am 01.01 des Jahres maßgeblich zu sein und im Jahr kann nicht umgetragen werden.
Vertraglich ist nun jedoch der Käufer verpflichtet zu zahlen. Allerdings steht im Vertrag nicht, ob an mich oder direkt ans Finanzamt. Ich habe ihn daher letzte Woche angeschrieben und eine Kopie des Vertrages geschickt mit der bitte, diesen Betrag rechtzeitig ans Finanzamt zu zahlen.
Darauf hat er noch nicht reagiert. Daher meine Frage, ob ich das zahlen soll (Bin ja noch 2018 och Steuerschuldner in Bezug auf die Garage) und anschließend den Betrag von Ihm holen soll.
Beste Grüße und schonmal vielen Dank
Fälligkeit des Grundsteuerbetrags vom Vertragspartner
25. Juni 2018
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Frage vom 25. Juni 2018 | 12:44
Von
Status: Praktikant (839 Beiträge, 282x hilfreich)
Fälligkeit des Grundsteuerbetrags vom Vertragspartner
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#1
Antwort vom 25. Juni 2018 | 16:48
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Steuerschuldner ist wem das Grundstück am 1.1. gehörte. Die Klausel ist also eine private Abrede.
#2
Antwort vom 25. Juni 2018 | 17:08
Von
Status: Praktikant (839 Beiträge, 282x hilfreich)
ZitatSteuerschuldner ist wem das Grundstück am 1.1. gehörte. Die Klausel ist also eine private Abrede. :
Das habe ich so auch oben geschrieben und steht auch nicht in Frage.
Die Frage bezog sich eher auf die Abwicklung.
Sich auf den Käufer verlassen oder selbst zahlen und es dann beim Käufer wiederholen. Wenn ich selbst zahle, ab wann kann ich es dann von Ihm einfordern? Immerhin steht im Kaufvertrag ja kein Fälligkeitsdatum für die Grundsteuer.
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