Ist das Verrutschen in einer Preisliste und das damit falsche Auszeichnen eines Produkts ein Motivirrtum oder ein Erklärungsirrtum.
Vom Gefühl her hätte ich klar an einen Erklärungsirrtum gedacht. DIe Literatur geht aber iwie ein bisschen in RIchtung Kalkulationsirrtum, obowhl ich leider kein Beispiel gefunden hab das auf das meinige passt.
HAbt ihr eine Idee?
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Erklärungs oder Motivirrtum
14. April 2011
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Frage vom 14. April 2011 | 08:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Erklärungs oder Motivirrtum
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#1
Antwort vom 14. April 2011 | 14:19
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Vom Gefühl her hätte ich klar an einen Erklärungsirrtum gedacht.
Zunächst handelt es sich bei der Auspreisung ja nur um eine invitatio ad offerendum und nicht um eine (bindende) Willenserklärung. Somit kommt der Anpreisung selbst noch gar kein einer Irrtumsanfechtung zugänglicher Charakter zu.
Wenn der Kunde nun die (falsch ausgepreiste) Ware kaufen möchte und der VK nimmt das Angebot an, weil er irrtümlich meinte, die Ware sei so korrekt ausgepreist, ist diese Angebotsannahme in der Tat ein Kalkulationsirrtum (so wie es einer ist, wenn der VK beim Eintippen der Preise aus dem Katalog in die Kasse in der Zeile verrutscht oder versehentlich den Katalog vom Vorjahr genommen hat).
Ein Motivirrtum ist am besten zu identifizieren als geheimer Vorbehalt - also sowas wie "ich will das kaufen, weil ich glaube, daß es von den Abmessungen in meine Küche paßt" oder "ich wollte diese Ware eigentlich nicht an einen Düsseldorfer verkaufen".
Ein Erklärungsirrtum liegt auch nicht vor; der würde dann vorliegen, wenn der VK sagt "ich verkaufe dir das Teil für 1000 Cent", während er eigentlich "1000 EUR" sagen wollte.
Hier ist der Irrtum allerdings nicht "ich will dir die Ware zu 20 EUR (falsch ausgezeichneter Preis) verkaufen", sondern "ich nehme dein Angebot über 20 EUR an, weil ich glaube, daß der ausgezeichnete Preis korrekt ist".
Also quasi ein Irrtum, der auf einem weiteren Irrtum (der allerdings keiner im rechtlichen Sinne ist) beruht, nämlich auf der falschen Auszeichnung. Und das subsumiert man hier unter Kalkulationsirrtum.
Ähnlich: deine Lebenspartnerin beauftragt dich zum Kauf eines Autos, als Kaufpreislimit schreibt sie dir versehentlich "5000 EUR" statt "500 EUR" auf.
Dann kannst du deine Willenserklärung gegenüber einem VK "ich möchte diesen Wagen für 5000 EUR kaufen, weil meine Freundin das als Limit festgelegt hat" nicht wegen Irrtums anfechten, weil die Verwechslung 500-5000-EUR euer internes Kalkulationsproblem ist. Du wolltest ja für 5000 EUR kaufen und hast dich nicht etwa nur versprochen oder verschrieben. Also kein Erklärungstirrtum, sondern Kalkulationsirrtum.
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#2
Antwort vom 14. April 2011 | 14:22
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
PS. Diese Unterscheidung macht natürlich auch Sinn, denn während der Erklärungsirrtum in der Regel nachvollziehbar ist (500-EUR-Handy versehentlich zu 1 EUR Sofortkauf eingestellt), ist das beim Kalkulationsirrtum gerade nicht der Fall, wie beim Motivirrtum auch. Wäre auch wegen letzterer Irrtumsgründe anfechtbar, wäre damit de facto jeder Kaufvertrag wieder auflösbar, weil man einen Kalkulations- oder Motivirrtum immer irgendwie behaupten kann.
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