Energievertrag und Kündigung

3. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)
Energievertrag und Kündigung

Gruss Fachkundige
ich habe gehört, dass man solche Verträge im Falle einer Preiserhöhung kündigen kann, ausserordentlich, indem man einen anderen Anbieter beauftragt. Wenn nun der Zeitpunkt mal wieder kommt, an dem ein neuer Preis für das folgende Jahr angekündigt wird, könnte es sein, dass er vielleicht etwas niedriger angegeben wird, aber immer noch teurer als ggf. vergleichbare Angebote. Besteht dann kein ausserordentliches Kündigungsrecht (heisst ja ohne Einhaltung der sonst vertraglichen Kündigungsfristen), nur weil der Preis nicht erhöht wurde oder besteht dieses Kündigungsrecht grundsätztlich bei jeder Preisänderung?
Tückischerweise bekommt man den neuen Preis erst mitgeteilt, wenn der Kündigungszeitraum (z.b. 1 Monat zu Ende der Vertragslaufzeit) bereits zur Hälfte überschritten wurde.
Habe mich daher entschlossen, vorher bereits andere Angebote in Sicht zu nehmen und meinen Anbieter dies mitzuteilen und ihn zu veranlassen eine verbindliche Preisaussage für das Folgejahr zu machen, mit der Möglichkeit notfalls noch rechtzeitig einen anderen Anbieter zu beauftragen.
danke für einen rechtlichen Tipp

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

In manchen AGB steht, dass eine Preisänderung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Eine Preissenkung ist eine Preisaenderung.
Man müsste wissen, was genau in der AGB steht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Wobei eine Änderung von staatlich festgelegten Entgeltbestandteieln (z.B. Steuern und Abgaben) unter Umständen gar keine Kündigung wegen Preiserhöhung erlaubt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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