Einkauf Möbelhaus / unberechtigte Rechnung

1. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
go485104-98
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkauf Möbelhaus / unberechtigte Rechnung

Schönen guten Morgen,

folgender Sachverhalt:

Kunde kauft im Möbelhaus mehrere Möbel, wobei teils die Kundendaten zwecks Rechnungsausdruck/Abholer benötigt werden.

Der Kunde bezahlt alle Möbel, die er direkt mitnehmen kann und vereinbart eine Vor-Ort Zahlung bei Anlieferung für die gelieferten Möbel.

Nach mehreren Wochen erhält der Kunde einen Anruf, dass man bitte einen Nachweis der Bezahlung einreichen soll. Kunde teilt am Telefon mit, dass er von einem Fehler seitens des Unternehmens ausgeht und reagiert nicht weiter. Ein paar Tage später erhält dieser eine Rechnung für eine Möbelstück, dass direkt mitgenommen & bezahlt wurde mit dem Hinweis, dass der Betrag noch offen sei. Kunde reklamiert und teilt mit, dass wie vertraglich vereinbart alle Möbel, die sofort mitgenommen wurden, direkt bezahlt wurden. Das Möbelhaus wider rum teilt mit, dass man für den Tisch kein Geld erhalten hat und diesen deshalb bezahlen muss.

Nach Prüfen der Unterlagen Zuhause stellt der Kunde nun fest, dass er zwar alle Rechnungen hat, jedoch kein Kassenbeleg( für sämtliche Ware, die mitgenommen wurde). Lediglich eine Empfangsbestätigung für die mitgenommenen Möbel wurde ausgehändigt, wo unter anderem der Mitarbeiter bei dem Feld "Den angegebenen Betrag in Bar o.ä. erhalten" unterschrieben hat und auch den Betrag eingetragen hat, daneben ist dann noch die Unterschrift des Kunden, dass er die Ware erhalten hat.

Das Möbelhaus besteht nun auf den Bon der Kasse... Eure Einschätzung?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Der Kunde bezahlt alle Möbel

Ich nehme mal Barzahlung an?
Weil eine Kartenzahlung könnte man ja problemlos beweisen.

Zitat:
Eure Einschätzung?

Ich würde Strafanzeige wegen Verdachts des Betruges oder der Unterschlagung erstatten. Mit einem ganz einfachen Hintergrund: Dann können die sicher vorhandenen Videoaufzeichnungen durch die Polizei/Staatsanwaltschaft gesichtet werden. Wo man dann sicher sehr genau sieht, dass man Geld auf den Tresen gelegt hat.

Dem Möbelhaus würde ich vorläufig nichts schreiben.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
go485104-98
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Der Kunde bezahlt alle Möbel

Ich nehme mal Barzahlung an?
Weil eine Kartenzahlung könnte man ja problemlos beweisen.


Da auf dem Konto nichts abgebucht wurde( aber auch nicht zurückgegeben wurde und das Möbelhaus auch nie was von einer fehlerhaften Abbuchung oder ähnliches berichtet), sollte es Bar bezahlt worden sein.
Hört sich komisch an, ich weiß, wir waren aber an dem Tag 2 x im besagten Möbelhaus und es wurden diverse Dinge gekauft.
Eine andere Rechnung wurde von uns z.B. per Karte bezahlt, die Abbuchung ist auch erfolgt.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17008 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von go485104-98):
Eure Einschätzung?

Hiermit kannst du die Barzahlung nachweisen:
Zitat (von go485104-98):
wo unter anderem der Mitarbeiter bei dem Feld "Den angegebenen Betrag in Bar o.ä. erhalten" unterschrieben hat
Das reicht als Nachweis völlig aus.
Schick einfach eine Kopie davon und fertig.

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#4
 Von 
go485104-98
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, danke für die Info, dies war auch meine Ansicht!

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#5
 Von 
go485104-98
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go485104-98):
Alles klar, danke für die Info, dies war auch meine Ansicht!


Na ratet mal, wer gerade angerufen hat :crazy: Die Empfangsbestätigung mit der Unterschrift reicht denen angeblich nicht aus, wir müssen doch einen Kassenbon bekommen und Zuhause haben.
Wenn ich wüsste, dass es nur darum geht, würde ich gar nicht mehr drangehen, aber wir warten noch auf unser Bett, was ab übernächster Woche eigentlich verfügbar ist :devil:

-- Editiert von go485104-98 am 02.03.2018 14:01

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Der Vertragspartner sollte doch bitte zuerst seinen Anspruch auf den Zahlungsnachweis über AGB oder BGB nachweisen. :grins:
Meinen Bon von letzter Woche für die Pizza habe ich auch nicht mehr. Wenn der Lieferant nicht per Rechnung Ware ausgibt, ist bereits mit Aushändigung der Ware die Zahlung anzunehmen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Hiermit kannst du die Barzahlung nachweisen:

:cheers:
Irgendwie habe ich das total überlesen. Natürlich hast du Recht.

Zitat:
Na ratet mal, wer gerade angerufen hat

Deren Problem... Wie gesagt würde ich zur Polizei gehen. Und denen maximal ein kurzes "Ich war soeben bei der Polizei. Klären Sie das mit ihrem Mitarbeiter, wenn der Geld unterschlägt. Ich habe ansonsten nichts mehr dazu zu sagen. Ich lege es ausdrücklich auf eine Gerichtsverhandlung an und werde mich nur vor Gericht äußern."

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