Ebay Artikel nicht bezahlt da der Artikel Schrott war

24. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
muska1981
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 4x hilfreich)
Ebay Artikel nicht bezahlt da der Artikel Schrott war

Hallo ich hab einen Artikel bei Ebay erworben. In der Artikelbeschreibung wurde auf ein leichten defekt hingewissen. Es stand drin das das Gerät ein Navi aus Japan stammt und immer wieder ausgeht. Nun hat sich aber rausgestellt das der Defekt daher kommt das das Gerät in Deutschland überhaupt nicht funktionieren kann. Ich hab dem Verkäufer geschrieben der als Privatperson angemeldet ist, das dass Gerät in Deutschland überhaupt keine Verwendung hat und das ich vom Kauf zurüchtreten will. Dies verneinte er. Ich hab nun rausbekommen das die Person Gewerbetreibender ist. Er hat auch schon einige Navis unter dem Privat Personen Account verkauft. Nun hat er mir geschrieben das dass ganze an ein Inkassobüro weitergeleitet würd, da ich kein Geld überwiesen hab.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Welcher Teil der Artikelbeschreibung stimmte denn nicht? Also ist das Gerät gar nicht aus Japan? Oder geht es erst gar nicht an? Oder wo ist das Problem? Kann es sein das du unwissend warst, und erstmal gekauft hast, und dann jetzt festgestellt hast, dass das Gerät gar nicht hier funktionieren kann?
Und du schreibst er sei Gewerbetreibender? Dann müsstest du ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben...

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#2
 Von 
muska1981
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja unwissend war ich da ich mich auf die Artikelbeschreibung verlassen hab leichter Defekt. Ja es war leichtsinnig von mir. Er ist Gewerbebetreibender der aber unter Privat verkauft hat das heißt er hat dieses Widerrufsrecht umgangen.

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#3
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
das heißt er hat dieses Widerrufsrecht umgangen


Nein, er hat es versucht.

Wenn du im Streitfall beweisen kannst, daß er gewerblich mit Navis handelt, kannst du ihn erst mal auf Lieferung eines vernünftigen Navi in Anspruch nehmen, da er dich darauf hätte hinweisen müssen, daß das Gerät in DE überhaupt nicht funktioniert.

Ein Widerrufsrecht hättest du natürlich auch noch, und zwar zeitlich unbegrenzt, da er dich nicht über das Bestehen eines solchen ordnungsgemäß belehrt hat.

Hinweise an eBay, das Finanzamt sowie Mitbewerber wären auch noch möglich. Dann bekommt der nette Mensch einen dicken Haufen teuren Ärger.

Sein "Inkassobüro" kannst du dann getrost ignorieren und müßtest nur einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen, falls einer kommen sollte.


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#4
 Von 
muska1981
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten Morgen, also Ebay hab ich schon eingeschalten. Ich habe Sie darauf hingewissen. Also ich hab mit der Adresse, die er mal angegeben hat, herausgefunden das er auf Ebay ein zweites gewerbliches Profil hat. Er hat eigentlich jetzt ingesamt 9 VW Radios (#RNS 510 und RCD 510) seit Oktober verkauft. Zusätzlich hat er noch Zubehör verkauft für die Navis. 13 Sachen innerhalb von 2 Monaten. Weiß net ist glaub net so viel aber doch immer die gleichen Arktikel und es weißt doch normalerweise: Private Sachen sind die ich eben nicht mehr brauch, die mir aber schon gehört haben. Ok heiß nun nicht wie ich es genau schreiben soll.
Wie kann ich es dem Finanzamt eigentlich noch melden? Muss er mir das Widerspruchsrecht einräumen?







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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120298 Beiträge, 39868x hilfreich)

quote:
Nun hat sich aber rausgestellt das der Defekt daher kommt das das Gerät in Deutschland überhaupt nicht funktionieren kann.

Warum nicht?

Mein TomTom wurde in Fernost produziert, in Deutschland gekauft und funktionierte auch in den USA problemlos?



quote:
Wie kann ich es dem Finanzamt eigentlich noch melden?

Wie hast du es dem Finanzamt den schon gemeldet? Normalerweise reicht eine einmalige Meldung.



quote:
Muss er mir das Widerspruchsrecht einräumen?

Nein, aber ein Wiederrufsrecht. Das setzt jedoch einen gewerblichen Handel vorraus den der Käufer nachweisen muss.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#6
 Von 
muska1981
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 4x hilfreich)

Bei einem TomTom ist es was anderes. Das RNS 510 (Navi von Vw) in der japanischen Version funktioniert hier in Deutschland nicht. Er hat ja ein Gewerbe angemeldet und verkauft auch mehrere ähnliche oder Identische Artikel.


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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120298 Beiträge, 39868x hilfreich)

quote:
Er hat ja ein Gewerbe angemeldet und verkauft auch mehrere ähnliche oder Identische Artikel.

Er hat aber einen gewerblichen und einen privaten Account was die Beweisführung erschwert. Eventuell hat er nur den Privatbestand seiner 4-12-köpfigen Familie verkauft? Auch ein Händler kann rechtswirksam privat verkaufen.
Das wird also etwas mühsam mit dem Nachweis.


Jetzt wäre es von Vorteil zu wissen weshalb genau das Gerät in D nicht funktionieren soll (GPS gibt es rund um die Welt) und wie der genaue Auktionstext lautete.

Hieraus könnte man eventuell eine leichtere Handhabe zur Rückabwicklung finden.



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#8
 Von 
muska1981
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 4x hilfreich)

also ich sache hat sich nun erledigt. Nachdem ich gesagt hab das ich mit einem Anwalt geredet hab und das er gewerblich Handelt, zieht er die Sache mit dem Inkassobüro plötzlich ganz schnell zurück.
Danke für eure Hilfe.

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