Dienstleistungsvertrag durchsetzen

20. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
reeneex
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Dienstleistungsvertrag durchsetzen

Guten Tag,

wir haben letztes Jahr im November zu zweit ein Haus aus den 50ern gekauft. Mit dazu gehörte sämtliches Inventar und ein großer Garten. Da das für uns 2 zu viel Arbeit war, haben wir über MyHammer und ebay Kleinanzeigen nach Unternehmen gesucht die uns behilflich sind. Gefunden haben wir, nach mehreren vor Ort Terminen, eine kleine Firma die uns ein komplett Angebot für Räumung und Gartenarbeit gemacht hat das wir gut fanden und angenommen haben. Vor ausführung habe ich einen Dienstleistungsvertrag aus dem Netz runter geladen, ihn entsprechend dem schriftlichen Angebot der Firma ausgefüllt und wir haben beide unterschrieben.
Es begann auch recht angenehm. Die Firma war täglich vor Ort, ich habe eine Anzahlung gemacht, wir haben uns regelmäßig besprochen usw. Dazu gehörte auch, das alte Munition die im haus gefunden wird an mich übergeben wird damit ich sie der Entschärfung zuführen kann. Die entschärfte Munition sollte dann an Sammler verkauft werden. Die kleine Firma hat diesen mündlich abgesprochenen Wunsch ignoriert. Ich habe mich darüber sehr aufgeregt, das waren einige 100€ Geldwert.
Nach diesem Aufreger ging die Arbeit aber ganz normal weiter. Das Haus wurde fertig geräumt und sie wollten, sobald das Wetter es erlaubt, mit dem Garten anfangen. Das haben sie dann zwischen Weinachten und Silvester 2017 getan. 2 Tage arbeiten, dann nix mehr. Auf Nachfragen meinerseits keine Antworten mehr. Im Februar kommt dann eine Rechnung für geleistete Arbeit.
Wir lehnten die Zahlung ab und forderten die restliche Arbeit laut Vertrag ein. Daraufhin kommt ein Schreiben vom Anwalt. Ich hätte sie beleidigt und sie würden deswegen den Vertrag kündigen. Ist natürlich Quatsch. Sie haben einfach keine Lust mehr auf die Gartenarbeit. Ist wohl mehr als sie dachten.

Meine Fragen dazu:
- Wenn es zum Gerichtstermin kommen sollte, wer trägt die Kosten? Ist es richtig das der "Verlierer" für die Kosten des "Gewinners" aufkommen muss?

Der Dienstleistungsvertrag ist ein Standard Werksvertrag. Eigentlich keine Schlupflöcher.

Kann wer helfen? Wie ist die Rechtslage?

Danke
Matt

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von reeneex):
Die kleine Firma hat diesen mündlich abgesprochenen Wunsch ignoriert.

Sondern was genau gemacht?



Zitat (von reeneex):
Ich habe mich darüber sehr aufgeregt,

Das lief wie genau ab?



Zitat (von reeneex):
Im Februar kommt dann eine Rechnung für geleistete Arbeit.
Wir lehnten die Zahlung ab und forderten die restliche Arbeit laut Vertrag ein.

Und was genau wurde zur Zahlung vereinbart?

Denn wenn der Auftraggeber sich weigert bereits geleistete Arbeit zu vergüten, dann steht da durchaus ein Recht des Auftragnehmers im Raume keine weiteren Leistungen erbringen zu müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reeneex
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

@Harry van Sell

zu 1: Die Firma hat die Patronen selber zu den Beamten der Stadt gebracht. Dort wurden sie vernichtet statt nur entschärft.

zu 2: ich habe mich schriftlich und als Voice Nachricht bei WhatsApp aufgeregt. Keine Schimpfwörter oder ähnliches. Das schlimmste war "verdammte Axt" von meiner Seite. Der Chat und die Voice Nachrichten sind gesichert als Beweis.

zu 3: sie haben für die Arbeit die sie zwischen den Feiertagen gemacht haben eine Rechnung gestellt. Vertraglich vereinbart war Zahlung nach Abschluss. Vorab hatte ich schon freiwillig den anteiligen Teilbetrag für die Hausräumung bezahlt und einen Vorschuss ganz am Anfang.

Ich hoffe diese Infos helfen.

Danke für Deine Zeit
Matt

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
- Wenn es zum Gerichtstermin kommen sollte, wer trägt die Kosten? Ist es richtig das der "Verlierer" für die Kosten des "Gewinners" aufkommen muss?

Im 99% Fall ja.

Es gibt einige wenige Fälle, wo dem nicht so ist (spezielle Dinge wie Arbeitsrecht mal außen vor). Wenn beispielsweise sofort die Klage anerkannt wird und man nachweist, dass die Klage völlig unnötig war. Dann kann das Gericht nach freiem Ermessen die Kosten verteilen.

Worum genau geht es unterm Strich noch? Fordert der Anwalt das restliche Geld ein? Oder wollten die wirklich nur noch aus dem Vertrag herauskommen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von reeneex):
Die Firma hat die Patronen selber zu den Beamten der Stadt gebracht.

Das wäre dann wohl rechtskonform gewesen. In der Regel informiert man bei Munitionsfunden die Behörde und diese holt dann die Munition ab.
Zumindest hätte man sie nicht einer unbefugten Person übergeben dürfen.



Zitat (von reeneex):
Vertraglich vereinbart war Zahlung nach Abschluss. Vorab hatte ich schon freiwillig den anteiligen Teilbetrag für die Hausräumung bezahlt und einen Vorschuss ganz am Anfang.

Dann hat man schon mehr gemacht als vertraglich vereinbart, die Rechnung ist also unbeachtlich.



Zitat (von reeneex):
Ich hätte sie beleidigt und sie würden deswegen den Vertrag kündigen.

Das würde ich zurückweisen. Man solle doch bitte mal substantierte Beweise liefern.
Ansonsten würde ich noch schreiben, das man die unverzügliche Erledigung der restlichten Arbeiten erwartet und dafür eine Frist nach Datum setzen.
Für die Verweigerung würde ich ankündigen, das ich eine andere Frima beauftragen würde und die Differenz als Schadenersatz einfordern und nötigenfalls auch einklagen werde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
reeneex
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Harry van Sell @ mepeisen

Die Kündigung haben wir zurück gewiesen. Laut deren Anwalt ist "verdammte Axt" eine Beleidigung und dieses Firma sieht sich deshalb nicht mehr in der Lage für uns zu arbeiten.
Unser Wunsch ist, das die Arbeit endlich erledigt wird. Wir haben, wie Du es schon schreibst, Termin gesetzt und Angebote anderer Firmen eingeholt. Diese Firma hat einen Anwalt der alles extrem verzögert. Es geht seit Februar!!! Deswegen meine Frage nach den Gerichtskosten. Ich will endlich zu potte kommen.

Matt

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Merkwürdige Ansicht. Eine Beleidigung ist personenbezogen bzw. gruppenbezogen. Verdammte Axt ist unbestimmt oder hattest du sie als "Verdammte Axt" beschimpft, beispielsweise "Dumm wie eine verdammte Axt". Das würde einiges erklären ;-)

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Die Fa. hat ein außerordentliches (hier verhaltensbedingts) Kündigungsrecht für sich in Anspruch genommen.

Ob dieses Kündigungsrecht greift, steht auf einem anderen Blatt. Diese Frage aber gerichtlich klären zu wollen, halte ich für sehr ambitioniert, denn immerhin gibt es wohl einige Mitarbeiter, die hier als Zeuge aufgerufen werden können. Aber dass müsst ihr wissen.
Es deutet alles darauf hin, dass die bei einer Klage unterlegene Partei sämtliche Kosten des Rechtsstreites zu tragen hat - auch die etwaiger Zeugen.

Rechnung:
Was hat die Fa. abgerechnet?
A) Nur die bisher erbrachte Leistung?
B) will sie den vollen vorher vereinbarten Preis haben?

Zitat (von reeneex):
Die kleine Firma hat diesen mündlich abgesprochenen Wunsch ignoriert. Ich habe mich darüber sehr aufgeregt,


Mündliche Absprachen haben den Nachteil, dass sie im Zweifel nicht bewiesen werden können. Hinzu kommt: ein Wunsch kann erfüllt werden, ein Anspruch darauf besteht nicht. Ob sie den Wunsch überhaupt erfüllen durften, hab ich nicht geprüft.

Berry

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#8
 Von 
reeneex
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

@mepeisen es war lediglich "verdammte axt, das war mein neuer herd" bezogen auf den wert der patronen. die "beleidigung" erfolgte in einem whatsapp chat. liegt also als nachweis vor.
@sirberry die firma hat den inhalt der mündlichen absprache im chat bestätigt. insofern steht dieser fakt nicht zur diskussion. die "beleidigung" ist nicht existent. inwiefern ist es da ambitioniert den vertrag gerichtlich durchsetzen zu wollen?

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
es war lediglich "verdammte axt, das war mein neuer herd" bezogen auf den wert der patronen.


Ist immer noch ein Teil, der aus dem Zusammenhang gerissen ist.
Wie lautet der Text davor und danach ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Deine Ausgangsfrage war, ob du die Vertragserfüllung gerichtlich durchsetzen kannst

Dazu ein klares nein, denn du kannst keinen anderen zur Arbeit zwingen.
Wenn sie nicht mehr wollen, wollen sie nicht.

Das Ergebnis einer Klage muss vollstreckbar sein.

Zitat (von reeneex):
verdammte axt,
mag bei Dir umgangssprachlich zum Wortschatz gehören. In Geschäftskorrespondenz gehört es sicher nicht. Wobei ich allerdings auch davon ausgehe, dass das alleine nicht zur folgenlosen fristlosen Vertragskündigung berechtigt.

Einige Fragen sind bisher nicht beantwortet.

Berry

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#11
 Von 
reeneex
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

@SirBerry

mit gerichtlich durchsetzen bezog ich mich auf die Möglichkeit die Firma zur Vertragseinhaltung zu zwingen. Also entweder den Job selber machen oder für die Mehrkosten aufkommen.

Welche sind die nicht beantworteten Fragen?


Matt

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von reeneex):
Welche sind die nicht beantworteten Fragen?


z.B.
Zitat (von Sir Berry):
Rechnung:
Was hat die Fa. abgerechnet?
A) Nur die bisher erbrachte Leistung?
B) will sie den vollen vorher vereinbarten Preis haben?



Zitat (von reeneex):
mit gerichtlich durchsetzen bezog ich mich auf die Möglichkeit die Firma zur Vertragseinhaltung zu zwingen. Also entweder den Job selber machen oder für die Mehrkosten aufkommen.


Selber machen wäre Vertragseinhaltung, für die Mehrkosten aufkommen (welche Mehrkosten) hat mit Vertragseinhaltung aber nichts mehr zu tun.

Falls meine obige Frage mit A) beantwortet wurde, resultiert daraus doch auch noch ein quasi Guthaben.

Berry

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Üblicherweise würde man doch die Arbeit anmahnen und die Auftragsvergabe mit Schadensersatz der Mehrkosten ankündigen, dann die Auftragsvergabe an andere durchziehen und den Schadensersatz einklagen.

Damit ist ein "Einklagen der Vertragserfüllung" nicht mehr auf dem Tisch.

Bei der Auftragsvergabe an andere Dienstleister muss man allerdings wiederum die Schadensminderungspflicht beachten. Also ggf. mehrere Angebote einholen usw.

Signatur:

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