Dektivierungsgebühren Handyvertrag

20. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
hähnlein
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dektivierungsgebühren Handyvertrag

Ich habe nach Ablauf von 24 Monaten meinen Handyvertrag fristgerecht gekündigt. Jetzt verlangt mein Anbieter eine "Deaktivierungsgebühr" von mir. Soviel ich weiß, ist so eine Gebühr nicht rechtens. Kann mir jemand sagen, wo das genau steht. Andreas H

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Urteil:

Der Mobilfunkanbieter E-Plus darf für die Deaktivierung von Anschlüssen keine pauschale Gebühr in Höhe von 74,75 Mark verlangen. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherschutzvereins Berlin (VSV) statt. Die Gebühr sei unangemessen hoch. Die Klausel sei schon deshalb unwirksam, weil sie keine Ausnahme für den Fall vorsehe, daß E-Plus die Vertragsbeendigung selbst zu vertreten habe. Außerdem nehme sie den Kunden die Möglichkeit, im konkreten Einzelfall nachzuweisen, daß der angemessene Betrag wesentlich niedriger sei.
Das Oberlandesgericht Schleswig hatte dagegen im letzten Jahr eine Deaktivierungsgebühr der Firma MobilCom in Höhe von 78,20 Mark für zulässig erklärt. Dabei handelte es sich aber um den Betrag, den die Firma selbst an die Netzbetreiber D1 und D2 für eine Deaktivierung zahlen mußte. E-Plus betreibt ihre Netz dagegen selbst. Nach dem Urteil des Potsdamer Landgerichts ist auch die Rücklastschriftgebühr von 30 Mark in den Geschäftsbedingungen von e-plus unzulässig.

(LG Potsdam von 1997 - 2 O 491/97 )

Die Rechtsprechung ist nachwievor uneinheitlich. Die allg. Tendenz geht wohl dahin, pauschale Gebühren für unzulässig zu erklären, nachweisbare Kosten für Kontoauflösung bzw. Nr.-Löschung hingegen zuzulassen.
Wer den Gang zum Anwalt scheut, sollte etwaige Zahlungen allenfalls unter Vorbehalt vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Sabine2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe seinerzeit ähnliches erlebt mit E-Plus. Vor dem Urteil!
Ich habe diese Gebühr nicht bezahlt und denen einfach einen Brief geschireben, dass ich dazu auch nicht bereit bin. Hat gelangt. ICh würde mich an deiner Stelle auf ads besagte Urteil beziehen. Hilft bestimmt. Wenn du dich als kundig ausgibnst, lassen sie es meistens bleiben mit den Forderungen, habe ich festgestellt.

Probiers einfach aus.
Viel Glück.

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