Debitel - Grundgebühr nach vertragsverlängerung plötzlich höher

29. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)
Debitel - Grundgebühr nach vertragsverlängerung plötzlich höher

Nach Vertragsverlängerung nach 2 Jahren soll ich plötzlich statt 5€ plötzlich 20€ GG zahlen. Den Vertrag habe ich über Handybude mit damals Talkline geschlossen. Mogelkom meint das war ein 24x15€ Rabatt. Im vertrag steht nur "o2 direkt M 5 Euro". Sonst sehe ich gar nix über Preise oder Rabatte. Von der Erhöhung habe ich gar nix gewusst, sonst hätte ich den Vertrag natürlich gekündigt.
Jetzt drohen sie mit der Sperre, da ich letzte Rechnungen nicht bezahlt habe. Momentan sind nach dessen Angaben 87€ offen.

- Kann man gegen der GG Erhöhung vorgehen?
- Wenn's klappt und ich dann zuviel Geld gezahlt habe - kann ich es zurückholen?
- Kann ich die Sperre abwenden ausser die volle Summe bezahlen?

-- Editier von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen am 29.07.2016 07:50

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)

Wenn man nicht die Tarifunterlagen hat, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig waren, dann kann man weder einen vernünftigen Rat geben, noch die Aussichten eines rechtlichen Vorgehens einschätzen.
Gerade bei "Lock-Angeboten" war und ist es allerdings nicht unüblich, dass der günstige Preis nur während der Mindestvertragslaufzeit gilt. Ob das hier auch so ist, dafür bräuchte man die Tarifunterlagen von damals ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

drkabo, wo kann man sie denn auftreiben?

Was ist mit den Punkten 2 und 3?

In dem Angebot war jedenfalls nichts davon zu lesen. Was muss man also aufheben, wenn man einen Handyvertrag abschliesst?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
Was muss man also aufheben, wenn man einen Handyvertrag abschliesst?

Aufheben muss man nichts. Absolut nichts.

Sollte es aber Unstimmigkeiten bezüglich der Absprachen geben, wäre es zu Beweiszwecken günstig das man möglichst alles aufhebt was mit der Sache zu tun hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aufheben muss man nichts. Absolut nichts.

Sollte es aber Unstimmigkeiten bezüglich der Absprachen geben, wäre es zu Beweiszwecken günstig das man möglichst alles aufhebt was mit der Sache zu tun hat.

Ja, das ist auch klar. Und was sollte man aufheben?

Was ist mit der Sperre?
https://dejure.org/gesetze/TKG/45k.html §2
Wenn ich die Schulden unter 75€ bringe, dürfen sie keine Sperre verhängen?



-- Editiert von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen am 29.07.2016 21:01

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das ändert doch alles nichts an den fortlaufenden Grundgebühren, die jetzt auf dem normalen Niveau sind. Den Tarif kann man sicher nachlesen (Debitel-Portal). Die Abweichung zur Rechnung sind eben die Lockrabatte. Dazu hätte man 20 Monate Zeit gehabt dies zu klären. Jetzt ist es zu spät.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#6
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Den Tarif kann man sicher nachlesen (Debitel-Portal)

Würdest du das für mich übernehmen? In dem Handybude schreiben und im vertrag mit Talkline heisst der Tarif "direkt Flat M 5.00 Euro".
Was 20 Monaten damit zu tun haben verstehe ich nicht.

Die Zeit brauche ich um mir einen Anwalt zu suchen.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du hast den von dir unterschriebenen Original-Vertrag noch vorliegen? Da sind die 20€ nirgendwo erwähnt? Dann gelten die auch nicht. Also vorausgesetzt, dass da wirklich die 5€ im Vertrag stehen.

Es gelten im Zweifel zuerst mal die Sachen, die im Vertrag selbst stehen.
Erst wenn dort auf nach 24 Monate wegfallende Rabatte oder auf die allgemeinen Tarifbeschreibungen hingewiesen wird, erst dann müsste man sich die auch anschauen und erst dann würde die auch gelten.

Ich würde den unstrittigen teil zweckgebunden so schnell wie möglich bezahlen. Dann würde ich der Rechnung schlüssig widersprechen und ankündigen, dass ich bei einer Sperre wegen Leistungsverweigerung fristlos kündigen würde. Dann ist man wenigstens aus dem Vertrag draußen, den man offensichtlich zu dem Preis nicht will.

Wenn im Ursprungsvertrag allerdings der Rabatt erwähnt ist und dass es sich nach 24 Monaten erhöht, dann klappt das nicht. Dann hätte man es sich daher ggf. genauer durchlesen sollen. Ob da im Nachhinein etwas wegen arglistiger Täuschung geht, liegt wieder an der Frage, wie das ursprüngliche Angebot aussah.

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
Zitat (von Mr.Cool):
Den Tarif kann man sicher nachlesen (Debitel-Portal)

Würdest du das für mich übernehmen?

Geht ja schlecht, da ich nicht Deine Zugangsdaten zum Portal habe. In Deinem persönlichen Zugang steht alles in übersichtlicher Weise drin - wetten?
Die Händler bieten die Verträge nach meinen Erfahrungen in vollkommen transparenter Weise an. Sogar meist besser als die Original-Anbieter. Wenn Du auf ein solches, vollkommen klares Angebot eingegangen bist, sehe ich wenig Chancen für Reklamationen. Die 20 Monate kommen daher, da man eigentlich genau die Zeit hat um vorsorglich so einen Vertrag zu kündigen.

Beispiel eines aktuellen Angebotes:
Mobilcom-Debitel o2 Comfort Allnet 1000 MB 6,99 Euro Aktion
Highlights
➥Monatlich 6,99 € statt 19,99€ (24 Mon. gültig)
➥Flatrate ins dt. Festnetz
➥Flatrate in alle dt. Mobilfunknetze
➥LTE Internet Flatrate 1.000 MB
Basis-Grundgebühr 19,99 EUR/Monat
- Rabatt (24 Monate gültig) 13,00 EUR/Monat
Gesamt-Grundgebühr 6,99 EUR/Monat
Grundgebühr ab 25. Monat 19,99 EUR/Monat
Einmaliger Anschlusspreis 39,99 EUR

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#9
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

@mepeisen

Also im Vertag mit Talkline (das einzige Teil wo auch mein Unterschrift steht, ging über Handybude) steht:

Zitat:

Angaben zu Netz- und Tarifwahl. Vertragslaufzeit 24 Monate.
[x] o2

direct Flat M 5.00 Euro

(weiter kommen Handybude Rabatte)


Sonst werden die Preise nirgendwo erwähnt. Es ist auch nicht erwähnt worden dass 5€ ein Rabattpreis ist.

Zitat (von mepeisen):
Ich würde den unstrittigen teil zweckgebunden so schnell wie möglich bezahlen. Dann würde ich der Rechnung schlüssig widersprechen und ankündigen, dass ich bei einer Sperre wegen Leistungsverweigerung fristlos kündigen würde. Dann ist man wenigstens aus dem Vertrag draußen, den man offensichtlich zu dem Preis nicht will.

Der Vertrag wurde im Februar 2016 verlängert, somit habe ich die GG die ich erwartet habe (5€x 12 Monaten = 60€) längst bezahlt.

Wie kann ich denn den Vertrag fristlos kündigen? Geht das?

Wenn ich der Rechnung widerspreche, was passiert dann? Dürfen sie dann nicht mehr sperren?

@Mr.Cool
Meinst du das https://www.mobilcom-debitel.de/api/ps/documents/flyer/DFMO2? Habe ich unter Mein mobilcom-debitel > Meine Verträge > Vertragsdetails



-- Editiert von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen am 31.07.2016 00:11

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von (weiter kommen Handybude Rabatte)[/quote):


Und wenn bei den Rabatten die 24 Monate stehen, dann gelten die nur 24 Monate und ab dem 25. Monat wird es teuer. Schau also noch mal genau hin! Aus dem Tarifdatenblatt gehen die Tarifkonditionen hervor. Nur wenn man einen dauerhaften Rabatt nachweisen kann, wird man gegen Talkline gewinnen.

-- Editiert von Mr.Cool am 31.07.2016 10:41

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#12
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Flo Ryan
Nein! Ganz und gar nicht! Definitiv nicht!
Der Rabatt von Handybude war die einmalige Erstattung!

Mr.Cool
Im Vertrag steht nicht mal dass 5€ ein Rabattpreis sei!

Hilft mir jemand ein wenig Zeit zu gewinnen? Dann kann ich mir einen Anwalt nehmen.

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#13
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Welches Rechtsgebiet ist das? Vertragsrecht? Oder reicht Zivilrecht?

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#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Schwierig abzuschätzen wie es ausgehen wird. In den letzten 3 Jahren habe ich keinen Fall mehr gesehen in dem die Preisangabe für die ersten 24 Monate und danach nicht erkennbar war. Die Falle könnte noch bei Auftragsbestätigung o.a. lauern. Zu denken gibt mir auch das Tarifinformationsblatt in Deinem Portal mit der hohen Monatsgebühr. Auch da lauert das Risiko, das darauf Bezug genommen wird. Oder auch der Punkt Erstattung (=Rabatt Monat 1-24).

Zitat:
Der Rabatt von Handybude war die einmalige Erstattung!
Wie hoch war die Erstattung?

Seriös wird man das nur bei Sichtung aller Unterlagen und mit Blick ins Portal beurteilen können. Da im Portal aber der "richtige" Preis steht, sehe ich die Chance bei 50:50 zu gewinnen. Durch geschicktes Verhalten mit Reklamationen und fristloser Kündigung wird man aber schnell aus dem Vertrag kommen und zu 90% nicht weiter 12 Monate gebunden sein.

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
in dem die Preisangabe für die ersten 24 Monate und danach nicht erkennbar war [...] Zu denken gibt mir auch das Tarifinformationsblatt

Zu bedenken ist aber auch, dass der Gläubiger nachweisen muss, dass irgendwelche zusätzlichen Angebotsblätter oder Tarifinformationsblätter wirksam in den Vertrag eingebunden sind (so wie er ja auch die Einbindung allgemeiner AGB nachweisen muss).
Denn wenn die nicht wirksam eingebunden sind, nicht beispielsweise darauf verwiesen wird (*), dann gilt das, was im Vertrag steht und da schwört der TE, dass dort 5€ stehen und keine Sternchen und keine monatlichen Rabatte o.ä.

Zitat:
Seriös wird man das nur bei Sichtung aller Unterlagen und mit Blick ins Portal beurteilen können

Richtig.
(*) Und ich habe schon gesehen, dass direkt neben dem eingetragenen Preis im Vertrag die Anmerkung steht "Dieser Preis beinhaltet Rabatte gemäß aktuellen Tarifinformationen" oder ähnliche Wortlaute. Das wäre dann meiner Ansicht nach eine wirksame Einbindung von zusätzlichen Tarifinformationen. Ohne geht es aber nicht, denn am Ende gibt es einen Vertrag und der ist so wie vereinbart von beiden Seiten zu erfüllen. Alles andere ist eine Vertragsänderung und die kann nicht einseitig erfolgen.

Und wenn ein Anbieter etwas für 5€ pro Monat anbietet und darüber Verträge abschließt, dann kann er sich nicht später darauf berufen, dass der Preis nicht mehr gilt, weil es nie einen 5€ Tarif gab und es nur ein Lockangebot war. 5€ sind 5€ und keine 20€.

-- Editiert von mepeisen am 01.08.2016 11:26

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#17
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Noch ein Hinweis:
Mit Debiltel ist sicher ein Vertrag über den Nominalbetrag zustande gekommen, der zeitbegrenzt rabattiert wurde. Es wird immer dann schwierig, wenn ein Händler dazwischenhängt. Er wird sicher als Erfüllungsgehilfe anzusehen sein. Dennoch bleibt der Ärger mit Debil-tel und das man dann u.U, auch noch mit dem Händler rumstreiten muß, was er am Vertrag verzapft hat. Vielleicht wäre es aber gut den Händler anzuschreiben wegen dem Vertragsproblem. Vielleicht räumt man dort sogar einen Fehler ein und dann lenkt auch Debil-Tel ein.

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#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
TE hat schlicht keinen Plan, was er damals unterschrieben hat.

Das ist deine Behauptung.
Der TE, der den Vertrag ja vorliegen hat, behauptet das Gegenteil.

Und entweder wir gehen davon aus, dass der TE lügt oder dumm wie ein Brett ist oder wir diskutieren den fiktiven Fall, dass der TE die Wahrheit sagt.

Da hilft auch kein "Du meine Güte, die haben das schon immer so gemacht".

Zitat:
Es wird immer dann schwierig, wenn ein Händler dazwischenhängt

Eigentlich nicht. Verträge und Abreden zwischen zwei Parteien (Zwischenhändler und Debitel) zu Lasten Dritter (Kunde) sind grundsätzlich per Grundgesetz verboten (Privatautonomie).
Es zählt das, was unterschrieben wurde. Nur dann, wenn der TE einen Vermittlervertrag mit Versprechungen unterzeichnet hat und dann nochmals mit Debitel etwas völlig anderes, erst dann wird's ggf. kompliziert.

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#19
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Entgegen allen Behauptungen hier hat mein Anwalt es gewonnen. Hat aber was gekostet. Also für mich heisst es - nie wieder Mogelcom!

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#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung. Im übrigen haben nicht alle geschrieben, es sei aussichtslos. ;-)

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#21
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
Entgegen allen Behauptungen hier hat mein Anwalt es gewonnen. Hat aber was gekostet. Also für mich heisst es - nie wieder Mogelcom!


Glückwunsch! Hier wurden keine gegenteiligen Behauptungen aufgestellt, sondern es wurden konstruktiv Bedenken geäussert, die oft helfen die eigene Situation besser einzuschätzen. Ärgerlich ist natürlich das es "was gekostet" hat. Wurde das über ein Verfahren gelöst oder lediglich durch Schriftverkehr?

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#22
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Hier wurden keine gegenteiligen Behauptungen aufgestellt

Also doch. Dass ich blöd bin und nicht lesen kann was in dem Vertrag steht und dass ich nicht weiss was ich unterschrieben habe. Und natürlich dass ich keine Chance habe und alles brav bezahlen muss.

Das wichtigste Satz hier war der:

Zitat (von mepeisen):
Zu bedenken ist aber auch, dass der Gläubiger nachweisen muss, dass irgendwelche zusätzlichen Angebotsblätter oder Tarifinformationsblätter wirksam in den Vertrag eingebunden sind (so wie er ja auch die Einbindung allgemeiner AGB nachweisen muss).


Irgendwo hier stand doch "Gläubiger muss Anspruch nachweisen"? Ich kann es fast schwören. Jedenfalls, das könnten sie nicht und haben die Sache aufgegeben, worüber wir von Anwälten der Gegenseite informiert wurden.

Auf jeden Fall ist das VERDAMMT viel Stress für einen Vertrag, der ursprünglich ein ganzes Euro (!) pro Monat kosten sollte.

-- Editiert von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen am 17.07.2018 19:04

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#23
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

mepeisen, ich musste mich trotzdem an einen Anwalt wenden, aber danke dass du mich hier unterstützt hast.

Mr.Cool, nach (zeitlich) langem Schriftverkehr. Ich zahlte noch ~15€ zuviel an die, diverse Mahnkosten, 15€ Anwaltsgebühr + mir wurde 2 Monate vor Vertragsende der Anschluss gesperrt. Aber jetzt ist es vorbei.

Oh Gott, wenn ich mich daran nur erinnere, muss ich kotzen.

-- Editiert von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen am 17.07.2018 20:05

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#24
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Weiss jemand, warum ich hier Kosten nicht bezahlen musste, die länger als vor 2 Monaten in Rechnung gestellt wurden?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Weiss jemand, warum ich hier Kosten nicht bezahlen musste, die länger als vor 2 Monaten in Rechnung gestellt wurden?

Du meinst Kosten verbunden mit dem Vertrag?
Keine Ahnung, es gibt erst mal keinerlei Sinn, was da die Zeit "2 Monate" für einen Einfluss haben soll.
Um welche Kosten geht es denn da? Mahngebühren oder was für Kosten?

Signatur:

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#26
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Alle - erhöhte Grundgebühr und bestimmt waren da irgendwelche Mahngebühren/Zinsen.
2 Monate ist doch die Zeit, in der man einer Rechnung widersprechen kann, oder?

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#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du meinst wohl §45i TKG . Das bezieht sich IMHO nur auf die eigentlichen Telefon- und Datenverbindungen. Nicht auf so Dinge wie die eigentliche Grundgebühr.

Signatur:

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