verjährt eine darlehnsforderung oder nicht?
der fall!
nach über 4 jahren bezieht sich x auf einen dahrlehnsvertrag mit y. eine tilgung oder irgendwelche andere zahlungen wurden im zeitraum von 4 jahren nie geleistet, aber auch nie gefordert. nun möchte x den betrag auf einmal zurück.
vielen dank für die hilfe
Darlehnsforderung - Verjährung?
15. April 2004
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Frage vom 15. April 2004 | 19:05
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 1x hilfreich)
Darlehnsforderung - Verjährung?
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#1
Antwort vom 15. April 2004 | 21:12
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 3x hilfreich)
Verjährung beginnt mit Fälligkeit der Forderung. Das Darlehen ist zur Rückzahlung fällig nach vereinbartem Zeitablauf bzw. nach Kündigung. Das hat es hier offenbar bis kürzlich nicht gegeben, daher lief auch keine Verjährung.
Ergo: Hier ist wohl nichts verjährt. Unabhängig von der Frage, wie lang die Verjährungsfrist denn wäre.
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