Darlehensvertrag zwischen Privatleuten

2. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
snboy2010
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 17x hilfreich)
Darlehensvertrag zwischen Privatleuten

Guten Morgen. Ich bitte um eine kleine Unterstützung bei der Erstellung eines Darlehensvertrages zwischen Privatleuten.
Hintergrund:
Eine befreundete Familie hat uns um eine Leihe von 5000,0€ auf eine Laufzeit von einem Jahr gebeten. Nun möchte ich einen Darlehensvertrag aufsetzen.
Im Internet findet man viele Musterverträge zum ausfüllen. So weit so gut. Nun gibt es in jedem dieser Verträge einen Punkt "Sicherheiten". Wir sind zwar schon lange mit der Familie, auch sehr eng, befreundet, dennoch möchte ich diesen Punkt nicht leer stehen lassen. Gleichzeitig möchte ich Fragen an die Familie vermeiden, wie z.B. womit bzw. mit welchen Gegenständen diese die Summe sichern möchten. Für mich ist eine zu intime Frage und könnte auch von einigen falsch verstanden werden.
Meine Frage:
Reicht es aus bzw. ist es rechtlich diesen Punkt z.B. so zu befühlen:
- Bei Zahlungsunfähigkeit behält sich der Darlehensgeber das Pfandrecht auf Privateigentum des Darlehensgebers im Wert des Darlehensbetrages vor.

Vielen lieben Dank schon mal für die Beantwortung dieser Frage.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von snboy2010):
Bei Zahlungsunfähigkeit behält sich der Darlehensgeber das Pfandrecht auf Privateigentum des Darlehensgebers im Wert des Darlehensbetrages vor.

Das gibt nur die gesetzliche Lage wieder - ist also überflüssig.

Wenn es keine Sicherheiten gibt, dann streicht man den Absatz einfach raus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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