Darlehen

3. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
levion
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Darlehen

Hallo Liebe Community.

Ich bin mir etwas unsicher in welches Unterforum mein Problem gehört, dieses Scheint mir am ehesten zusteffend.

Eine Freundin hat mir erzählt, dass sie finanzielle Schwierigkeiten hat. Ihr ex hat Schulden gemacht mit einem Vertrag der auf ihrem Namen lief. Ihr Konto wurde gesperrt und man drohte ihr mit einem wöchendlichen Gefängnisaufenthalt, da sie nicht zahlen konnte. (Mittlerweile glaube ich ihr nicht und nichts mehr aber das ist ein anderes Thema)
Ich wollte helfen und habe ihr 480 Euro überwiesen. Zeitlich gesehen wurde es mit einem Schriftlichen Vertrag zu knapp und ich kenne sie schon etwas länger und habe nicht erwartet, das Geld nicht wiederzusehen. In der Überweisung habe ich Verwendungszweck als Darlehen eingetragen. Dann hat man mir gesagt, dass ihr ein Fehler unterlaufen ist und ich auf das gesperrte Konto überwiesen habe. Da habe ich ihr nochmal 480 Euro überwiesen auf ein zweites Konto (ebenfalls mit Darlehen als Verwendungszweck). In sehr vielen Sms beteuert sie auch immer wieder wie dankbar sie ist, und dass ich das Geld SOFORT wieder bekommen würde, wenn das Konto wieder frei sei. Nun nimmt die Geschichte ihren lauf und ihr Handy wurde geklaut, und mehrere Krankenhausaufenthalte folgten, was ich ebenfalls alles nicht glaube. Kontakt habe ich ganz selten über Offlinenachrichten per Icq. Sie schreibt mir sie hätte überwiesen und das Geld sei auch abgegangen, aber eine Kopie des Kontoauszuges habe ich von ihr nicht per Mail erhalten, obwohl sie auch hier meinte sie hätte es mir 3 mal geschickt. Nun habe ich ihr mit Mahnungen und Anwalt gedroht, aber es kam als Antwort nur, dass sie nun 2 Wochen in der Reha sei. Ich nehme an ich werde noch weiterhin auf mein Geld warten müssen, wenn ich nicht etwas unternehme.

Da ich mich nicht sehr gut mit solchen Fragen auskenne (sonst wär ich wahrscheinlich auch skeptischer gewesen) ist meine Frage nun, wie komme ich wieder an mein Geld.
In den Überweisungen steht ja, dass es als "Darlehen" gedacht ist. Ebenfalls haben wir ja einen mündlichen Vertrag. Schreibe ich ihr jetzt 3 Mahnungen und wenn nichts kommt gehe ich zu einem Anwalt?
Und wenn ja, wie geht das mit den Mahnungen? Wie lange wartet man auf eine Antwort bevor man die Nächste schreibt? Was kostet mich der Anwalt? Und habe ich überhaubt eine richtige Chance meine 1000 Euro wieder zurückzubekommen?
(Über ein festes Einkommen verfügt sie im Moment)


Vielen herzlichen Dank schon im Vorraus für die Antworten!

Viele Grüße, Levi

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

In einer Mahnung setzt man eine Zahlungsfrist - üblicherweise 14 Tage. Danach können Sie erneut mahnen oder ins gerichtliche Mahnverfahren übergehen. Dazu brauchen Sie keinen Anwalt. Lesen Sie einfach mal die Wikipediaseite "Mahnverfahren".
Und ob Sie "überhaupt eine Chance" haben - wer soll das wissen? Wenn Sie die Arbeitsstelle kennen und die Dame über 1000 Euro im Monat verdient, sollte eine Lohnpfändung machbar sein. Abgesehn davon gibt es natürlich auch Leute, die schon auf einen gerichtlichen Mahnbescheid hin zahlen, ohne daß der Gläubiger überhaupt einen Gerichtsvollzieher in Marsch setzen muß.

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-- Editiert muemmel am 03.04.2012 14:09

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

zuerste einmal, da im Verwendungszweck "Darlehen" steht, war es auch ein solches.

Ich würde jetzt (beweisbar!) das Darlehen fällig stellen und eine Frist von ein paar Wochen zur Rückzahlung setzen; dabei kann durchaus schon mal mit einem Mahnbescheid gedroht werden.
Wenn das Geld dann bis zum Fristende nicht eingegangen ist (und auch kein anderes Angebot, etwa Ratenzahlung, von der Schuldnerin gekommen ist), dann beantragst du den Mahnbescheid auch.
Wird dem nun nicht widersprochen, hättest du einen vollstreckbaren Titel und könntest pfänden lassen.
Bei einem Widerspruch muss du hingegen klagen, mit diversen Risiken, die Chancen stehen aber auch dafür recht gut, soweit man das von hier aus sagen kann.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
levion
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie genau stelle ich das Darlehen "beweisbar" fällig?
Ein Brief an ihre Addresse indem ich zwei oder drei Wochen Frist setzte, davon eine Kopie mache und von der Post den Versand bestätigen lasse? Habe sowas noch nie gemacht.

Danke für eure Hilfe!

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ein Brief an ihre Addresse indem ich zwei oder drei Wochen Frist setzte, davon eine Kopie mache und von der Post den Versand bestätigen lasse? Habe sowas noch nie gemacht.
Das wird die Post eher nicht machen, aber versuchen kannst du es natürlich. Alternativ kannst du auch irgendjemanden in der Postfiliale ansprechen, der dir auf der Kopie unterschreibt, dass du genau das gleiche Schreiben in seinem Beisein kuvertiert und abgegeben hast (mit der Aussicht auf Zeugengeld in einem späteren Prozess findet sich da häufig jemand).

Und ich würde ein Einwurfeinschreiben nehmen (sonst heißt es nachher, der Brief wäre nicht angekommen), vielleicht gleich mit einem beiliegenden Antwortschreiben, wo sie etwa auswählen/ankreuzen kann, ob sie in einer Rate oder doch in mehreren zahlen will.
Wie schnell du das Geld bekommst, dürfte dir in diesem Fall ja mehr oder weniger egal sein, hauptsache es kommt überhaupt. Wenn sie aber antwortet, hast du den Beweis für den Zugang (das ist der Trick).

Ganz sicher wäre die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher, kostet aber wieder etwas mehr.

MfG Stefan


-- Editiert reckoner am 03.04.2012 15:12

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Schreibe ich ihr jetzt 3 Mahnungen


Glücklicherweise - und erstaunlicherweise - ist dieser alte Rechtsirrtum tatsächlich so gut wie ausgerottet. Schon die erste Mahnung setzt mit Fristablauf in Verzug, es bedarf keiner zweiten oder gar dritten.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
levion
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo liebe Community.

Ich war jetzt eben bei der Post und leider unterschreiben sie mir nichts auf die Kopie für das Fälligkeitsschreiben. So ist es mir nicht möglich "beweisbar" eine Fälligkeit zu stellen. Sie meinte müsste ich mich an die Polizei/ Anwalt wenden. Meine Frage ist jetzt: Wie gehe ich weiter vor? Muss ich nen Anwalt einschalten? Gehe ich bei der Polizei vorbei?
Oder doch ein anderer weg? Vieleicht gleich über das Mahnverfahren?

Ich freue mich sehr über eure Hilfe!

Mfg Levi

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo Levi,

quote:
Ich war jetzt eben bei der Post und leider unterschreiben sie mir nichts auf die Kopie
Hatte ich ja befürchtet.

quote:
Sie meinte müsste ich mich an die Polizei/ Anwalt wenden.
Anwalt OK (aber auf deine Kosten), aber was die Polizei damit zu tun haben soll? Die werden das genauso wenig machen.

quote:
Wie gehe ich weiter vor?
Hast du denn niemanden, der dich als Zeuge zur Post begleiten kann? Am besten aber kein naher Verwandter, eher ein Kumpel, Arbeitskollege, Nachbar o.ä.
Dieser Zeuge sollte dann bestätigen, dass das Einschreiben aufgegeben wurde und auch, was für ein Schreiben darin war.

Oder wie ich schon geschrieben hatte: Du trickst die Freundin ein wenig aus, indem du ein Antwortschreiben dazulegst. Wenn du das dann unterschrieben zurück erhälst, hast du den Zugangsbeweis. Es muss natürlich irgendwie Sinn machen, also sollte sie eine gewisse Entscheidung treffen müssen (z.B. wieviele Raten).

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie genau stelle ich das Darlehen "beweisbar" fällig? <hr size=1 noshade>


Sie schreiben,
a) dass das Darlehen zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt wird. Das wäre nach §488 BGB drei Monate nach Zugang der Kündigung.
b) Außerdem setzen Sie ein Zahlungsfrist ("ich erwarte die Rückzahlung bis spätestens xxx") von mindestens zwei Wochen (eher etwas mehr).

D.h. wenn Sie jetzt losschicken:
a) Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
b) Zahlungsfrist: 8.8.2012

quote:<hr size=1 noshade>Ich war jetzt eben bei der Post und leider unterschreiben sie mir nichts auf die Kopie für das Fälligkeitsschreiben. So ist es mir nicht möglich "beweisbar" eine Fälligkeit zu stellen. <hr size=1 noshade>


Man kann's natürlich auch kompliziert machen.

Es geht hier ausschließlich darum, dass es irgendjemanden gibt der im Streitfall bezeugen kann dass in dem abgeschickten Umschlag auch eine Mahnung war. Geh' mit einem Freund zum Copyshop. Macht eine Kopie des Schreibens. Der Freund steckt beides ein.

Auf der Post tütest Du den Brief vor seinen Augen ein. Du gibst das Einschreiben mit ihm zusammen ab und er Freund bestätigt das ganze (also "er hat eine Kopie genau dieses Briefes abgeschickt") unter Nennung der Sendungsnummer des Anschreibens auf der Kopie.

Kopie, Sendungsbeleg und Ausdruck der Sendungsverfolgung aufheben für ein eventuelles Verfahren.

Ist zwar m.E. unnötig kompliziert (habe noch nie von jemand gehört der tatsächlich mit der "es war nur ein leeres Blatt Papier drin"-Masche durchgekommen wäre) aber wenn man auf Nummer sicher gehen will - so geht's.

Ein Anwalt sollte nicht eingeschaltet werden da man vor dem Verzug (also Ablauf der ersten Frist) die Kosten selbst tragen muss.

Ob ein Prozess Sinn macht hängt vom Einkommen und den Verbindlichkeiten der Dame ab. Ich sehe hier ziemlich schwarz. Das ist eine typische Masche von Serienschmarotzern.



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