Darlehen / Verjährung

25. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
klotz
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 44x hilfreich)
Darlehen / Verjährung

Guten Tag,

ich habe folgende frage:

ein privates darlehen wird im jahr 2000 zwischen A und B vereinbart. B zahlt an A monatliche raten. im jahr 2002 zahlt B einen grösseren betrag, damit ist das darlehen aus sicht des B ausgeglichen. A gibt daraufhin den kfz-brief des fahrzeuges, für das das darlehen gedacht war, an B heraus. im darlehensvertrag wurde extra vermerkt: "bis zur vollständigen begleichung der summe bleibt der kfz-brief bei A".

nun im jahr 2005 stellt A forderungen, dass das darlehen nicht vollständig beglichen wäre.

ist hier ggf. eine verjährung eingetreten?

kann B sagen: wenn das darlehen nicht beglichen wäre, hätte A den kfz-brief nicht herausgegeben? somit musste B auch davon ausgehen, dass die summe vollständig beglichen ist...

wer muss in so einem fall was beweisen?

für ihre meinungen vielen dank...

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallo!

Der Darlehensgeber muß beweisen, daß ihm noch ein Rückzahlungsanspruch zusteht. Der Darlehensnehmer muß beweisen, daß bzw. inwieweit das Darlehen bereits zurückgezahlt wurde.

Wer nun Recht bekommen wird, läßt sich so ohne Weiteres nicht sagen.

Auch zur Verjährung läßt sich schwer etwas sagen.
Wenn das Darlehen 2002 gekündigt worden ist, dann verjähren evtl. noch bestehende Rückzahlungsansprüche mit Ablauf des 31.12. 2005.

Gruß
Harry!



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