Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben im Jahr 2005 unser Dach komplett erneuern lassen - inkl. Dachfenster (Velux). Vor ein paar Tagen war ein Dachdecker bei uns wg. eines neu angelegten Fensters. Er sah sich die "alten" Dachfenster von 2005 an und erzählte uns, dass es sich beiim Einbau dieser Fenster um groben Pfusch handeln würde. Die Ziegel um die Fenster sind nicht korrekt gesetzt und schlimmer: die seitlichen Wasser-Laufrinnen der Eindeckrahmen wurden ca. 12 mal pro Fenster mit Schrauben durchbohrt. Nicht genug: Auch die Isolierung + Bahnen wären stark fehlerhaft verlegt!
Das Problem: Lt zuständiger HWK ist das (Dachdecker-) Gewerbe des Firmeninhabers im Jahr 2006 abgemeldet worden. Diese Firma war insgesamt nur ca. 1,5 J. angemeldet!!!!
Auf der Rechnung steht: "Garantie auf ausgeführte Arbeiten 5 Jahre laut VOB.
Auf der Rechnung steht keine Gesellschaftsbezeichnung. Ganz unten bei der Steuernummer steht nur: Inhaber: Manuel P....
Diese Rechnung ( Firmenbezeichnung: M & B Dach- u. Fassadenbau - Meisterbetrieb
) beläuft sich auf über 10.000,- €.
Kann man diese Firma bzw. den Inhaber noch haftbar machen??? Wenn ja, wie geht ich am besten vor??
Liebe Grüsse
Frau Recht
Dachdecker-Pfusch - Firma abgemeldet - Garantie?
14. Juni 2010
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Frage vom 14. Juni 2010 | 12:16
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Dachdecker-Pfusch - Firma abgemeldet - Garantie?
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#1
Antwort vom 14. Juni 2010 | 14:59
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
bitte erst mal die Suchfunktion nutzen und in einen passenden Unterbereich einstellen = Handwerksrecht
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