DSL vertrag trotz vertrag ablehnung des anschlußes

10. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)
DSL vertrag trotz vertrag ablehnung des anschlußes

Hallo zusammen

ich habe bei einem bekannten DSL Anbieter , Internet und Telefon vertrag gemacht. es kam eine Auftragsbestätigung, in dem steht. vor vertragsbeginn benötigen wir eine Sicherheitsleistung in höhe von xxx ich habe diese Sicherheitsleistung bezahlt, und 2 Wochen nichts mehr gehört. habe dann bei diesem Anbieter angerufen und die haben gesagt, das es ein versehen sei das die mir das zugeschickt haben. es sollte eine absage des Vertrages kommen. warum weiß ich nicht.

mit meiner Zahlung von dieser Sicherheitsleistung sind wir doch einen rechtlichen vertrag eingegangen oder?? und das heißt das die mir diesen Anschluss zu den genannten Optionen bereitstellen müssen oder??

Mit freundlichem gruß

danke für eure antworten

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15 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Vertrag kommt sogar schon vorher zustande, im Moment der Auftragsbestätigung ist er bereits endgültig zustande gekommen, da dies den Moment darstellt, wo der Anbieter den Vertrag annimmt.

Und ja, du kannst auf Erfüllung bestehen. Erst Recht dann, wenn du bisher noch keine Absage schriftlich bekommen hast.

Die Frage ist nun, was genau der Grund der Absage ist. Wenn technische Gründe vorliegen, beispielsweise das Gebiet noch nicht richtig erschlossen ist, dann werden auch andere Anbieter wenig Chance haben, dir deinen Wunsch zu erfüllen. Ich würde daher nochmal nachhaken, den genauen Grund erfragen und fragen, ob es sich beispielsweise nur verzögert, bevor ich mich entscheide, was ich tue.

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
das heißt das die mir diesen Anschluss zu den genannten Optionen bereitstellen müssen oder?

Was steht denn in den AGB des Anbieters zu Vertragbeginn usw?
Meist kommt doch der Vertrag erst mit der Lieferung der Leistung zu Stande.
Zitat (von nichtwar):
es kam eine Auftragsbestätigung, in dem steht. vor vertragsbeginn benötigen wir eine Sicherheitsleistung in höhe von xxx ich habe diese Sicherheitsleistung bezahlt

Der Auftag wurde bestätigt, jedoch nicht die Annahme des Vertrages. Wurde das mit der Sicherheitsleistung denn auch begründet?

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Vorsicht! War es wirklich eine "Auftragsbestätigung" mit Angaben nach Transparenzverordnung oder nur eine Auftrags-Eingangsbestätigung? Manche Anbieter "bestätigen", allerdings mit Vorbehalt. Der genaue Wortlaut wäre wichtig und ob die Angaben plausibel sind (entsprechend der Nachbarschaft).
Kommt das komische Verhalten von einer Vorgeschichte mit dem Anbieter oder Bürgel/Schufa etc.?

-- Editiert von Mr.Cool am 11.08.2017 23:29

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Danke für euere antworten

Die Sicherheitsleistung soll wegen negative boni gezahlt werden . Das ist auch der Grund der Ablehnung. In den AGB steht drin das der Vertrag mit einer Auftragsbestätigung spätestens mit der Bereitstellung zustande kommt . In der Auftragsbestätigung steht auch die Rufnummer und das die sich nach zahlungseingang melden wann die Bereitstellung ist

Gruß

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von nichtwar):
Vertrag mit einer Auftragsbestätigung spätestens mit der Bereitstellung zustande kommt

Dann kam kein Vertrag zu Stande.

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#6
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Warum nicht

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Schwierig endgültig zu beantworten, ohne den genauen Wortlaut zu kennen.

Zwei Möglichkeiten:
A) Es ist eine Auftragsbestätigung mit sogenanntem Vorbehalt. Sprich: Der Anbieter behält sich vor, dich noch abzulehnen. Es gab nie eine Vertragsannahme. Das müsste aber durchaus irgendwo in der Vertragsbestätigung stehen.
B) Der Anbieter hat als Vorbehalt die Sicherheitszahlung gehabt, die aber geleistet wurde. Da es keine schriftliche Ablehnung gibt, ist der Anbieter nun in Zugzwang. Technische Gründe für eine Ablehnung gab es schließlich nie.

Ich sehe nach wie vor keinen Grund, warum man hier nicht auf Vertragserfüllung bestehen kann, solange man keine endgültige schriftliche Absage bekommt. Die Bonitätsprüfung fand statt und der Vorbehalt einer Sicherheitsleistung wurde getätigt. Der Termin stand fest, also ist nach Treu und Glauben auch zu erwarten, dass der Vertrag ab diesem Tag erfüllt wird, wenn es keine Absage gab.
Jetzt im Nachhinein die Bonität mündlich als Grund dafür vorschieben, dass nichts passiert ist, halte ich für gewagt aus Sicht des Anbieters.

Frage: Hast du die Sicherheitsleistung zurück erhalten?
Einfach den Vertrag nicht erfüllen seitens Anbieter und die Sicherheitsleistung einbehalten ist auf jeden Fall reichlich Unfug.


-- Editiert von mepeisen am 13.08.2017 08:05

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Rechtlich sehe ich es auch so. Auch ein Irrtum kann nach so langer Zeit und ohne Erklärung nicht ins Spiel gebracht werden.
Mit Zahlung der geforderten Sicherheitsleistung muß der Kunde von Beseitigung aller kaufmännischen Hindernisse ausgehen und dies als Annahme des Auftrages werten.
Aber ... praktisch ist das bei Resellern wenig wert, da jetzt techn. Gründe vorgeschoben werden könnten. Welche Möglichkeiten hat denn der Verbraucher? Nach Nicht-Ausführung in angemessener Zeit kann er nur den Anbieter in Verzug setzen und vom Auftrag zurücktreten. Hier in dem Fall noch die Sicherheitsleistung zurückfordern.
Da bleibt fast nur das Theater möglichst schnell zu beenden und zu Easybell gehen.

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der TE sprach von einem Reseller?

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#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Der TE sprach von einem Reseller?

Das kann man zwischen den Zeilen heraus lesen.
Zitat:
Grund­ver­sor­gung mit Teil­neh­me­r­an­schlüs­sen

Telekommunikationsanschluss und Telefondienst
Als Endnutzer haben Sie einen Anspruch auf Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und auf einen Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten. Zurzeit erbringt die Telekom Deutschland GmbH die Grundversorgungsleistungen in der Bundesrepublik. Gegenüber anderen Anbietern, wie z. B. der Vodafone GmbH, der 1 & 1 Internet AG oder ähnlichen Unternehmen, besteht kein Anspruch auf eine Grundversorgung.

Breitband- bzw. Internetanschluss
Das Angebot von breitbandigen Internetanschlüssen, wie z. B. DSL, VDSL, UMTS oder LTE unterliegt nach dem Telekommunikationsgesetz nicht den Vorgaben der Grundversorgung. Damit ist kein Anbieter verpflichtet, Endkunden mit einem breitbandigen Internetanschluss zu versorgen.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/GrundversorgungmitTeilnehmeranschluessen/GrundversorgungMitTeilnehmeranschluessen-node.html

Bei der Telekom wird der Kunde nicht abgewiesen, sondern er bekommt eben erst Mal seinen normalen Telefonanschluss, und wie man in Telekom hilft (Hilfeforum für deren Kunden) lesen kann, stehen solche Kunden dann unter Bewährung, mal 3 Monate oder auch von 6 Monaten ist zu lesen, wenn in der Zeit regelmäßig bezahlt wird, schalten die DSL dazu.

Zitat (von Mr.Cool):
Da bleibt fast nur das Theater möglichst schnell zu beenden und zu Easybell gehen.

Oder eben zur Telekom, mit der Wartezeit auf DSL.

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Telekom wäre grundsätzlich auch möglich. Der Hinweis auf Easybell erfolgte wegen deren schufa-freien Anschlüße und es ist ein "guter" Provider. Bei der Telekom wird es bei schlechter Bonität wesentlich teurer und alle Lockangebote werden bei "unerwünschten" Kunden gerüchteweise gestrichen. Ferner wird ein unbeliebter Kunde nicht das volle Entertain-Angebot erhalten, da das keine Grundversorgung ist.

-- Editiert von Mr.Cool am 17.08.2017 10:40

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#12
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Die sicherheitszahlung habe ich zurückbekommen, ich habe bei unitymedia angerufen und die haben gesagt das es ein Versehen war das die mir eine vertragsbestätigung geschickt hätten . Ich habe auf diesen Anschluss bestanden aber die haben es am Telefon abgelehnt, da ich leider keine Rechtsschutzversicherung habe kann ich nicht rechtlich gegen angehen , Anwalt ist teuer und muss ich erst vorschießen, und da es easybell gibt werde ich da hin gehen .

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#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das hätte keine RS-Versicherung übernommen :augenroll:

Wundert mich aber umsomehr die Ablehnung, denn wenn Kabel bereits für TV genutzt wird, ist das Risiko für so einen Provider ausgesprochen gering.

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#14
 Von 
guest-12305.11.2023 12:35:36
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich nutze kein Kabel von denen habe Satellit

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

ok, das ist eher selten. Dann ist es verständlicher.

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