D2-vertrag über Inet-Vermittler;D2 bucht falsch ab

16. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
creon
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 51x hilfreich)
D2-vertrag über Inet-Vermittler;D2 bucht falsch ab

Ich habe einen Vertrag über das Internet abgeschlossen, da es hier sehr hohe Rabatte gibt.
Nun bucht jedoch Vodafone falsche, nämlich deutlich höhere Beträge ab und teilt mir auf Anfrage mit, dass kein Rabattcode hinterlegt sei und ich den "normalen" Betrag zu zahlen hätte.

Hier ist ja offensichtlich kein Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärung zustandegekommen.

Was tun? Ich würde nun folgendes machen: Rufnummer zu anderem Anbieter portieren, dann per Schreiben auf den Missstand aufmerksam machen mit der Bitte, die Beträge zurückzuüberweisen. Ansonsten zurückbuchen lassen.

Geht das so? Wenn ja: Welche Beträge muss ich für den eigentlichen Nutzungszeitraum zahlen? Die, die ich abgeschlossen habe, oder die, die Vodafone haben möchte?

-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von creon am 16.08.2013 13:07

Was tun?

Ersteinmal die kompletten Vertragsunterlagen checken

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kannst du die Rabatte irgendwie nachweisen (auf jeden Fall vorsorglich schon mal ausdrucken). Wurde das über die Vodafone-Webseite selbst abgeschlossen oder über einen externen Dienstleister? Wurde der externe Dienstleister auf den Fehler aufmerksam gemacht mit Aufforderung, für Korrektur zu sorgen?

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
creon
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 51x hilfreich)

Es wurde über ebay abgewickelt, wobei ich einen Screenshot des Ebay Angebotes habe, sowie eine Bestätigungsmail für den entsprechenden "Kauf" der Artikelnummer.

Darüber hinaus bietet der gleiche Anbieter ähnliche Angebote jetzt immer noch an.

Der ebay Anbieter schickte mir neben der Kaufbestätigung ein Formular, welches ich mit meinen persönlichen Daten vervollständigte und zu ihm zurücksandte. Hier wurde zwar ein Tarifname genannt (wie er auch im Ebay-Angebot auftauchte), aber Konditionen wurden hier nicht genannt.

Folgendes habe ich jetzt neu erfahren, und es wird kompliziert:

Der Anbieter weist darauf hin, dass er an Vodafone einen "Rabattcode" übermittelt hat. Damit ist seine Schuldigkeit getan.

Ich habe wohl durch hinzubuchen einer Selbstständigen-Option diesen Rabattcode überschrieben.

Das ganze scheint mir seltsam. In diesem Falle sollte ja Vodafone zumindest sehen, dass dieser ursprüngliche Rabattcode mal existiert hat. Vodafone sagt aber, dass ich nie einen derartigen Rabatt eingebucht hatte. Die Frage ist eben, was ich machen soll, wenn sich das ganze nicht einvernehmlich lösen lässt.

Edit: Ich habs jetzt nochmal genau nachgeschaut:
Vodafone InfoDok 548: Vorteil für Selbständige

"Einfach und transparent: 15 % Rabatt (*1) auf fast alle Mobilfunk- und Datentarife"

"Schritt 1: Wählen Sie einen Vodafone Mobilfunk- oder Datentarif Ihrer Wahl.
Schritt 2: Teilen Sie Ihrem Vodafone-Ansprechpartner mit, dass Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind.
Vodafone gewährt Ihnen dann automatisch 15 % Rabatt auf den monatlichen Tarifbasispreis Ihres Tarifes."

(*1): Als Selbständiger, Freiberufler oder kleines Unternehmen erhalten Sie auf den monatlichen Tarifbasispreis der Vodafone RED, [...] 15 % Rabatt, sowie folgende zusätzliche Inklusiv-Leistungen [...]. Eventuelle Rabatte ziehen wir jeweils
ab. (Kunden im Rahmenvertrag sind hiervon
ausgeschlossen.)"

Hier steht in keiner Silbe erwähnt, dass MEINE Rabatte spezielle Rabatte sind, die man nicht kombinieren kann und die dann auch aus dem Buchungssystem verschwinden und nie wieder für irgendwen einsehbar sind.



-- Editiert creon am 16.08.2013 18:52

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kommt nun drauf an, was wirklich passiert ist. Ich würde den Vertrag wegen arglistiger Täuschung zunächst widerrufen. Dabei offen lassen, wer arglistig getäuscht hat, ob der Vermittler oder Vodafone. Einfach sagen, das sei nicht mein Problem, das sollen die beiden untereinander klären. Sprich: Ich würde versuchen, denen den Spielball zuzuschieben und einfach nicht mehr zahlen. Natürlich die Kündigung per Einschreiben. Damit rechnen, dass man bei Vodafone auf einer Blacklist landet.

Immer monoton wiederholen "Klären Sie das mit dem Vermittler. Ich habe von diesem ein Angebot bekommen, das ist für mch verbindlich, alles andere zählt für mich nicht. Wenn sie solche Vermittler beschäftigen oder vertraglich an sich binden, liebe Vodafone, dann müssen sie auch akzeptieren, wenn diese Unfug treiben. Da Sie hier geschädigt wurden, empfehle ich, dass Sie Strafanzeige gegen den Vermittler erstatten." Irgendsowas. Muss man zwar ggf. Ausdauer haben, sich irgendwann tot stellen, Mahnbescheid kommt womöglich irgendwann, dem man einfach widerspricht, aber was solls. Vermutlich wird das vor Gericht nicht landen, da irgendeiner ja nicht ganz das wiedergibt, was passiert ist. Entweder wurde der Code nicht übermittelt oder es wurde ohne Vorwarnung einfach überschrieben.

P.S.: Dubiose Vermittler niemals nutzen. Da kommt nur Unfug raus. Die wollen ja auch Geld verdienen und wieso sollte es am Ende dann günstiger sein als vorher? Denk mal nach, du bist selbstständig und hast kaufmännisches Grundwissen...

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
creon
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 51x hilfreich)

Danke für die Antwort. Das deckt sich mit meiner Rechtsauffassung. Nur genau hier fängt mein Problem an:

Ich brauche diese Handynummer.

Das heißt, wenn ich nicht mehr zahle, kann ich nicht mehr telefonieren, im schlimmsten Fall nicht einmal mehr angerufen werden.

D.h. VOR dem Moment, wo ich nicht mehr zahle, muss ich meine Rufnummer portiert haben. Und genau in dem Moment ist für mich auch keine gütliche Einigung mehr möglich, denn dann werde ich die Rufnummer um keinen Preis mehr zurückportieren.

Die Sache mit dem Mahnbescheid etc. stehe ich aus. Der Vermittler hatt 45.000 positive Bewertungen (99,6 %) bei Ebay. Sonst hätte ich nicht abgeschlossen.

-- Editiert creon am 16.08.2013 19:31

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ja, ja, die berühmt-berüchtigten Promocodes und die dubiose Verrechnung gegen alle buchhalterischen Regeln zum Schönen der Bilanz ...
Ich würde
1. Abbuchungen mit den Rechnungen vergleichen. Oft müssen Händlergutschriften zusätzlich zu den Promocodes hinzukommen und die werden nirgends aufgeführt.
2. Formale Rechnungsreklamationen an Vodafone senden um gemäß AGB vorzugehen, sofern, ja wenn der eigentliche Vertrag (Ebay ist nur schwaches Indiz) die richtigen Konditionen aufweist. Wurden die Konditionen nicht abgesichert, ohje ...
3. der Umweg über "sofortige Portierung" ist eine gute Idee um die Nummer garantiert zu erhalten. Birgt aber auch andere Risiken.

Ich hatte leider inner-familiär genau das gleiche Vergnügen und konnte den Vertrag wegen abweichenden Willenserklärungen und fehlender Widerrufsbelehrung aushebeln. Die SIM wurde einige Wochen nach wiederholter Reklamation abgeschaltet. Daher ist die Portierung eine sinnvolle Überlegung.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Der Vermittler hatt 45.000 positive Bewertungen (99,6 %) bei Ebay.

Ändert womöglich nur dran, dass man ihm keinen Vorsatz unterstellen kann. Ändert aber nichts dran, dass es bei dir total schief gelaufen ist.

Wenn du die Handynummer brauchst, wird es schwierig. Du könntest auf die Umsetzung der Rabatte bestehen, so wie sie versprochen waren (und auch hier wieder Vodafone und den Vermittler gegeneinander ausspielen) und die Rechnungen mindern. Ich würde das schriftlich per Einschreiben kündigen und dazu ankündigen, dass, sollte Vodafone irgendeine Sperre vornehmen, direkt Schadensersatzklage eingeht, da die Sperre nicht erlaubt wäre.

Wird wohl nichts dran ändern, dass du womöglich in die Maschinerie mit Sperre reingerätst, wenn du es erzwingen willst.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
creon
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 51x hilfreich)

Jetzt mal abwarten, was sie machen. Ich hab das ganze schonmal bei einer Datenkarte gehabt. Da gabs keine Probleme. Und da hab ich auch die ursprünglichen Rabatte in Kombination mit der Selbständigen-Option gebucht.

Blöd, dass es hier eben um meine Rufnummer geht. Da versteh ich keinen Spaß.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
sollte Vodafone irgendeine Sperre vornehmen

Wenn man mit Recht gegen einen Vertrag vorgeht, wird nicht gesperrt, sondern kommentarlos abgeschaltet, da ja der Vertrag nie zustandegekommen ist. Ohne Vertrag auch kein Schadensersatz. Daher hat Creon durchaus Recht mit seiner Risikobetrachtung.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.237 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen